Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.04 Psychiatrie
Zusammenfassung
Der Etatantrag sieht die Bereitstellung von 31.500 Euro für die Beratungsstelle des Frankfurter Zentrums für Essstörungen e. V. in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 vor. Dies ist notwendig, um die wichtige Beratungsleistung für Kinder und Jugendliche mit Essstörungen aufrechtzuerhalten, insbesondere nach den belastenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Erhalt der Beratungsstelle des Frankfurter Zentrums für Essstörungen e. V. werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2024 31.500 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 31.500 Euro eingestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Die Beratungsstelle übernahm vor allem seit Corona unverzichtbar wichtige Beratungsleistung für Kinder und Jugendliche mit Essstörungen, sowie auch deren Angehörige, Freunde etc. Essstörungen zählen zu den lebensbedrohlichen und schwerwiegenden psychosomatischen Erkrankungen des Kindes- und Jugendalters und haben zudem eine hohe Chronifizierungs- sowie Morbiditätsrate. Um dem entgegenzuwirken und wichtige sowie niedrigschwellige Beratungen weiterhin zu ermöglichen, unterstützen wir die Beratungsstelle des Frankfurter Zentrums für Essstörungen e.V. Die Ursachen für Essstörungen sind multifaktoriell, hierbei spielen neurobiologische, inter- und intrapsychische sowie soziokulturelle Faktoren eine Rolle. Das überzogene Schönheits- und Schlankheitsideal der heutigen Zeit trägt ebenfalls dazu bei, dass Essstörungen bei Jugendlichen zunehmen und Diäterfahrungen schon bei jungen Mädchen zur Regel werden. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie beeinträchtigten massiv die psychische Gesundheit der Bevölkerung, führten zu gesundheitlichen und finanziellen Zukunftssorgen, sozialer Isolation und Einsamkeit und einem globalen Kontrollverlust. Einige Menschen begannen während der Pandemie sich stärker mit dem eigenen Körper und Ernährung zu beschäftigen, was die Entstehung von Essstörungen begünstigte. Für viele Menschen hat das Thema Essen im Zuge der Covid-19-Pandemie eine besondere Rolle eingenommen: Essen als Halt, Essen als Anker, Essen als Trost, Essen mit dem Ziel psychischen Hunger zu stillen und die innerpsychischen Konflikte zu lösen. Die unerwartete, bedrohliche und einschränkende Situation wirkt sich auch sehr stark auf den Krankheitsverlauf der bereits an Essstörungen erkrankten Menschen aus. Die Betroffenen reagieren bei erlebtem Kontrollverlust oftmals mit einer verstärkten Essstörungssymptomatik im Sinne einer "Selbstkontrolle". Die Krankenkassen verzeichnen seit Pandemiebeginn eine deutliche Zunahme von psychischen Problemen wie Essstörungs-, Sucht-, Angst- und Depressionssymptomen. Bei Kindern und Jugendlichen traten ebenfalls vermehrt psychische und psychosomatische Auffälligkeiten, Symptome von Essstörungen, Angst und Depression auf (COPSY-Studie 2020). Die psychosozialen Auswirkungen der Pandemie und der damit verbundenen Maßnahmen und Einschränkungen haben zu einer deutlich erhöhten Nachfrage im Bereich der Beratung und Therapie auf dem Gebiet der Essstörungen geführt. Es zeigt sich eine deutliche Zunahme derjenigen Menschen, welche eine ermäßigte Beratungsgebühr aufgrund von geringem Einkommen in Anspruch nehmen. Dies steht der verbreiteten Meinung gegenüber, dass Essstörungen ein Problem der "oberen Schicht" darstellen. Aktuell bestehen außerdem alarmierend lange Wartezeiten für eine Behandlung in Kinderkliniken, Kinder- und Jugendpsychiatrien sowie Fachkliniken für Essstörungen. Viele Psychotherapeutische Praxen verzeichnen signifikante Steigerungen der Anfragen. Auch bei einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung muss mit langen Wartezeit gerechnet werden. Diese besorgniserregende Versorgungssituation bedingt eine erhebliche Belastung für Betroffene und Angehörige und führt vermehrt zu schwerwiegenden Krisen in den betroffenen Familien, zu einer Chronifizierung der Symptomatik und einer ungünstigen Prognose des Krankheitsverlaufes bzw. der Heilungschancen. In der Beratungsarbeit wird daher oftmals in Form von Beratungsreihen eine Versorgungslücke geschlossen, während Angehörige und Betroffene auf Behandlungsplätze warten müssen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.06.2024 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)