Produktbereich: 22, 34, 35 und 36 Produktgruppe: 22.1, 22.4, 34.4 und 36.1 Klimaschutz stärken
Zusammenfassung
Der Magistrat wird beauftragt, Haushaltsmittel für Projekte zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel zu nutzen. Dies soll im Sinne des Grundsatzbeschlusses "Klimaneutrales Frankfurt 2035" geschehen, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, die in den Projekten "Klimawandelanpassung Infrastruktur", "Erneuerbare-Energien-Fonds", "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude", "Klimafonds/Frankfurt frischt auf" sowie "Ladeinfrastruktur E-Mobilität" zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausschließlich für Maßnahmen zu nutzen, die im Sinne der des Grundsatzbeschlusses "Klimaneutrales Frankfurt 2035" möglichst optimal zur Reduzierung von Treibhausgas (THG)-Emissionen geeignet sind.
Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:
- Maßnahmen an und in öffentlichen Gebäuden, sowie im öffentlichen Raum sind mindestens gleichrangig mit der Förderung und Kofinanzierung von privaten Vorhaben voranzutreiben.
- Eine Förderung zur Umgestaltung von bereits vorhandenen privatenGrünanlagen oder Dachgärten ist nur statthaft, wenn diese Flächen öffentlich zugänglich sind.
- Der Bau von Ladesäulen im öffentlichen oder privaten Raum darf nicht aus städtischen Mitteln erfolgen. Ausnahmen sind Ladesäulen, die zur Ladung städtischer Fahrzeuge benötigt werden oder Teil eines besonderen Förderprogramms für Ladesäulen sind.
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen.
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt ausdrücklich die Ausweitung der Mittel zu Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel, sowie die Tatsache, dass die Mittel aus den genannten Projekten zwar gegenseitig deckungsfähig sind, aber nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen. Die Stadtverordnetenversammlung legt aber Wert darauf, dass diese Mittel möglichst zielgerichtet zur Reduzierung der Treibhausgas (THG)-Emissionen eingesetzt werden. Das dafür vorgesehene Verfahren ist in der NR 316/2022 "Klimaneutrales Frankfurt 2035" ausführlich dargestellt. Um Mitnahmeeffekte zu vermeiden ist eine Förderung zur Umgestaltung privater Flächen wie Grünanlagen oder Dachgärten, nur noch dann zulässig, wenn diese Flächen auch öffentlich zugänglich sind. Es wird u.a. auf die sich aus der Gestaltungssatzung Freiraum und Klima ergebenden Pflichten verwiesen. Die Stadtverordnetenversammlung bekennt sich ausdrücklich zu der Aufgabe, die Voraussetzungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur - z.B. durch eine rasche Ausschreibung von Flächen - zu schaffen. Der Bau von Ladesäulen im öffentlichen Raum oder auf privaten Flächen ist jedoch nicht aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Mai 2022 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.05.2022 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), AfD (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass der erste Absatz mit den Worten "sind vorrangig voranzutreiben" endet und der Rest der Vorlage gestrichen wird) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Gartenpartei (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), AfD (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe: "Änderung des ersten Spiegelstriches nach ‚sind' alles streichen und neu einfügen ‚sind vorrangig voranzutreiben'") Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)