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Expertenrunde

Vorlagentyp: B
222 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 06.03.2015, B 95

Betreff: Expertenrunde Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.09.2014, § 5030 - A 1361/11 FAG, l. B 440/13 - Der Magistrat hat mit den Berichten B 189 vom 08.04.2011, B 385 vom 16.09.2011 und B 105 vom 05.03.2012 die Fragen 1 bis 4 zur "Expertenrunde" beantwortet. Zu den Fragen 5. und 6.: Mit den Berichten B 372 vom 27.08.2012, B 159 vom 02.04.2013 und B 440 vom 06.09.2013 berichtete der Magistrat über das Zustandekommen des Pilotprojektes zur "Erstellung von Entwicklungskonzepten für die Gewerbegebiete Fechenheim-Nord und Seckbach" sowie über den jeweiligen Stand der Planungen. Auf eine einführend in das Projekt stattgefundene Befragung der Gewerbetreibenden und Eigentümer der beiden Plangebiete erfolgte die Beauftragung zur Erarbeitung der Entwicklungskonzepte. Die Bearbeitung des Projektes hat aufgrund vielschichtiger Problemlagen der zu betrachtenden großen Gebiete und der komplexen Thematik einen erweiterten Bearbeitungszeitraum in Anspruch genommen. Die Ergebnisse der Entwicklungskonzepte werden mit diesem Bericht der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben (Siehe Anlage). Es handelt sich bei den vorliegenden Planungsergebnissen um ein langfristig angelegtes Entwicklungskonzept zur Modernisierung und Wiederbelebung der historischen Gewerbegebiete in den Stadtteilen Fechenheim und Seckbach. Das Konzept soll als Leitbild dienen, um die Gebiete in der Wirtschaftsregion FrankfurtRheinMain wieder konkurrenzfähig zu machen. Das Entwicklungskonzept besteht aus fünf Abschnitten. Nach einer einführenden Darstellung der Planungsaufgabe und der Planungshistorie (Kapitel 1) folgt eine ausführliche Bestandsaufnahme und Analyse der örtlichen Situation mit Stand von Dezember 2011 (Kapitel 2). Aus den gewonnenen Erkenntnissen, die einen Stand von März 2012 abbilden, folgt die Illustration der konkreten Zielvorstellung (Kapitel 3). Diese übergeordnete Planung, die zur Belebung und Revitalisierung der Gebiete führen soll, wird daraufhin in drei Themenschwerpunkten (Kapitel 4) vertiefend bearbeitet. Den ersten Teil bildet die Profilierung und städtebauliche Entwicklung, die sich aus der Differenzierung des Gebietes in unterschiedliche Handlungsschwerpunkte ergibt. Der Vorschlag für ein differenziertes Nutzungskonzept stellt den zweiten Themenschwerpunkt dar. Als dritter Themenschwerpunkt wird zusätzlich das Erschließungssystem betrachtet und darin klassisch verkehrsplanerische und gestalterische Maßnahmen im öffentlichen Raum vorgeschlagen. Im darauf folgenden letzten Kapitel (Kapitel 5) des Entwicklungskonzeptes werden erste Strategien und Handlungsansätze zur Einleitung des Umsetzungsprozesses aufgezeigt. Ziel des Planungsauftrages war es, eine übergeordnete, plausible und klare Leitlinie zu erhalten, anhand derer eine Aktivierung der ansässigen Betriebe erreicht und darauf aufbauend ein zukünftiges Verwaltungshandeln orientiert werden kann. Dies kann das vorliegende Entwicklungskonzept insofern leisten, dass es für verschiedene räumliche Bereiche und Themenschwerpunkte Maßnahmenvorschläge formuliert, die langfristig verfolgt werden können. Eine Rechtsbindung entfaltet dieses Konzept jedoch nicht, so dass sich aus den Inhalten keine zwingende Umsetzung ableiten lässt. Die Genehmigungslage und der Bestandschutz der ansässigen Betriebe wird durch das Konzept folglich ebenso wenig tangiert, wie durch die Darstellungen eine Änderung des bestehenden Baurechts geschaffen wird. Aussagen zur Realisierbarkeit der vorgeschlagenen, vielschichtigen Maßnahmen kann erst nach eingehender Prüfung, nach Abstimmung und in Kooperation sowohl mit den Eigentümern als auch mit den Gewerbetreibenden vor Ort sowie ggf. nach Änderung des Bau- und Planungsrechtes erfolgen. Der Teil des Entwicklungskonzeptes, der sich mit Umsetzungsstrategien und möglichen Handlungsansätzen beschäftigt, zeigt auf, welch breites Spektrum zur Umsetzung der Lösungsansätze möglich ist. Die Reihe reicht hier von klassischen, städtebaulichen Ansätzen im Sinne der Bauleitplanung, über informelle Beteiligungsverfahren, Kooperationen und Netzwerke, bis hin zur Erwägung einer Teilnahme an oder Bereitstellung von