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Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Remondis hat genug verdient

Vorlagentyp: ELINKE
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht vor, die Straßenreinigung und Restmüllentsorgung in Frankfurt nach Ablauf der Verträge mit Remondis in Eigenregie durchzuführen. Dies wird mit dem Ziel der Rekommunalisierung und der Verbesserung der Selbstverwaltung der Kommune begründet. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Antrag jedoch abgelehnt.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Antrag

Die Straßenreinigung und Restmüllentsorgung werden nach Ablauf der jeweiligen Verträge mit der Firma Remondis von der Stadt Frankfurt in Eigenregie durchgeführt. Die Stadt verzichtet auf eine europaweite Ausschreibung und eine Direktvergabe an ein privates Unternehmen. Die Firma Remondis erhält nach Ablauf der Verträge einen symbolischen Betrag von Euro 1,- für ihre Anteile an der FES GmbH und deren Tochterunternehmen und Beteiligungen. Die Stadt richtet ein Amt für Abfallentsorgung ein. Die nötigen Mittel für die Rekommunalisierung der Abfallentsorgung werden in den Haushalt 2020/21 ff. eingestellt.

Begründung

Der Kommune wird mit dem Artikel 28 Abs. 2 GG die Selbstverwaltung garantiert. Damit hat sie das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Allerdings sprach die neoliberale Ideologie den Kommunen die Fähigkeit ab, dies auch effizient zu tun. Mit der Folge, dass immer mehr Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge privatisiert und teilprivatisiert wurden. Für private Unternehmen waren und sind Beteiligungen an Dienstleistungen zur öffentlichen Daseinsvorsorge ein lukratives Geschäft. Sie profitieren von öffentlichen Zahlungen, die durch einen regelmäßigen und verlässlichen Geldfluss im Vergleich zu ihren anderen Betätigungen nur sehr wenig risikobehaftet sind. Mit dem Postulat "Privat vor Staat" wurde diesen privatwirtschaftlichen Zielen politisch Rechnung getragen. In Frankfurt ist die Öffentliche-Private-Partnerschaft zwischen der Firma Remondis und der Stadt Frankfurt das beste Beispiel für die Einseitigkeit des guten Geschäfts. Die Abfallentsorgung ist für Remondis kein Risiko- oder Verlustgeschäft. Im Jahresabschluss 2018 werden die Umsatzrisiken, Ausfallrisiken, Preisänderungsrisiken noch Zahlungs- und Liquiditätsrisiken für die FES als gering eingeschätzt. Das risikolose Geschäft der FES fußt auf den langfristig angelegten Verträgen mit der Stadt Frankfurt. Schließlich machen mehr als 43 Prozent des Umsatzes der FES die Einnahmen aus den Einzelleistungsverträgen mit der Stadt Frankfurt aus. Jetzt läuft der Vertrag zwischen Remondis und der Stadt Frankfurt aus. Der Magistrat hat sich eindeutig für die Fortführung des ÖPP-Projekts festgelegt. Eine vollständige Rekommunalisierung der Abfallentsorgung würde laut Magistrat zu betriebsbedingten Kündigungen führen und eine Wertminderung bedeuten. Die Gründung einer 100-prozentig städtischen Gesellschaft kommt für den Magistrat ebenfalls nicht in Frage. Dies wäre ebenfalls mit Risiken verbunden. Allein die Fortführung des ÖPP-Projekts, indem der Anteil von Remondis ausgeschrieben wird, stellt für den Magistrat die "risikoloseste" Alternative dar. Hier wird die EU-Kommission als Beistand für seine Position angeführt. Doch die sogenannte Ex-Ante-Notifizierung der Kommission liest sich anders als vom Magistrat dargestellt. Die EU-Kommission hält das Verfahren im Prinzip für unbedenklich. Welche Risiken nach der genauen Ausgestaltung der Ausschreibung auftreten können, dazu kann die Kommission keine Unbedenklichkeit aussprechen. Vor diesem Hintergrund erscheint die Bewertung des Magistrats als ideologisch verzerrt, voreilig und interessengeleitet. Nach vorliegenden Informationen birgt die vorgeschlagene europaweite Ausschreibung mehr Risiken als eine Gründung einer 100-prozentig städtischen Gesellschaft. Bei dieser Variante weist der Magistrat darauf hin, dass Remondis sich dagegen zur Wehr setzen würde. Dieses Argument ist unbegründet. Remondis könnte sich aber auch im Falle einer europaweiten Ausschreibung, die das Unternehmen nicht für sich entscheiden kann, "zur Wehr setzen". Bei der langfristigen Betrachtung erweist sich der vom Magistrat vorgeschlagene Weg ebenfalls als riskant. Schließlich muss nach 20 Jahren wieder eine Lösung für das ÖPP-Projekt gefunden werden. Zwar werden die heutigen Entscheider*innen dann nicht mehr im Amt sein, aber die Kommune wird weiterhin existieren und die Bewohner*innen müssen für die Fehlentscheidungen von heute geradestehen. Seit den 1990er Jahren lässt sich generell ein Wandel zur Privatisierung kommunaler Aufgaben und zu einer zunehmenden Liberalisierung des Marktes erkennen. Dies führte zu weitreichenden Veränderungen im Bereich der Arbeitsbedingungen und stellt die betriebliche Mitbestimmung noch immer vor große Herausforderungen. Außerdem führt die Übernahme kommunaler Aufgabenbereiche durch private Unternehmen häufig direkt zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und einer Tarifflucht. Der Trend zur Rekommunalisierung ausgelagerter Dienstleistungen ist die Antwort auf die Fehlentwicklungen der Vergangenheit.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Februar 2020 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.03.2020 im Ausschusses für Umwelt und Sport abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

98 Zentrale Finanzwirtschaft

Ausgaben 2025: 1.050 Mio € · im Antragsjahr 2020 647 Mio € — preisbereinigt +33 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 38 · 12.03.2020
TO I, TOP 23
Abgelehnt
Die Vorlage E 145 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDP
Ablehnung:
LinkeBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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