Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Förderung Atelier Goldstein
Zusammenfassung
Der Etatantrag sieht eine Förderung des Atelier Goldstein in Höhe von jeweils 10.000 Euro für die Jahre 2024 und 2025 vor. Dies soll die professionelle Präsentation der Werke von Künstler*innen mit Behinderung unterstützen und deren Zugang zu Kunstinstitutionen verbessern. Die Erhöhung der Mittel ist notwendig, um zahlreiche künstlerische Projekte zu realisieren.
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Thema Kultur verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für das Atelier Goldstein der Lebenshilfe Frankfurt am Main, werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2024 10.000 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 10.000 Euro eingestellt.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Das Atelier Goldstein der Lebenshilfe Frankfurt am Main ist ein Ort der Produktion zeitgenössischer Kunst in Frankfurt am Main. 2001 gegründet, vertritt das Atelier Goldstein Künstler*innen mit einer zugeschriebenen Behinderung, deren Zugang zu Kunst und den dazugehörigen Institutionen nicht selbstverständlich ist. Seit 20 Jahren gelingt es dem Atelier Goldstein die Arbeiten der Künstler*innen in nationalen und internationalen Museen und Sammlungen zu platzieren. In den Räumen des Ateliers arbeiten 14 Künstler*innen an ihrem jeweiligen Werk in den Bereichen Zeichnung, Malerei, Bildhauerei, Fotografie, Konzept und Musik. Eine eigens im Atelier Goldstein entwickelte Form individueller Assistenz ermöglicht es den Kunstschaffenden, sich ihrer eigenen Bildsprache zu versichern, sie auszubauen und zu professionalisieren. Begleitet wird diese künstlerische Arbeit sowie eine Vielzahl von daran anknüpfenden Projekten durch Mitarbeiter*innen des Goldstein. Das Atelier Goldstein ist ein freies Kunstatelier. Es gehört zum Verein Lebenshilfe Frankfurt am Main e.V., wird aber nicht von ihm grundfinanziert. Seine finanzielle Ausstattung setzt sich u.a. aus Projektförderung der Aktion Mensch und von Stiftungen, der institutionellen Förderung des Frankfurter Kulturamts sowie aus Verkäufen und Spenden zusammen. Bei seinen vielfältigen Aktivitäten ist das Atelier immer wieder auf finanzielle Unterstützung von außen angewiesen. Etliche Aspekte künstlerischer Projekte sind nicht refinanziert. Mit einer Erhöhung der Förderung lassen sich 2024 und 2025 ein Großteil dieser Projekte realisieren: - Viele Werke können nachhaltig und professionell gerahmt bzw. präpariert, und damit im Kontext der zeitgenössischen Kunst angemessen präsentiert werden. Das verändert die Rezeption von Künstler*innen mit zugeschriebener Behinderung positiv. - Publikationen sind wichtig in der Außendarstellung und können damit professionell begleitet werden. Dazu gehören u.a.: Repro- und Ausstellungsfotografie, Autor*innen, Lektorate und Korrektorate. - Immer wieder kommt es zu nationalen und internationalen Kooperationen. Mit der Erhöhung können zusätzliche Reise- und Materialkosten ausgeglichen werden. Zum Ausbau und Professionalisierung seiner Aktivitäten soll die Förderung des Atelier Goldstein in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 um jeweils 10.000 Euro erhöht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.07.2024 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.
21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte
Ausgaben 2025: 91 Mio € · im Antragsjahr 2024 87 Mio € — preisbereinigt +2 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)