Förderprogrammen. Eine erste Übersicht wurde durch die beauftragten Büros erarbeitet. Das Entwicklungskonzept bietet insofern Anhaltspunkte und Ansätze für die Bewältigung der vorhandenen Problematiken und Konflikte in den Gebieten, stellt jedoch gleichzeitig noch keinen konkreten Rahmen für die Umsetzung dar. Hierzu bedarf es der Mitwirkungsbereitschaft der ansässigen Betriebe. Im Vorfeld zu diesem Bericht hat der Magistrat die Ergebnisse sowohl den Eigentümern und Gewerbetreibenden am 22. September 2014 als auch dem Ortsbeirat am 08. Dezember 2014 vorgestellt. Insbesondere die Präsentation bei den Betroffenen vor Ort hat verdeutlicht, dass die bestehenden Probleme, mit denen die Unternehmen tagtäglich konfrontiert sind, vordringlich sind. Hierzu zählen insbesondere die verkehrlichen Mängel der beiden Gebiete. Diese sind vielfältig und reichen von der schlechten Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz, die kritische interne Verkehrserschließung bis hin zu Konflikten im Bereich des ruhenden Verkehrs und der Überlastung des vorhandenen Verkehrsnetzes. Die Anregungen des Publikums hinsichtlich der Verkehrserschließung vor Ort wurden aufgenommen. Eine Erarbeitung möglicher Lösungen für diese Problemsituationen und deren Realisierbarkeit werden derzeit geprüft und sofern möglich wird eine Umsetzung von Maßnahmen angestoßen werden. Auch der Ortsbeirat hat zum Ausdruck gebracht, wie schwierig sich die verkehrliche Situation vor Ort darstellt. Eine zusätzliche Verschärfung der Lage ist insbesondere während der Bauzeit des Riederwaldtunnels möglich. In diesem Zusammenhang wurde auch die Verträglichkeit einer zeitgleichen Umsetzung einzelner Maßnahmen aus dem Konzept mit dem Bau des Riederwaldtunnels diskutiert. Generell sind der Fortgang der Planungen und eine Umsetzung konkreter Maßnahmen eine Fragestellung, die das Entwicklungskonzept selbst nur beispielhaft beantworten kann. Die Ziele des Entwicklungskonzeptes werden im Rahmen der Möglichkeiten durch die Verwaltung zukünftig weiterverfolgt. Zur Realisierung vieler, der genannten Maßnahmen ist jedoch die Bereitstellung finanzieller Mittel, der Ankauf von Liegenschaften o. Ä. notwendig, so dass hierzu gesonderte Beschlüsse der städtischen Gremien erforderlich sind. Im Rahmen der Erarbeitung der "Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes" (Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung § 1439 vom 29.03.2012 und § 2826 vom 28.02.2013) wurde eine gesamtstädtische Analyse und ein stufenweiser Auswahl- und Diskussionsprozess durchgeführt. Dieses Verfahren hat zur Auswahl der Gewerbegebiete Fechenheim-Nord und Seckbach geführt. Sofern die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebiets weiterverfolgt wird, kann dieser Planungsprozess an die Ergebnisse des Entwicklungskonzeptes anschließen, diese aufgreifen und zu einer Umsetzung beitragen. Anlage Entwicklungskonzept (ca. 51,3 MB) Vertraulichkeit: Nein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Dezember 2010BB 742ExpertenrundeMagistratsbericht
  2. 11. Januar 2011AA 1361ExpertenrundeSTVV-Anfrage · FAG
  3. 8. April 2011BB 189ExpertenrundeMagistratsbericht
  4. 16. September 2011BB 385ExpertenrundeMagistratsbericht
  5. 5. März 2012BB 105ExpertenrundeMagistratsbericht
  6. 27. August 2012BB 372ExpertenrundeMagistratsbericht
  7. 2. April 2013BB 159ExpertenrundeMagistratsbericht
  8. 6. September 2013BB 440ExpertenrundeMagistratsbericht
  9. 6. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 222 Wochen
    BB 95Expertenrunde
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 10
Sitzung 41 · 21.04.2015
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 40 · 27.04.2015
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 40 · 01.06.2015
TO I, TOP 23
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 40 · 02.06.2015
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Sonstige:
BFF (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und RÖMER (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 41 · 06.07.2015
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 95 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinke
Sonstige:
FDP (Kenntnis)BFF (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und RÖMER (= Kenntnis)

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