Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Bereitstellung zusätzlicher Mittel und Personalstellen für den barrierefreien Ausbau aller Straßenbahnhaltestellen und Bushaltepositionen in Frankfurt bis zum 1. Januar 2022. Dies ist notwendig, um die gesetzlich vorgeschriebene vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr zu erreichen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
In den Haushalt 2020/21 werden die zusätzlich erforderlichen Personalstellen, Ressourcen und Mittel eingestellt, die zur Planung und Umsetzung des barrierefreien Ausbaus aller Straßenbahnhaltestellen und Bushaltepositionen nötig sind, damit die gemäß des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bis zum
- Januar 2022 vorgeschriebene völlige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr Frankfurts erreicht wird.
Begründung
Die Stadt gibt unumwunden zu, dass das Ziel "vollständige Barrierefreiheit bis
- Januar 2022" in Frankfurt aufgrund fehlender Mittel und ohne zusätzliches Personal nicht erreicht werden kann. Obwohl Bundesmittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) langjährig gesichert sind, durch das Finanzausgleichsgesetz (FAG) Mittel vom Land zur Verfügung stehen und durch die Stellplatzablöse Einnahmen der Stadt explizit für "investive Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs" vorgesehen sind, geht der barrierefreie Ausbau der Haltestellen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Frankfurt viel zu langsam voran. Bei den Bushaltestellen steht immer noch mehr als der Hälfte der Haltepositionen der barrierefreie Umbau bevor. Bei den Straßenbahnen sind aktuell 63 von insgesamt 139 Haltestellen noch nicht barrierefrei. Laut Planung sollen bis Anfang 2022 maximal 90 Haltestellen barrierefrei ausgebaut sein. Problematisch ist auch das Vorgehen des zuständigen Amts für Straßenbau und Erschließung, das Haltestellen nicht entsprechend der Prioritätenliste umbaut, sondern zunächst eher die leicht umzubauenden Haltestellen bearbeitet, die gerade nicht in den wichtigen Problemzonen mit Haltestellen mitten auf der Straße wie entlang der Mainzer oder der Friedberger Landstraße liegen. An diesen Haltestellen sind alle Fahrgäste dem Fließverkehr ausgesetzt. Um die eindeutige Zielvorgabe des PBefG einzuhalten, ist die personelle und finanzielle Planung so zu verändern, dass das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit 2022 erreicht wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Februar 2020 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein.
16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr
Ausgaben 2025: 14 Mio € · im Antragsjahr 2020 25 Mio € — preisbereinigt -55 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.