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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag sieht die Bereitstellung von 500.000 Euro für die Errichtung eines Mahnmals zum Gedenken an die Opfer von Femiziden und geschlechtsspezifischer Gewalt vor. Dies soll die gesellschaftliche Wahrnehmung dieser Problematik stärken und die bereits begonnenen Vorbereitungen fortführen. Ziel ist es, ein dauerhaftes Zeichen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu setzen.

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Thema Kultur verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für die Errichtung eines Mahnmals oder einer anderen beständigen Form des Gedenkens an die Opfer von Femiziden und geschlechtsspezifischer Gewalt werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2025 500.000 Euro zusätzlich zu den bereits in 2023 zur Verfügung gestellten 120.000 Euro eingestellt. Die Gelder sollen der Weiterführung der bereits begonnenen Vorbereitungen dienen und die vollständige Umsetzung bis zur Errichtung des Mahnmals so wie die Instandhaltung dessen sicherstellen.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Täglich versucht ein Mann in Deutschland, seine (Ex-)Partnerin zu töten. Jeden dritten Tag findet ein solches Verbrechen tatsächlich statt. In der öffentlichen Wahrnehmung und auch der Presseberichterstattung werden diese Taten nach wie vor meist als "Familientragödien" oder "Beziehungstaten" marginalisiert und damit als Straftaten mit jeweils individuellen Hintergründen gekennzeichnet. Die Verknüpfung der Einzeltaten, sowie die Erkenntnis der damit verbundenen patriarchalischen Strukturen, die ein gesamtgesellschaftliches Problem darstellen, werden damit nicht in den Blick genommen. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat 2022 daher mit dem Antrag NR 368 bereits aufgefordert, zum Gedenken an die Opfer von Femiziden und geschlechterspezifischer Gewalt ein Mahnmal oder eine andere beständige Form des Gedenkens in Frankfurt zu errichten. Der Magistrat hat die Machbarkeit intensiv geprüft und dazu im Bericht B 439 Stellung genommen. Das Kulturamt schätzt ein, den Ansprüchen gerecht werdendes, Verfahren auf die Dauer von vier Jahren und verknüpft es mit zusätzlich zu den im Haushaltsantrag E 117 aus 2023 zu Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 120.000 Euro weiteren Kosten. Darüber hinaus sind auch Instandhaltungskosten zu berücksichtigen. Mit dem vorliegenden Haushaltsantrag mit Mitteln in Höhe von zusätzlichen 500.000 Euro soll die Weiterführung der bereits begonnenen Vorbereitungen und die vollständige Umsetzung bis zur Errichtung des Mahnmals so wie die Instandhaltung dessen sichergestellt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.07.2024 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Ausgaben 2025: 91 Mio € · im Antragsjahr 2024 87 Mio € — preisbereinigt +2 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 28 · 04.07.2024
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage E 143 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

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