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Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.02 Medizinische Dienste und Hygiene

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag sieht die Bereitstellung von 160.000 Euro für die stationäre Versorgung von Frauen und Kindern ohne Krankenversicherungsschutz rund um die Geburt in Frankfurt vor. Dies soll dazu beitragen, gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind zu verringern und die medizinische Versorgung zu verbessern.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für die Neuauflage des Projekts "Sichere Geburt in Frankfurt" - Stationäre Versorgung von Frauen und Kindern ohne Krankenversicherungsschutz rund um die Geburt - werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2024 160.000 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 160.000 Euro eingestellt.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Die Schwangerschaft ist für Frauen und Paare der Beginn einer neuen Lebensphase. Ohne Krankenversicherungsschutz ist diese besondere Zeit für die Familie und vor allem die werdende Mutter nicht nur mit Ängsten und Unsicherheiten, sondern besonders mit Risiken für die Gesundheit von Mutter und Kind verbunden. Es wird geschätzt, dass in Deutschland mehrere hunderttausend Menschen nicht krankenversichert sind; darunter auch schwangere Frauen, deren Gesundheit durch fehlende Vor- und Versorgung gefährdet ist. Während in Frankfurt am Main begrenzte Angebote zur ambulanten Versorgung von schwangeren Frauen bestehen, so ist eine geplante sichere stationäre Entbindung für nicht versicherte Frauen ohne eigene finanzielle Mittel nahezu unmöglich. In einem medizinisch lebensbedrohlichen Notfall besteht für Ärzt*innen die Pflicht, Patient*innen unabhängig vom Krankenversicherungsstatus zu behandeln. Auch das zuständige Sozialamt ist verpflichtet, die dafür entstandenen Aufwendungen "in gebotenem Umfang" zu ersetzen. Allerdings ist es schwangeren Frauen ohne Krankversicherung auch bei bekannten gesundheitlichen Risiken für Mutter oder Kind regelhaft nicht möglich, sich selbst in einer solchen Situation zur Geburt im Krankenhaus anzumelden: in einer solchen Situation werden Frauen häufig aufgefordert eine Selbstzahler-Erklärung zu unterzeichnen, in der Regel verbunden mit einer hohen Anzahlung von mehreren 1.000 Euro. Diese Summe kann von schwangeren Frauen ohne Krankenversicherungsschutz bzw. ihren Familien nur selten aufgebracht werden. Die fehlende Planbarkeit einer sicheren stationären Entbindung verursacht bei der werdenden Mutter großen Stress und erhöht so das Risiko für auftretender Komplikationen deutlich. Auch nach der Geburt startet das neugeborene Kind dann nicht selten ohne Krankenversicherungsschutz ins Leben und die Familien müssen als Selbstzahler alle Rechnungen begleichen. Bei Zahlungsunfähigkeit führt dies zu langwieriger ökonomischer Belastung der Familien und zu rechtlichen Folgen. Die Betroffenen sind:

a) Nichterwerbstätige mittellose EU-Bürgerinnen b) Frauen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität:

c) Drittstaatlerinnen ohne Anspruch auf Leistungen. Um auch in Frankfurt am Main schwangere Frauen und ihre Kinder ohne Krankenversicherungsschutz bedarfsgerecht medizinisch zu versorgen und Chancenungleichheiten in der Gesundheitsversorgung zu verringern und gleichzeitig hohe Kosten für stationäre Leistungserbringer und Kommune zu vermeiden, ist es von gemeinsamem Interesse effiziente Lösungsansätze zu finden. Hierfür soll das vorgesehene Jahresbudget der Humanitären Sprechstunde für medizinische Aufwendungen am Gesundheitsamt erhöht werden, um zukünftig (auch) stationäre Behandlungen übernehmen zu können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.06.2024 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 28 · 27.06.2024
TO I, TOP 47
Angenommen
Der Vorlage E 108 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
BFF-BIG (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)

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