Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Höchstgrenze für Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Höchstgrenze für Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158, Haushalt 2015/2016 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2015 - 2018. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014, § 5379, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Aufwendungen der Stadt für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden für die Jahre 2015-2018 jährlich auf 10.000.000 EUR begrenzt, bei einer Überschreitung dieses Betrages wird ein Aufnahmestopp verhängt. Begründung: Von Januar bis September 2014 wurden 136.039 Asylanträge in Deutschland gestellt. Dies ist schon jetzt eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr 2013 in dem insgesamt 127.023 Asylanträge gestellt wurden. Laut Presseberichten wird für 2014 mit insgesamt mindestens 200.000 Asylanträgen gerechnet, für 2015 nach aktuellen Schätzungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mit etwa 300.000. Dies stellt die Bundesrepublik Deutschland und somit auch Frankfurt vor großen Herausforderungen: Städte und Gemeinden klagen über finanzielle und logistische Schwierigkeiten bei der Aufnahme von Asylbewerbern, es werden Turnhallen, Hotels, Container und sogar Schiffe für die Unterbringung der Asylbewerber genutzt. Vermehrt kommt es zu Auseinandersetzungen innerhalb von Asylunterkünften. Und es gibt immer größere Sorgen und Zweifel von vielen Bürgern angesichts dieser dramatischen Entwicklung, zuletzt in der Frankfurter Presse zu lesen hinsichtlich der Unterbringung von Asylbewerbern im Frankfurter Stadtteil Griesheim oder in Preungesheim. Von Januar bis Juli 2014 hat Deutschland 94.200 Asylanträge verzeichnet, im Vergleich zu 30.755 in Italien, 36.680 in Frankreich, 4.445 in Polen oder 2.640 in Spanien. Von der oft genannten Solidarität in Europa ist hier nicht viel zu erkennen. Auch deshalb nicht, weil gerade Frankreich und Italien immer wieder dort nicht registrierte Flüchtlinge die Grenze nach Deutschland passieren lassen, sodass diese in der Bundesrepublik zum ersten Mal registriert werden und diese dann auch für die Abwicklung des Asylverfahrens zuständig ist. Die Bundespolizei am Frankfurter Hauptbahnhof greift nahezu täglich Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung auf, von Januar bis Ende September 2014 schon mehr als 1.350 Personen. Des Weiteren wurden im
- Halbjahr 2014 in der Bundesrepublik Deutschland nur 5.743 Abschiebungen vorgenommen, im Vergleich zu 10.197 im Jahr 2013 (bei gleichzeitiger Verdoppelung der Asylanträge). Hierzu erklärte ein Sprecher des Innenministeriums: "In der Durchsetzung der Ausreisepflicht besteht derzeit ein erhebliches Vollzugsdefizit." Viele Menschen würden "dauerhaft im Bundesgebiet verbleiben, auch wenn sie unter keinem Gesichtspunkt - auch nicht humanitär - für ein Aufenthaltsrecht infrage kommen." Bis Ende Juni 2014 hielten sich rund 143.000 Ausreisepflichtige in Deutschland auf, obwohl ihr Asylantrag bereits abgelehnt wurde (http://www.welt.de/politik/deutschland/article133533153/Niedrige-Abschiebezahl- lockt-Fluechtlinge-an.html?config=print, abgerufen am 11.11.2014). Es ist offensichtlich, dass die Bundesrepublik Deutschland schon jetzt mit der Bearbeitung der Asylverfahren und bei der Durchsetzung von erforderlichen Abschiebungen überfordert ist. Die Stadt Frankfurt hat bis zu 50 Hotels für die Unterbringung von Asylbewerbern angemietet und an vier Standorten im Stadtgebiet sollen Containerunterkünfte aufgestellt werden, dies sorgt vor Ort schon jetzt für Diskussionen. Für dieses Jahr rechnet die Stadt mit mindestens 1.000 Asylbewerbern. Die weitere Einschätzung dieser Zahl zeigt für 2015 steil nach oben. Die Belastungsgrenze der Stadt Frankfurt ist so gut wie erreicht, bzw. schon erreicht: Bzgl. der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird der stellv. Fachbereichsleiter im Jugend- und Sozialamt, Michael Krause, in der Presse zitiert: "Wir erleben in diesem Jahr eine extreme Explosion der Einreisezahlen." Und aus dem Sozialdezernat zitiert die Presse wie folgt: "Wir sind hier an räumlichen und personellen Grenzen angekommen." Und Frankfurt ist eine wachsende Stadt, wöchentlich wächst die Stadt aktuell um ca. 300 Personen. Laut Presseberichten fehlen ca. 2.000 Studentenwohnheimplätze. Die Mieten steigen. In der Presse ist immer wieder von illegalen Überbelegungen in Wohnungen zu lesen. In einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) belegt Frankfurt den
- Platz in der Rangfolge der Städte und Landkreise mit der höchsten Kaufkraft-Armutsquote, d.h. nur in fünf anderen Städten und Landkreisen Deutschlands ist der Anteil der Menschen höher, die sich wenig leisten können. Die Schulden Frankfurts werden trotz hoher Gewerbesteuereinnahmen weiter steigen, in den kommenden Jahren ist bis 2018 eine Verdoppelung der Schulden geplant. Die Stadt Frankfurt plante für das Jahr 2014 Aufwendungen für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 8.860.900 EUR, diese dürften weit überschritten werden. Für die folgenden Jahre rechnet die Stadt Frankfurt mit weiter steigenden Aufwendungen: 2015 13,6 Millionen Euro, 2016 15,7 Millionen Euro, 2017 16,7 Millionen Euro und für 2018 mit 17,7 Millionen Euro. Und diese Beträge dürften noch vorsichtig kalkuliert sein. Aufgrund dieser genannten Entwicklungen ist an der Zeit jetzt zu handeln, bevor die Situation vollends aus dem Ruder gerät! Solange diese genannten Entwicklungen anhalten, gerade auch hinsichtlich der fehlenden Solidarität in Europa, des Stadtwachstums und der finanziellen Schieflage in Frankfurt, ist ein gut begründeter und transparenter Aufnahmestopp das Gebot der Stunde! Den Aussagen von Michael zu Löwenstein in der Presse, man nehme "selbstverständlich alle Menschen auf, die wir zugewiesen bekommen", und wenn ein Betrag im Doppelhaushalt 2015/16 dazu nicht ausreiche "dann wird er überschritten werden", ist entschieden entgegenzutreten! Wo keine Belastungsgrenze in personeller oder finanzieller Hinsicht gesetzt wird, ist das Risiko hoch dass diese dann auch ausgereizt wird. Dies kann nicht im Interesse der Stadt Frankfurt und seiner Bürger sein.
Inhalt
Etatantrag vom 12.11.2014, E 130
Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Höchstgrenze für Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158, Haushalt 2015/2016 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2015 - 2018. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014, § 5379, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Aufwendungen der Stadt für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden für die Jahre 2015-2018 jährlich auf 10.000.000 EUR begrenzt, bei einer Überschreitung dieses Betrages wird ein Aufnahmestopp verhängt.
Begründung: Von Januar bis September 2014 wurden 136.039 Asylanträge in Deutschland gestellt. Dies ist schon jetzt eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr 2013 in dem insgesamt 127.023 Asylanträge gestellt wurden. Laut Presseberichten wird für 2014 mit insgesamt mindestens 200.000 Asylanträgen gerechnet, für 2015 nach aktuellen Schätzungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mit etwa 300.000. Dies stellt die Bundesrepublik Deutschland und somit auch Frankfurt vor großen Herausforderungen: Städte und Gemeinden klagen über finanzielle und logistische Schwierigkeiten bei der Aufnahme von Asylbewerbern, es werden Turnhallen, Hotels, Container und sogar Schiffe für die Unterbringung der Asylbewerber genutzt. Vermehrt kommt es zu Auseinandersetzungen innerhalb von Asylunterkünften. Und es gibt immer größere Sorgen und Zweifel von vielen Bürgern angesichts dieser dramatischen Entwicklung, zuletzt in der Frankfurter Presse zu lesen hinsichtlich der Unterbringung von Asylbewerbern im Frankfurter Stadtteil Griesheim oder in Preungesheim. Von Januar bis Juli 2014 hat Deutschland 94.200 Asylanträge verzeichnet, im Vergleich zu 30.755 in Italien, 36.680 in Frankreich, 4.445 in Polen oder 2.640 in Spanien. Von der oft genannten Solidarität in Europa ist hier nicht viel zu erkennen. Auch deshalb nicht, weil gerade Frankreich und Italien immer wieder dort nicht registrierte Flüchtlinge die Grenze nach Deutschland passieren lassen, sodass diese in der Bundesrepublik zum ersten Mal registriert werden und diese dann auch für die Abwicklung des Asylverfahrens zuständig ist. Die Bundespolizei am Frankfurter Hauptbahnhof greift nahezu täglich Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung auf, von Januar bis Ende September 2014 schon mehr als 1.350 Personen. Des Weiteren wurden im
