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Produktbereich: 35 Zentrale Dienste Produktgruppe: 35.02 Informations- und Kommunikationstechnik Digitalisierung und Teilhabe durch Bereitstellung eines…

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Produktbereich: 35 Zentrale Dienste Produktgruppe: 35.02 Informations- und Kommunikationstechnik Digitalisierung und Teilhabe durch Bereitstellung eines mandantenfähigen Webshops sowie Einlass- und Besuchermanagements

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Etatantrag sieht die Bereitstellung eines mandantenfähigen Webshops sowie eines Einlass- und Besuchermanagements vor, um die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu steigern und die Verwaltungsdigitalisierung voranzutreiben. Die Maßnahme soll eine einheitliche Lösung für den Online-Ticketverkauf in städtischen Kultureinrichtungen schaffen.

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Thema Kultur verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Durch die Bereitstellung einer mandantenfähigen Webshop Lösung sowie eines mandantenfähigen Einlass- und Besuchermanagements wird die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern gesteigert und Verwaltungsdigitalisierung forciert.

Dazu werden in der Produktgruppe 35.02 Informations- und Kommunikationstechnik einmalige Implementierungskosten in Höhe von 40.000 Euro bereitgestellt.

Der Betrag wird dem Haushalt zugesetzt.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Umsetzung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2022 jeweils halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht nach Produktgruppen.

Begründung

In der Kulturlandschaft der Stadtverwaltung gibt es derzeit keine einheitliche, flächendeckende Lösung zur Abwicklung eines Online-Ticketverkaufs. Einige städtische Kultureinrichtungen verfügen noch nicht über einen sog. Webshop, um Tickets für den Einlass online verfügbar zu machen. Dies führt für Bürgerinnen und Bürger dazu, dass sie im besten Fall unterschiedliche Systeme für die verschiedenen städtischen Kultureinrichtungen nutzen müssen, im ungünstigsten Fall sind Onlinetickets noch gar nicht verfügbar. Mit der Einführung eines neuen stadtweiten zentralen Service werden erforderliche Standardisierungen innerhalb der Stadtverwaltung erzielt und Versorgungslücken geschlossen. Bürgerinnen und Bürger nutzen für alle städtischen Kultureinrichtungen einen zentralen, mandantenfähigen Service, der zwar speziell auf die jeweilige Kultureinrichtung abgestimmt ist, aber durch die zentrale Bereitstellung einen Wiedererkennungswert unabhängig von der jeweiligen Kultureinrichtung garantiert. Darüber hinaus entfallen Aufwände für Einzelbeschaffungen, da diese von zentraler Stelle erfolgen kann. Eine uneinheitliche Vertragsgestaltung, wie sie derzeit der Fall ist, wird durch eine zentrale Ausschreibung vermieden. Zusätzlich können notwendige Modernisierungen leichter umgesetzt werden, was letztendlich auch eine Reduzierung möglicher Sicherheitslücken zur Folge hat. Darüber hinaus leistet das Vorhaben einen weiteren Beitrag zur Zentralisierung der städtischen IT-Landschaft.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Mai 2022 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.05.2022 im Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 8 · 31.05.2022
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage E 128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIGÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

Mitdiskutieren

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