Erhöhung der Förderung für das Atelier Goldstein
Zusammenfassung
Der Antrag sieht eine einmalige Erhöhung der institutionellen Förderung für das Atelier Goldstein um 10.000 Euro vor, um die künstlerische Arbeit von Menschen mit Behinderung zu unterstützen. Dies soll die professionelle Entwicklung der Künstler*innen fördern und die erfolgreiche Platzierung ihrer Werke in Museen weiter vorantreiben.
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Thema Kultur verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In den Haushaltsplan 2023 wird im Haushaltsjahr 2023 der institutionelle Förderbetrag für das Atelier Goldstein von 61.000 Euro einmalig um 10.000 Euro auf 71.000 Euro erhöht. Der Betrag wird dem Haushalt zugesetzt.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Das Atelier Goldstein ist eine international erfolgreiche Produktionsstätte der Kunst außerordentlich begabter Künstler*innen mit Behinderung. Sein inhaltliches Konzept beruht auf der Erkenntnis, dass Menschen mit Behinderung in der Lage sind bedeutende Werke der zeitgenössischen Kunst zu schaffen. Seit 20 Jahren gelingt es dem Atelier Goldstein die Arbeiten der Künstler*innen in nationalen und internationalen Museen und Sammlungen zu platzieren. In den Räumen des Ateliers arbeiten 14 Künstler*innen an ihrem jeweiligen Werk in den Bereichen Zeichnung, Malerei, Bildhauerei, Fotografie, Konzept und Musik. Eine eigens im Atelier Goldstein entwickelte Form individueller Assistenz ermöglicht es den Kunstschaffenden, sich ihrer eigenen Bildsprache zu versichern, sie auszubauen und zu professionalisieren. Neben der Begleitung der künstlerischen Arbeit im Haus, sind die Mitarbeiter*innen des Atelier Goldstein in vielfältige Aktivitäten eingebunden. Das Atelier Goldstein ist ein freies Kunstatelier. Es gehört zum Verein Lebenshilfe Frankfurt e. V., wird aber nicht von ihm grundfinanziert. Auch werden dort nicht, wie in Werkstätten für behinderte Menschen üblich, vom Landeswohlfahrtsverband bezahlte Künstlerarbeitsplätze angeboten. Seine finanzielle Ausstattung setzt sich aus Projektförderung der Aktion Mensch und von Stiftungen, sowie der institutionellen Förderung des Frankfurter Kulturamts zusammen. Hinzukommen Mittel aus Verkäufen und Spenden. Bei seinen vielfältigen Aktivitäten ist das Atelier immer wieder auf finanzielle Unterstützung von außen angewiesen. Zum Ausbau seiner Tätigkeiten soll die institutionelle Förderung des Atelier Goldstein um 10.000 Euro erhöht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Juni 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.07.2023 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)