Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung
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Zusammenfassung
Der Etatantrag sieht vor, Mittel in Höhe von 38.250 € für das Jahr 2022 und 153.000 € jährlich ab 2023 für die Förderung internationaler Vereine bereitzustellen. Ziel ist es, die Nutzung des StadtRaumFrankfurt zu erweitern und die Projektarbeit der Vereine zu stärken.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
In die Produktgruppe 10.03 "Integration und Antidiskriminierung" werden
| 2022 | 38.250 € (für die Monate Oktober, |
| November und Dezember) ab 2023 | 153.000 € p.a. |
eingestellt. Die Mittel werden verwendet für:
1. eine Ausweitung der Nutzungszeiten des StadtRaumFrankfurt für internationale Vereine und Initiativen auch auf Sonntage; oder
2. die Bereitstellung eines Budgets für internationale Vereine und Initiativen zur Anmietung von dezentralen Räumlichkeiten in den einzelnen Stadtteilen; oder
3. eine Ausweitung des Projektförderbudgets für die inhaltliche Arbeit internationaler Vereine und Initiativen und die Ausrichtung von integrativen Stadtteilfesten; oder
4. eine Mischung aus den vorgenannten Möglichkeiten.
Welchem Verwendungszweck die Mittel zugeführt werden, wird im Zuge einer Abfrage bei den im Amt für Multikulturelle Angelegenheiten gelisteten, förderberechtigten internationalen Vereinen ermittelt.
Die Maßnahme wird aus einer entsprechenden Erhöhung der zahlenden Dauermieter im StadtRaumFrankfurt refinanziert. Über die zusätzliche Vermietung von 1000 qm der Gesamtfläche von 14 980 qm an Dauermieter erzielt die Stadt bei der angesetzten Kaltmiete von 12,75 € einen monatlichen Erlös von 12.750 € (jährlich 153.000 €), der den Vereinen und Initiativen unmittelbar zugutekommen soll.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2022 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.
Begründung
Da sich die Anzahl der Dauermieter seit den im Bericht B 563/20 dargestellten Nutzungen des Gebäudes nicht signifikant erhöht hat, sind nur etwas mehr als 9000 qm der insgesamt 14980 qm durch eine dauerhafte Nutzung belegt. Somit bietet die Liegenschaft noch genügend Fläche, die an Dauernutzer vermietet werden könnte, ohne die Nutzung durch Vereine und Initiativen signifikant einzuschränken. Bei einer Kaltmiete von 12,75 €/m2 und einer angenommenen Fläche von 1000 m2, die Dauermietern zur Verfügung gestellt werden kann, ergibt sich ein Erlös von jährlich 153.000 € für die Stadt Frankfurt. Mit den gewonnenen Mitteln könnte insbesondere die direkte Projektarbeit der Vereine gestärkt werden. Denn wenn ein Verein das Angebot der kostenfreien Raumnutzung in der Mainzer Landstraße 293 wahrnimmt, wird diese Leistung auf das Projektförderbudget angerechnet und kann folglich nicht mehr der direkten Projektarbeit zugutekommen. Eine Doppelförderung stellt die absolute Ausnahme dar. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten des StadtRaumFrankfurt für die unterschiedlichen Vereine in Frankfurt am Main würde grundsätzlich Synergieeffekte ermöglichen. Viele Vereine arbeiten ausschließlich ehrenamtlich und haben vor allem am Wochenende Zeit, um ihrem Ehrenamt nachzugehen. Darüber hinaus ist es jedoch auch notwendig zu überprüfen, für welche internationalen Vereine und Initiativen aufgrund ihres Stadtteilbezugs oder ihres Adressatenkreises (zum Beispiel Kinder oder Senioren) eine Inanspruchnahme des Stadtraums als Treffpunkt nicht infrage kommt, weil sie dringend Räumlichkeiten vor Ort in den Stadtteilen benötigen. Sollte eine Mehrheit der Vereine die Finanzierung dezentraler Räumlichkeiten oder eine direkte Projektförderung als sinnvoller für die Unterstützung ihrer Arbeit erachten, sollte der Magistrat die gewonnenen Mieteinnahmen darein investieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. April 2022 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.06.2022 im Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 307) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme)