Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.05 Sauberes Frankfurt
Zusammenfassung
Der Antrag sieht die Bereitstellung von 150.000 Euro für den Aufbau eines städtischen Stadttaubenmanagements vor. Dies soll die Anzahl der Tauben regulieren und die Verunreinigungen in der Stadt reduzieren. Ziel ist es, ein professionelles Management zu etablieren, das auch ehrenamtliche Vereine einbezieht.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, im Haushaltsentwurf 2023 einmalig Mittel in Höhe von 150.000,- € für den Aufbau eines städtischen Stadttaubenmanagements und dessen Weiterführung einzustellen.
Die Koordination und Durchführung von Maßnahmen, wie die Errichtung und Betreuung von Taubenhäusern, Einsätze zum Taubenschutz in Notfällen und andere im Rahmen eines modernen Stadttaubenmanagements notwendigen Maßnahmen, sollen in Zukunft federführend in städtischer Hand erfolgen und auch von der Stadt Frankfurt finanziert werden. Ehrenamtlich tätige Vereine können zusätzlich einbezogen und gefördert werden. Das Projekt ist so anzulegen, dass es in den Folgejahren fortgesetzt werden kann. Es ist zu prüfen, ob die entsprechenden Mittel für die Folgejahre entsprechend den Erfahrungen und Erkenntnissen, die sich im ersten Jahr ergeben, anzumelden für kommende Haushalte angemeldet werden können.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Der Tierschutz wurde in der Bundesrepublik Deutschland zum 1.8.2002 in Form eines Staatsziels in Art. 20a Grundgesetz in Verfassungsrang erhoben: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." Über diese rechtliche Pflicht hinaus besteht sicherlich auch eine moralische Pflicht einer Kommune, sich für das Tierwohl einzusetzen. Tauben gehören in jeder Stadt, auch in Frankfurt, zum Stadtbild dazu. Problematisch wird es nur, wenn die Zahl der Tauben zu groß wird und es zu starken Verunreinigungen an sensiblen Orten kommt. Es ist bewährte Praxis in vielen Kommunen, die Zahl der Tauben durch sogenannte Taubenhäuser zu regulieren. Hier werden den Tauben Nistmöglichkeiten angeboten und sie erhalten in Maßen artgerechtes Futter. Dabei wird die Möglichkeit genutzt, die Eier auszutauschen, so dass die Tauben zwar brüten, aber keinen Bruterfolg haben, was dazu führt, die Population im Rahmen zu halten. Als weitere Maßnahmen gegen Verunreinigungen durch Tauben an sensiblen Orten werden häufig Abwehrmaßnahmen, wie Spikes oder Netze/Gitter eingesetzt, z.B. unter Brücken oder an Fenstersimsen. Diese Maßnahmen sind sehr teuer und einer Verschönerung des Stadtbilds nicht zuträglich und erzielen oft auch nicht den gewünschten Erfolg. Es wäre wünschenswert, durch mehr und besser bewirtschaftete Taubenhäuser die Zahl der Tauben insgesamt stärker reduzieren zu können, statt überall die Abwehrmaßnahmen ausweiten zu müssen. Bisher wurden in Frankfurt mehrere Taubenhäuser ehrenamtlich mit finanzieller Unterstützung der Stadt Frankfurt betreut. Dieses Modell stößt derzeit aber an Grenzen. Das Management der Stadttauben ist eine städtische Aufgabe, die von der Kommune selbst federführend und professionell übernommen werden sollte. Die Einbeziehung ehrenamtlicher Vereine sollte nur ergänzend erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Juni 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.07.2023 im Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)