Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Ein neues Nachbarschaftszentrum im Bunker
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Thema Stadtplanung verfolgenBegründung
Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Ein neues Nachbarschaftszentrum im Bunker Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadt Frankfurt erwirbt den sogenannten Glauburg-Bunker in der Lortzingstraße.
- Die Stadt richtet in der Liegenschaft unter Einbezug des Ortsbeirats, der im Ortsbeiratsbezirk ansässigen Vereine, kulturellen Einrichtungen und Initiativen ein Nachbarschaftszentrum ein.
- Die Mittel für den Erwerb und die Investitionen für das Nachbarschaftszentrum werden in den Haushalt 2018 und folgende eingestellt. Begründung: Nach der Schließung des Bürgerhauses im Volksbildungsheim am Eschenheimer Turm und der Schließung der Bürgerräume im Philanthropin gibt es im Nordend kein Bürgerhaus und keinen nichtkommerziellen Treffpunkt mehr. Der zum Verkauf stehende Bunker in der Lortzingstraße bietet die einmalige Möglichkeit, diesen Mangel im Stadtteil zu beheben. Die Sicherung des Bunkers wäre endlich die Möglichkeit, wieder ein soziokulturelles Bürgerzentrum für das Nordend einzurichten. Im vergangenen Jahr 2017 konnte trotz intensiver Gespräche mit Investoren kein Verkauf des Bunkers in die Wege geleitet werden. Die Möglichkeit, dass die Stadt den Bunker erwirbt, besteht also weiterhin. Im Ortsbeirat sind sich fast alle Parteien über eine Nutzung des Bunkers als Nachbarschaftszentrums einig. Mit dem Erwerb und der Umgestaltung würde der Magistrat den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger nachkommen.
Inhalt
Etatantrag vom 15.03.2018, E 115
Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Ein neues Nachbarschaftszentrum im Bunker Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadt Frankfurt erwirbt den sogenannten Glauburg-Bunker in der Lortzingstraße.
- Die Stadt richtet in der Liegenschaft unter Einbezug des Ortsbeirats, der im Ortsbeiratsbezirk ansässigen Vereine, kulturellen Einrichtungen und Initiativen ein Nachbarschaftszentrum ein.
- Die Mittel für den Erwerb und die Investitionen für das Nachbarschaftszentrum werden in den Haushalt 2018 und folgende eingestellt. Begründung: Nach der Schließung des Bürgerhauses im Volksbildungsheim am Eschenheimer Turm und der Schließung der Bürgerräume im Philanthropin gibt es im Nordend kein Bürgerhaus und keinen nichtkommerziellen Treffpunkt mehr. Der zum Verkauf stehende Bunker in der Lortzingstraße bietet die einmalige Möglichkeit, diesen Mangel im Stadtteil zu beheben. Die Sicherung des Bunkers wäre endlich die Möglichkeit, wieder ein soziokulturelles Bürgerzentrum für das Nordend einzurichten. Im vergangenen Jahr 2017 konnte trotz intensiver Gespräche mit Investoren kein Verkauf des Bunkers in die Wege geleitet werden. Die Möglichkeit, dass die Stadt den Bunker erwirbt, besteht also weiterhin. Im Ortsbeirat sind sich fast alle Parteien über eine Nutzung des Bunkers als Nachbarschaftszentrums einig. Mit dem Erwerb und der Umgestaltung würde der Magistrat den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger nachkommen.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 19.03.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. März 2018 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.04.2018 im OBR 3 angenommen.
13.01 Stadtplanung
Ausgaben 2025: 39 Mio € · im Antragsjahr 2018 23 Mio € — preisbereinigt +34 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)