Asphaltierung von Radwegen
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats befasst sich mit der Asphaltierung von Radwegen und deren Auswirkungen auf den Wasserhaushalt. Es wird festgestellt, dass die Asphaltierung keine negativen Auswirkungen hat, jedoch die Versiegelung von Flächen berücksichtigt werden muss. Der Magistrat plant, die Erkenntnisse aus der Studie in zukünftige Planungen einzubeziehen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenBericht
Das oben genannte Gutachten führt im Ergebnis aus, dass die Asphaltierung von Radwegen keine negativen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt hat. Grundsätzlich ist bei einer Asphaltierung von Flächen von einer Versiegelung auszugehen, da der Niederschlag nicht an Ort und Stelle versickern kann. Bei relativ schmaler linienförmiger Versiegelung von Radwegen mit einer entsprechenden Versickerung über die Bankette ist jedoch nicht mit relevanten Störungen des Wasserhaushaltes zu rechnen.
Zu entnehmen ist dem Gutachten ebenfalls, dass dauerhafte Nutzungen von ungebundenen Oberflächenausführungen der Radwege zu einer Verdichtungswirkung führen, die zur Ableitung des Oberflächenwassers in die Bankette führen. Es ist bekannt, dass sich Fugen beziehungswiese Hohlräume von ungebundenen Decken mit der Zeit zusetzen, sodass auch bei ungebundener Bauweise langfristig ein vollständiger seitlicher Abfluss von Niederschlagswasser zu beobachten ist. Insofern ist bei der Ausführung von Radwegen mit gebundener oder ungebundener Decke kein gravierender Unterschied bei langfristiger Betrachtung der Versickerung von Niederschlagswasser und damit auf den Wasserhaushalt gegeben.
Der Magistrat ist bestrebt, die Versiegelung durch Asphaltflächen im Außenbereich so gering wie möglich zu halten. Allerdings stellen asphaltierte Wege einen höheren Komfort für den Rad- und Fußverkehr sowie für Mobilitätseingeschränkte dar. Der Magistrat nimmt die Erkenntnisse aus der zitierten Studie zum Wasserhaushalt auf und wird diese bei der Planung von Geh- und Radwegen berücksichtigen. Darüber hinaus berücksichtigt der Magistrat die klimatischen Auswirkungen von Asphaltvarianten.
In jedem Fall relevant bleibt jedoch die wasserwirtschaftliche Prüfung, ob ein Radweg in bestimmten Gebieten (zum Beispiel in Schutzgebieten) zulässig ist. Zudem bleiben Aspekte wie Bodenökologie, Querungsmöglichkeiten für bodengebundene Tierarten, Auswirkungen auf Kleinstlebewesen für sensible Bereiche relevant. Diese Punkte wurden in der erwähnten Studie nicht berücksichtigt. In dieser Hinsicht ist eine Prüfung des Einzelfalles erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2021AA 22Asphaltierung von RadwegenSTVV-Anfrage · FDP
- 28. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenBB 84Asphaltierung von RadwegenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf18 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., Volt und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und LINKE. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION