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Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Umzugsprämien ausweiten

Vorlagentyp: ELINKE
1 SitzungAbgelehnt

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Begründung

Produktgruppe: 17.01 Wohnen Umzugsprämien ausweiten Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2018 und folgenden werden die Mittel für Umzugsprämien erhöht und zusätzliche Stellen geschaffen, um ein wirkungsvolles Umzugsmanagement zu betreiben, das auf nichtgeförderte Wohnungen ausgeweitet wird. Für Umziehende bleiben die Quadratmetermietpreise erhalten. Nach Möglichkeit werden Wohnungen im gleichen Wohnumfeld angeboten. Begründung: Derzeit sind 43.000 Euro für Umzugsprämien vorgesehen. Um das sinnvolle Programm auszuweiten, ist das zu wenig. Bisher ist kein eigenes Personal vorgesehen. Das soll geändert werden, um das Programm auch auf den privaten Markt ausweiten zu können. Dabei müssen natürlich die relativen Miethöhen pro Quadratmeter erhalten bleiben (für diejenigen, die umziehen, sowie für die frei werdende Wohnung). Denn das ist der Sinn des Programms: Viele Personen sehen sich gezwungen, in Wohnungen zu bleiben, die zu groß für sie sind und/oder nicht die benötigte Barrierefreiheit aufweisen. Im Tätigkeitsbericht 2016 des Amtes für Wohnungswesen ist nachzulesen, dass Versorgungsengpässe bei rollstuhlgerechten Wohnungen bestehen. Da bei Neuvermietung der Quadratmeterpreis allerdings in der Regel sehr deutlich über den Bestandsmieten liegt, können sich viele einen Umzug nicht leisten. Für Sozialwohnungen fördert die Stadt bereits Umzüge aus "unterbelegten" (zu großen) Wohnungen in kleinere Wohnungen mit einer Umzugsprämie, die auch Renovierungs- und Umzugskosten abdeckt. Die Stadt weitet ihr Prämienprogramm auf alle Bürger*innen aus und bemüht sich um eine aktive Vermittlung. Auf private Vermieter*innen wird hingewirkt, dass sie ihre Wohnungen zu den gleichen Mietzinsen und -konditionen abgeben, die von den Mieter*innen zuvor gezahlt wurden. Die kleineren Ersatzwohnungen, die angeboten werden, liegen nach Möglichkeit in dem gleichen Wohnumfeld wie die verlassene Wohnung. So kann gewährleistet werden, dass soziale Kontakte nicht verloren gehen. Zudem übernimmt die Stadt - wie bisher - Zuschüsse zu Renovierungs- und Umzugskosten. Es wird sichergestellt, dass sich die Mietkonditionen der frei werdenden Wohnungen für die nachrückenden Mieter*innen nicht verschlechtern.

Inhalt

Etatantrag vom 15.03.2018, E 138

Betreff: Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Umzugsprämien ausweiten Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2018 und folgenden werden die Mittel für Umzugsprämien erhöht und zusätzliche Stellen geschaffen, um ein wirkungsvolles Umzugsmanagement zu betreiben, das auf nichtgeförderte Wohnungen ausgeweitet wird. Für Umziehende bleiben die Quadratmetermietpreise erhalten. Nach Möglichkeit werden Wohnungen im gleichen Wohnumfeld angeboten.

Begründung: Derzeit sind 43.000 Euro für Umzugsprämien vorgesehen. Um das sinnvolle Programm auszuweiten, ist das zu wenig. Bisher ist kein eigenes Personal vorgesehen. Das soll geändert werden, um das Programm auch auf den privaten Markt ausweiten zu können. Dabei müssen natürlich die relativen Miethöhen pro Quadratmeter erhalten bleiben (für diejenigen, die umziehen, sowie für die frei werdende Wohnung). Denn das ist der Sinn des Programms: Viele Personen sehen sich gezwungen, in Wohnungen zu bleiben, die zu groß für sie sind und/oder nicht die benötigte Barrierefreiheit aufweisen. Im Tätigkeitsbericht 2016 des Amtes für Wohnungswesen ist nachzulesen, dass Versorgungsengpässe bei rollstuhlgerechten Wohnungen bestehen. Da bei Neuvermietung der Quadratmeterpreis allerdings in der Regel sehr deutlich über den Bestandsmieten liegt, können sich viele einen Umzug nicht leisten. Für Sozialwohnungen fördert die Stadt bereits Umzüge aus "unterbelegten" (zu großen) Wohnungen in kleinere Wohnungen mit einer Umzugsprämie, die auch Renovierungs- und Umzugskosten abdeckt. Die Stadt weitet ihr Prämienprogramm auf alle Bürger*innen aus und bemüht sich um eine aktive Vermittlung. Auf private Vermieter*innen wird hingewirkt, dass sie ihre Wohnungen zu den gleichen Mietzinsen und -konditionen abgeben, die von den Mieter*innen zuvor gezahlt wurden. Die kleineren Ersatzwohnungen, die angeboten werden, liegen nach Möglichkeit in dem gleichen Wohnumfeld wie die verlassene Wohnung. So kann gewährleistet werden, dass soziale Kontakte nicht verloren gehen. Zudem übernimmt die Stadt - wie bisher - Zuschüsse zu Renovierungs- und Umzugskosten. Es wird sichergestellt, dass sich die Mietkonditionen der frei werdenden Wohnungen für die nachrückenden Mieter*innen nicht verschlechtern.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 19.03.2018

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. März 2018 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.04.2018 im Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

17.01 Wohnen

Ausgaben 2025: 30 Mio € · im Antragsjahr 2018 15 Mio € — preisbereinigt +63 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 20 · 16.04.2018
TO I, TOP 26
Abgelehnt
Die Vorlage E 138 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeFrankfurterFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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