Mehr Jugendschutz nach Cannabisteillegalisierung
Zusammenfassung
Der Antrag sieht die Bereitstellung von 100.000 Euro für zusätzliche Drogenpräventionsmaßnahmen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor. Dies geschieht im Kontext der Teillegalisierung von Cannabis, um den Jugendschutz zu stärken und Aufklärung zu fördern. Ziel ist es, Risiken des Cannabiskonsums transparent zu machen und Hilfsangebote zu normalisieren.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für zusätzliche Leistungen der Drogenprävention bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen betreffend Cannabis werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2025 100.000 Euro einmalig eingestellt.
Die Mittel können für die direkte Finanzierung von kommunalen Präventionsprogrammen - bspw. für fachliche Präventionsworkshops an Schulen - Verwendung finden oder als Eigenbeitrag zur Gewinnung von Landes- und Bundesfördermitteln veranschlagt werden.
Über die mit diesen Mitteln finanzierten Leistungen erstellt der Magistrat nach Abschluss der Maßnahmen oder bei erfolgreicher Einwerbung von Drittmitteln einen Bericht, in dem die Stadtverordnetenversammlung auch über den allgemeinen Stand der laufenden Drogenprävention für Jugendliche und jungen Erwachsenen im Stadtgebiet informiert wird.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Die durch den Bundesgesetzgeber beschlossene Teillegalisierung von Cannabis sieht flankierende Maßnahmen im Bereich des Jugendschutzes und der Präventionsarbeit zum Thema Drogenkonsum vor. Die Stadt Frankfurt stellt daher Mittel bereit, um bestehende Präventionsmaßnahmen auszuweiten und darüber hinaus zusätzliche Mittel aus im Aufbau befindlichen Bundes- und Landesprogrammen einzuwerben. Zwar ist der Konsum von Cannabis für unter 18-jährige oder die Abgabe von Cannabis an diese durch die gesetzliche Teillegalisierung nicht erlaubt, allerdings besteht aufgrund des sich wandelnden gesellschaftlichen Umgangs mit Cannabis die Notwendigkeit Heranwachsenden und jungen Erwachsenen Orientierungshilfen und Aufklärung zur Verfügung zu stellen. Risiken und Nebenwirkung des Cannabiskonsums für Jugendliche und junge Erwachsene müssen transparent gemacht werden, die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen normalisiert und enttabuisiert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.06.2024 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit angenommen.
19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen
Ausgaben 2025: 13 Mio € · im Antragsjahr 2024 13 Mio € — preisbereinigt -2 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Ablehnung)