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Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Energie und Klimaschutz

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird beauftragt, im Haushalt 2022 zusätzliche Mittel in Höhe von 200.000 € für die Erstellung eines Klimaschutzplans bereitzustellen. Dies geschieht zur Unterstützung der Stadt Frankfurt bei der Erreichung ihrer Klimaschutzziele. Der Klimaschutzplan soll bis Herbst 2023 vorgelegt werden.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, im Haushalt 2022 zusätzlich Mittel in Höhe von 200.000 € für die Beauftragung von externen Dienstleistern zur Verfügung zu stellen. Diese sollen die Stadt Frankfurt bei der Erstellung eines Klimaschutzplans mit Umsetzungsinstrumenten zur Erreichung der Klimaschutzziele unterstützen. Der Klimaschutzplan soll möglichst in 2022 beauftragt und im Herbst 2023 vorgelegt werden.

Begründung

Die Erstellung eines Klimaschutzplans wurde im Koalitionsvertrag vereinbart. Er soll auf den im Jahr 2021 durchgeführten Vorarbeiten des Energiereferates zur Überarbeitung des Klimaschutzmaßnahmenkatalogs basieren. Diese Vorarbeiten wurden durch das Büro BLS-Energieplan unterstützt. Bei der Erarbeitung des Klimaschutzplans sollen Dienstleister zum Beispiel durch Erstellung von Fachgutachten, Datenbanken zum Monitoring der Maßnahmen, CO2-Berechnungen sowie Beratung bei rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen unterstützen und umsetzungsorientierte Hilfestellungen geben. Ergebnis soll ein klarer Zielpfad mit quantifizierten, praxisorientierten Maßnahmen sein, der verbindliche Treibhausgasreduzierungen mit Zwischenzielen sowohl für die Stadtverwaltung als auch für die gesamte Stadt festlegt. Ziel ist es aufzuzeigen, wie die Stadtverwaltung bis 2030 und das Stadtgebiet bis 2035 klimaneutral werden kann. Der Betrag wird dem Haushalt zugesetzt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Umsetzung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2022 jeweils halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht nach Produktgruppen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Mai 2022 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.05.2022 im Ausschusses für Klima- und Umweltschutz angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 8 · 23.05.2022
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage E 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELFLinkeGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Gartenpartei (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)

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