- Halbjahr 2014 in der Bundesrepublik Deutschland nur 5.743 Abschiebungen vorgenommen, im Vergleich zu 10.197 im Jahr 2013 (bei gleichzeitiger Verdoppelung der Asylanträge). Hierzu erklärte ein Sprecher des Innenministeriums: "In der Durchsetzung der Ausreisepflicht besteht derzeit ein erhebliches Vollzugsdefizit." Viele Menschen würden "dauerhaft im Bundesgebiet verbleiben, auch wenn sie unter keinem Gesichtspunkt - auch nicht humanitär - für ein Aufenthaltsrecht infrage kommen." Bis Ende Juni 2014 hielten sich rund 143.000 Ausreisepflichtige in Deutschland auf, obwohl ihr Asylantrag bereits abgelehnt wurde (http://www.welt.de/politik/deutschland/article133533153/Niedrige-Abschiebezahl- lockt-Fluechtlinge-an.html?config=print, abgerufen am 11.11.2014). Es ist offensichtlich, dass die Bundesrepublik Deutschland schon jetzt mit der Bearbeitung der Asylverfahren und bei der Durchsetzung von erforderlichen Abschiebungen überfordert ist. Die Stadt Frankfurt hat bis zu 50 Hotels für die Unterbringung von Asylbewerbern angemietet und an vier Standorten im Stadtgebiet sollen Containerunterkünfte aufgestellt werden, dies sorgt vor Ort schon jetzt für Diskussionen. Für dieses Jahr rechnet die Stadt mit mindestens 1.000 Asylbewerbern. Die weitere Einschätzung dieser Zahl zeigt für 2015 steil nach oben. Die Belastungsgrenze der Stadt Frankfurt ist so gut wie erreicht, bzw. schon erreicht: Bzgl. der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird der stellv. Fachbereichsleiter im Jugend- und Sozialamt, Michael Krause, in der Presse zitiert: "Wir erleben in diesem Jahr eine extreme Explosion der Einreisezahlen." Und aus dem Sozialdezernat zitiert die Presse wie folgt: "Wir sind hier an räumlichen und personellen Grenzen angekommen." Und Frankfurt ist eine wachsende Stadt, wöchentlich wächst die Stadt aktuell um ca. 300 Personen. Laut Presseberichten fehlen ca. 2.000 Studentenwohnheimplätze. Die Mieten steigen. In der Presse ist immer wieder von illegalen Überbelegungen in Wohnungen zu lesen. In einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) belegt Frankfurt den
- Platz in der Rangfolge der Städte und Landkreise mit der höchsten Kaufkraft-Armutsquote, d.h. nur in fünf anderen Städten und Landkreisen Deutschlands ist der Anteil der Menschen höher, die sich wenig leisten können. Die Schulden Frankfurts werden trotz hoher Gewerbesteuereinnahmen weiter steigen, in den kommenden Jahren ist bis 2018 eine Verdoppelung der Schulden geplant. Die Stadt Frankfurt plante für das Jahr 2014 Aufwendungen für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 8.860.900 EUR, diese dürften weit überschritten werden. Für die folgenden Jahre rechnet die Stadt Frankfurt mit weiter steigenden Aufwendungen: 2015 13,6 Millionen Euro, 2016 15,7 Millionen Euro, 2017 16,7 Millionen Euro und für 2018 mit 17,7 Millionen Euro. Und diese Beträge dürften noch vorsichtig kalkuliert sein. Aufgrund dieser genannten Entwicklungen ist an der Zeit jetzt zu handeln, bevor die Situation vollends aus dem Ruder gerät! Solange diese genannten Entwicklungen anhalten, gerade auch hinsichtlich der fehlenden Solidarität in Europa, des Stadtwachstums und der finanziellen Schieflage in Frankfurt, ist ein gut begründeter und transparenter Aufnahmestopp das Gebot der Stunde! Den Aussagen von Michael zu Löwenstein in der Presse, man nehme "selbstverständlich alle Menschen auf, die wir zugewiesen bekommen", und wenn ein Betrag im Doppelhaushalt 2015/16 dazu nicht ausreiche "dann wird er überschritten werden", ist entschieden entgegenzutreten! Wo keine Belastungsgrenze in personeller oder finanzieller Hinsicht gesetzt wird, ist das Risiko hoch dass diese dann auch ausgereizt wird. Dies kann nicht im Interesse der Stadt Frankfurt und seiner Bürger sein.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 17.11.2014
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. November 2014 brachte FREIE_WÄHLER diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2014 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)