Produktbereich: 18 Soziales Mobile Arbeitnehmer*innen von der Mietausbeutung befreien
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Mobile Arbeitnehmer*innen von der Mietausbeutung befreien Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2018 werden ausreichend Mittel bereitgestellt, um eine zentral gelegene kommunale Unterkunft, ein sog. "Boardinghouse", für mobile Arbeitnehmer*innen aus dem EU-Ausland einzurichten. Das Konzept für die kommunale Unterkunft ist in Zusammenarbeit mit in diesem Bereich aktiven Initiativen zu erarbeiten. Begründung: In Frankfurt halten sich viele mobile Arbeitnehmer*innen aus anderen EU-Ländern auf. Sie verdienen ihr Geld als Tagelöhner oder sind anderweitig prekär beschäftigt. Oftmals sind ihre Arbeitsverhältnisse dadurch gekennzeichnet, dass sie sehr wenig Lohn erhalten oder dieser ihnen sogar vorenthalten wird, sie keinen Urlaub oder Krankengeld bekommen, keinen Versicherungsschutz besitzen und durch ihre Einkommenssituation in menschenunwürdigen Unterkünften wohnen oder obdachlos sind. Durch das Fehlen einer festen Meldeadresse haben mobile Arbeitnehmer*innen kaum die Chance auf ein besseres Arbeitsverhältnis. Sie bleiben so oft dauerhaft Opfer skrupelloser und krimineller Arbeitgeber*innen. Hier besteht dringend kommunaler Handlungsbedarf. In einem kommunalen Boardinghaus können die betroffenen Menschen niedrigschwellig und für einen geringen Betrag ein Zimmer mieten. Somit hätten sie eine Postadresse, die Möglichkeit, sich ordentlich zu versorgen, und wären nicht länger der Obdachlosigkeit oder ausbeuterischen Vermieter*innen ausgeliefert. In Zusammenarbeit mit den in diesem Bereich bereits aktiven Initiativen könnten die mobilen Arbeitnehmer*innen im Boardinghouse arbeitsrechtlich beraten werden sowie Informationen bezüglich ihrer gesundheitlichen Versorgung erhalten. Die jahrelang von der Stadt geduldete Situation der Menschen auf der Brache im Gutleutviertel darf sich nicht wiederholen. Die letztendlich handstreichartige Räumung dieser Behelfsunterkünfte - ohne echte Unterbringungsalternative für die Bewohner*innen - hat die Notwendigkeit einer kommunalen Unterkunft mehr als verdeutlicht.
Inhalt
Etatantrag vom 15.03.2018, E 139
Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Mobile Arbeitnehmer*innen von der Mietausbeutung befreien Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2018 werden ausreichend Mittel bereitgestellt, um eine zentral gelegene kommunale Unterkunft, ein sog. "Boardinghouse", für mobile Arbeitnehmer*innen aus dem EU-Ausland einzurichten. Das Konzept für die kommunale Unterkunft ist in Zusammenarbeit mit in diesem Bereich aktiven Initiativen zu erarbeiten.
Begründung: In Frankfurt halten sich viele mobile Arbeitnehmer*innen aus anderen EU-Ländern auf. Sie verdienen ihr Geld als Tagelöhner oder sind anderweitig prekär beschäftigt. Oftmals sind ihre Arbeitsverhältnisse dadurch gekennzeichnet, dass sie sehr wenig Lohn erhalten oder dieser ihnen sogar vorenthalten wird, sie keinen Urlaub oder Krankengeld bekommen, keinen Versicherungsschutz besitzen und durch ihre Einkommenssituation in menschenunwürdigen Unterkünften wohnen oder obdachlos sind. Durch das Fehlen einer festen Meldeadresse haben mobile Arbeitnehmer*innen kaum die Chance auf ein besseres Arbeitsverhältnis. Sie bleiben so oft dauerhaft Opfer skrupelloser und krimineller Arbeitgeber*innen. Hier besteht dringend kommunaler Handlungsbedarf. In einem kommunalen Boardinghaus können die betroffenen Menschen niedrigschwellig und für einen geringen Betrag ein Zimmer mieten. Somit hätten sie eine Postadresse, die Möglichkeit, sich ordentlich zu versorgen, und wären nicht länger der Obdachlosigkeit oder ausbeuterischen Vermieter*innen ausgeliefert. In Zusammenarbeit mit den in diesem Bereich bereits aktiven Initiativen könnten die mobilen Arbeitnehmer*innen im Boardinghouse arbeitsrechtlich beraten werden sowie Informationen bezüglich ihrer gesundheitlichen Versorgung erhalten. Die jahrelang von der Stadt geduldete Situation der Menschen auf der Brache im Gutleutviertel darf sich nicht wiederholen. Die letztendlich handstreichartige Räumung dieser Behelfsunterkünfte - ohne echte Unterbringungsalternative für die Bewohner*innen - hat die Notwendigkeit einer kommunalen Unterkunft mehr als verdeutlicht.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 19.03.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. März 2018 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.04.2018 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit abgelehnt.
18 Soziales
Ausgaben 2025: 1.452 Mio € · im Antragsjahr 2018 1.121 Mio € — preisbereinigt +4 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Ablehnung) FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)