Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling
Zusammenfassung
Der Etatantrag sieht die Bereitstellung von 50.000 € für die Installation und den Betrieb von mindestens zwei Messstationen zur kontinuierlichen Lärm- und Schadstoffmessung an der A5 vor. Dies ist notwendig, da die Wohngebiete in der Umgebung bereits unter erheblichen Belastungen leiden und bisher keine kontinuierlichen Messungen durchgeführt werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Eine Erweiterung der A5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und dem Nordwestkreuz würde in weiten Teilen Wohngebiete betreffen, die schon jetzt unter erheblichen Lärm- und Schadstoffbelastungen leiden. Kontinuierliche Lärm- und Schadstoffmessungen in diesem Bereich gibt es bisher nicht.
Um solche Messungen zu ermöglichen und mindestens zwei Messstationen an geeigneten Stellen installieren und betreiben zu können, werden im Haushalt 2023 einmalig zusätzliche Mittel in Höhe von 50.000 € bereitgestellt.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Luftschadstoff- und Lärmmessung an der A 5 Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 46 vom 24.03.2023, Entwurf Haushalt 2023 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2023 - 2026. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Eine Erweiterung der A5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und dem Nordwestkreuz würde in weiten Teilen Wohngebiete betreffen, die schon jetzt unter erheblichen Lärm- und Schadstoffbelastungen leiden. Kontinuierliche Lärm- und Schadstoffmessungen in diesem Bereich gibt es bisher nicht. Um solche Messungen zu ermöglichen und mindestens zwei Messstationen an geeigneten Stellen installieren und betreiben zu können, werden im Haushalt 2023 einmalig zusätzliche Mittel in Höhe von 50.000 € bereitgestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Juni 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.07.2023 im OBR 12 angenommen.
22.02 Umweltcontrolling
Ausgaben 2025: 6 Mio € · im Antragsjahr 2023 5 Mio € — preisbereinigt -1 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme