Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement
Zusammenfassung
Der Etatantrag sieht vor, das Stadthaus Frankfurt für Vereine, Verbände und gemeinnützige Organisationen zu vergünstigten Konditionen zugänglich zu machen, um die Bekanntheit und Nutzung des Stadthauses zu erhöhen. Ziel ist es, mehr Veranstaltungen im Stadthaus durchzuführen und ein nachhaltiges Nutzungskonzept zu entwickeln.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Um das Stadthaus Frankfurt bei den Bürger:innen als zentralen Ort für Veranstaltungen inmitten der Neuen Altstadt bekannter zu machen, bietet die Stadt allen Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Organisationen die Möglichkeit, das Stadthaus - zunächst für einen begrenzten Zeitraum - zu stark vergünstigten Konditionen zu nutzen.
Die Genannten sollen das Stadthaus für maximal 1.000 € Tagesmiete mieten können. Eine Anmietung ab 18:00 Uhr soll für 500 € möglich sein. Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt. und ohne anzumietende Technik.
Diese vergünstigten Konditionen gelten nur für Buchungen, die frühestens zwei Monate vor der Veranstaltung erfolgen und dann noch verfügbare Termine buchen. Mit Verbrauch der zugesetzten Summe endet dieses Angebot.
Die Betreiber:in des Stadthauses erhält für jede dieser Veranstaltungen eine zusätzliche Aufwandsentschädigung, deren Höhe mit dem Magistrat zu verhandeln ist.
In den Haushalt der Stadt Frankfurt für 2023 wird für den o.g. Zweck zusätzlich eine Summe von 200.000 € eingestellt.
Parallel wird der Magistrat gebeten, bis Ende 2023 für die zukünftige Nutzung des Stadthauses ein überarbeitetes, nachhaltiges Nutzungskonzept vorzulegen.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Die Existenz des Stadthauses ist vielen Bürgerinnen und Bürgern weiterhin unbekannt. Dazu trägt u.a. der Mangel an öffentlichen Veranstaltungen im Stadthaus bei. Derzeit kann das Stadthaus zu einer Tagesmiete von 3.500 € gemietet werden. Eine derart hohe Miete ist für den Großteil der Frankfurter Bürger*innen und Vereine nicht bezahlbar und nicht vergleichbar mit den Preisen z.B. der städtischen Saalbau GmbH. Vergünstigte Konditionen gelten nur für Veranstaltungen der Stadt selbst. Es muss das Ziel sein, das Stadthaus stärker bei den Bürgerinnen und Bürgern zu verankern und auf Dauer mehr Veranstaltungen hier durchzuführen. Dazu sollen die temporäre, günstigere Anmietung und ein neues, nachhaltiges Nutzungskonzept beitragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Juni 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.07.2023 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)