Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Aufstockung des Gründerfonds
Zusammenfassung
Der Antrag sieht die Aufstockung des Frankfurter Gründerfonds um 500.000€ vor, um die Unterstützung von (Klein-)Gründungen und Startups in Frankfurt am Main zu erhöhen. Ziel ist es, die maximale Bank-Kreditsumme von 50.000€ auf 100.000€ zu steigern.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, zur Aufstockung des Frankfurter Gründerfonds in den Haushaltsplan 2022 für das Haushaltsjahr 2022 Mittel in Höhe von 500.000€ einzustellen. Der Betrag wird dem Haushalt zugesetzt.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat unter Federführung der Kämmerei der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2022 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Der Frankfurter Gründerfonds (FGF) ist ein Bürgschafts-Förderprogramm zur Unterstützung von (Klein-)Gründungen und Startups in Frankfurt am Main. Die Wirtschaftsförderung bzw. die Stadt Frankfurt bürgt hierbei (über die Bürgschaftsbank Hessen) für 80 % der mit den begutachteten FGF-Kunden vereinbarten Bankkreditsummen. Ziel der Aufstockung soll die Erhöhung der möglichen Bank-Kreditsumme von bislang max. 50.000€ auf 100.000€ sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Mai 2022 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.06.2022 im Haupt- und Finanzausschusses angenommen.
36.01 Wirtschaftsförderung
Ausgaben 2025: 35 Mio € · im Antragsjahr 2022 17 Mio € — preisbereinigt +86 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP und Volt (= Annahme) CDU (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage E 203) LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen E 203), LINKE. und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)