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Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Ein neues Nachbarschaftszentrum im Bunker

Vorlagentyp: ELINKE
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Begründung

Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Ein neues Nachbarschaftszentrum im Bunker Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stadt Frankfurt erwirbt den sogenannten Glauburg-Bunker in der Lortzingstraße.
  2. Die Stadt richtet in der Liegenschaft unter Einbezug des Ortsbeirats, der im Ortsbeiratsbezirk ansässigen Vereine, kulturellen Einrichtungen und Initiativen ein Nachbarschaftszentrum ein.
  3. Die Mittel für den Erwerb und die Investitionen für das Nachbarschaftszentrum werden in den Haushalt 2018 und folgende eingestellt. Begründung: Nach der Schließung des Bürgerhauses im Volksbildungsheim am Eschenheimer Turm und der Schließung der Bürgerräume im Philanthropin gibt es im Nordend kein Bürgerhaus und keinen nichtkommerziellen Treffpunkt mehr. Der zum Verkauf stehende Bunker in der Lortzingstraße bietet die einmalige Möglichkeit, diesen Mangel im Stadtteil zu beheben. Die Sicherung des Bunkers wäre endlich die Möglichkeit, wieder ein soziokulturelles Bürgerzentrum für das Nordend einzurichten. Im vergangenen Jahr 2017 konnte trotz intensiver Gespräche mit Investoren kein Verkauf des Bunkers in die Wege geleitet werden. Die Möglichkeit, dass die Stadt den Bunker erwirbt, besteht also weiterhin. Im Ortsbeirat sind sich fast alle Parteien über eine Nutzung des Bunkers als Nachbarschaftszentrums einig. Mit dem Erwerb und der Umgestaltung würde der Magistrat den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger nachkommen.

Inhalt

Etatantrag vom 15.03.2018, E 115

Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Ein neues Nachbarschaftszentrum im Bunker Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stadt Frankfurt erwirbt den sogenannten Glauburg-Bunker in der Lortzingstraße.
  2. Die Stadt richtet in der Liegenschaft unter Einbezug des Ortsbeirats, der im Ortsbeiratsbezirk ansässigen Vereine, kulturellen Einrichtungen und Initiativen ein Nachbarschaftszentrum ein.
  3. Die Mittel für den Erwerb und die Investitionen für das Nachbarschaftszentrum werden in den Haushalt 2018 und folgende eingestellt. Begründung: Nach der Schließung des Bürgerhauses im Volksbildungsheim am Eschenheimer Turm und der Schließung der Bürgerräume im Philanthropin gibt es im Nordend kein Bürgerhaus und keinen nichtkommerziellen Treffpunkt mehr. Der zum Verkauf stehende Bunker in der Lortzingstraße bietet die einmalige Möglichkeit, diesen Mangel im Stadtteil zu beheben. Die Sicherung des Bunkers wäre endlich die Möglichkeit, wieder ein soziokulturelles Bürgerzentrum für das Nordend einzurichten. Im vergangenen Jahr 2017 konnte trotz intensiver Gespräche mit Investoren kein Verkauf des Bunkers in die Wege geleitet werden. Die Möglichkeit, dass die Stadt den Bunker erwirbt, besteht also weiterhin. Im Ortsbeirat sind sich fast alle Parteien über eine Nutzung des Bunkers als Nachbarschaftszentrums einig. Mit dem Erwerb und der Umgestaltung würde der Magistrat den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger nachkommen.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 19.03.2018

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. März 2018 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.04.2018 im OBR 3 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

13.01 Stadtplanung

Ausgaben 2025: 39 Mio € · im Antragsjahr 2018 23 Mio € — preisbereinigt +34 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 20 · 16.04.2018
TO I, TOP 21
Abgelehnt
Die Vorlage E 115 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFF
Ablehnung:
AfDLinkeFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

OBR 3
Sitzung 21 · 19.04.2018
TO II, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage E 115 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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