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Zuschuss für freiberufliche Hebammen

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
1 SitzungAngenommen

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In den Haushaltsplan 2024/2025 werden in das Haushaltsjahr 2024 58.500 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 58.500 Euro eingestellt.

- Davon soll ein Fördertopf in Höhe von 42.000 Euro jährlich jeweils im Haushalt 2024/2025 gebildet werden. Gefördert werden sollen mit diesen Mitteln unter anderem Fortbildungen (z. B. Qualitätsmanagement, Existenzgründung, gemeinsames Arbeiten und Vernetzen, Informationsveranstaltungen, Qualitätszirkel, QM-Software etc.) für freiberuflich tätige Hebammen, die mit der Koordinierungsstelle für die Frankfurter Wochenbett-Notversorgung zusammenarbeiten oder an einer Zusammenarbeit bzw. Tätigkeit in/mit der Stadt Frankfurt am Main interessiert sind.

- Für die organisatorische Umsetzung der Fortbildungsmaßnahmen werden 16.500 Euro jährlich bereitgestellt.

- Zudem wird der Magistrat beauftragt, im Rahmen der unter Punkt 1 genannten Fördermöglichkeiten regelmäßig eine Informationsveranstaltung zum Thema "Einstieg in die Freiberuflichkeit" insbesondere für Studierende des Studienganges Hebammenwissenschaft an der University of Applied Sciences, aber grundsätzlich auch für alle interessierten Hebammen anzubieten. Der Magistrat soll prüfen, ob diese Informationsveranstaltung in Kooperation mit der University of Applied Sciences umgesetzt werden kann.

- Der Magistrat soll weiterhin prüfen, ob Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen anderer Veranstalter in ausreichender Menge auch direkt in Frankfurt angeboten werden können.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Frankfurt steht in unmittelbarer Konkurrenz zu anderen hessischen Städten, die von der Problematik des Hebammenmangels seit Jahren ebenfalls betroffen sind. Und gerade deshalb muss Frankfurt Anreize für freiberufliche Hebammen schaffen - das gilt zum Beispiel für Absolventinnen und Absolventen des Studienganges Hebammenwissenschaft an der University of Applied Sciences aber auch für Hebammen, die bereits in der Stadt arbeiten oder neu zugezogen sind. Außerdem ist für die Koordinierungsstelle Frankfurter Wochenbett-Notversorgung eine breite Unterstützung durch die freiberuflich tätigen Hebammen erforderlich. Nur mit ihnen zusammen kann die Wochenbett-Notversorgung angeboten und ausgebaut werden. Deshalb sollen die finanziellen Mittel aus dem Fördertopf für die freiberuflichen Hebammen bereitgestellt werden, die mit der Koordinierungsstelle der Frankfurter Wochenbett-Notversorgung zusammenarbeiten oder an einer Zusammenarbeit bzw. Tätigkeit in/mit der Stadt Frankfurt am Main interessiert sind. Sie sollen bei Qualifizierungsmaßnahmen, Fortbildungen etc. zielgerichtet und unmittelbar unterstützt werden. Die Fortbildungen etc. sollen überwiegend in Frankfurt stattfinden, um Fahrtkosten und Zeitaufwand für die freiberuflichen Hebammen zu minimieren. Gleichfalls sollen am Bedarf orientierte Informationsveranstaltungen zum Thema "Wie funktioniert der Einstieg in die Freiberuflichkeit?" regelmäßig angeboten werden, um Interesse an der Selbstständigkeit zu wecken und den Weg in diese zu erleichtern. Eine familienfreundliche Stadt wie Frankfurt sollte schon in der Schwangerschaft und bei der Geburt beginnen, die Familien zu unterstützen. Dafür sind freiberufliche Hebammen mit ihren vielseitigen Angeboten extrem wichtig. Sie sind für Familien bei ihrem Start in einen neuen Lebensabschnitt eine wertvolle Hilfe und eine unverzichtbare Stütze.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.06.2024 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

19.02 Medizinische Dienste und Hygiene

Ausgaben 2025: 5 Mio € · im Antragsjahr 2024 5 Mio € — preisbereinigt +2 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 28 · 27.06.2024
TO I, TOP 46
Angenommen
Der Vorlage E 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme)

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