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Flächendeckende Einführung von Zwei-Drittel-Hortangeboten in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen und Weiterentwicklung der Betreuungsangebote an den…

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Flächendeckende Einführung von Zwei-Drittel-Hortangeboten in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen und Weiterentwicklung der Betreuungsangebote an den Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen unter Berücksichtigung der sog. "Unterrichtsgarantie P

Vorlagentyp: B
46 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren20 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 08.12.2008, B 823

Betreff:

Flächendeckende Einführung von Zwei-Drittel-Hortangeboten in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen und Weiterentwicklung der Betreuungsangebote an den Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen unter Berücksichtigung der sog. "Unterrichtsgarantie Plus"

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 18.03.2008, § 3685

- M 7/08 -

  1. Ausgangslage Ergebnis und Auswirkungen der Pilotphase Im Dezember 2005 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, in einer Pilotphase die Einführung von so genannten Zwei-Drittel-Hortangeboten in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage der Verlässlichkeit der Grundschulen am Vormittag zu erproben. Seit dem 01.02.2006 wurde das Projekt in 29 Grundschulbezirken erprobt, ab Sommer 2006 kamen 5 weitere hinzu. Die Pilotphase dauerte 18 Monate – vom 01.02.2006 bis 31.07.
  2. Der Erfahrungsbericht vom 20.11.2006 (B 496) beschrieb nur sehr geringe Umstellungsschwierigkeiten. Auch die Einführung der so genannten Unterrichtsgarantie Plus zum Schuljahr 2006/07, die eine Zuständigkeit der Grundschule für den Vormittag klar definierte und die zu einer Verbesserung der Verlässlichkeit führte, unterstützte die Planungen für eine flächendeckende Einführung der neuen Hortöffnungszeiten. Fortbildungsangebot Im Rahmen von Unterstützungsmaßnahmen für die Umsetzung einer Frühbetreuung, die überwiegend durch die Fördervereine organisiert werden, wurden in der Zusammenarbeit mit der VHS zwei 3-tägige Fortbildungen mit dem Thema "Basiswissen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Frühbetreuung an Grundschulen“ angeboten und durchgeführt. Das Angebot wurde von 25 Personen angenommen. Aufgrund von Auswertungsgesprächen konnte ein großes Interesse und Zufriedenheit festgestellt werden. Auch wurde der Wunsch nach Aufbauveranstaltungen geäußert. Personelle Verstärkung der Frühbetreuungen Ausgehend von dem Magistratsvortrag M 198 vom 16.09.2005 konnten Schulen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um den Personalbestand in der Frühbetreuung aufzustocken, soweit nachweisbar erheblich mehr Kinder nach der Umstellung der Hortöffnungszeiten die Frühbetreuung besuchen. Bis zum Sommer 2007 haben dies lediglich drei Schulen (Grunelius-, Michael-Grzimek- und Heinrich-Kromer-Schule) in Anspruch genommen. Vorbereitung der flächendeckenden Umsetzung Die vorbereitenden Planungen für die flächendeckende Einführung der neuen Hortöffnungszeiten wurden zunächst mit dem Ziel der Umsetzung ab Beginn des Schuljahres 2007/08 begonnen. Durch das Verschieben der Einführung auf den 01.01.2008 wurde eine längere Vorlaufzeit gewährleistet. Die Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen wurden frühzeitig und umfassend informiert. Aufgrund der guten Erfahrungen im Vorfeld der Pilotphase wurden wieder Moderationstermine in den einzelnen Grundschulbezirken mit allen Kinderbetreuungseinrichtungen und der Grundschule durchgeführt, die in der Schließung einer Kooperationsvereinbarung mündeten (modifizierter Zeitplan siehe nächste Seite). Diese Kooperationsvereinbarung regelt insbesondere die ganztägigen Öffnungstage der Kinderbetreuungseinrichtungen aufgrund verkürzten Unterrichts, wie z.B. der letzte Schultag vor den Ferien, sowie die Kooperationsmodalitäten zur gegenseitigen Information. Der Stadtverordnetenbeschluss vom 16.11.2006, § 1017, zur Personalbemessung in den städtischen Kindertagesstätten bildete die Grundlage für die flächendeckende Einführung der neuen Hortöffnungszeiten, die mit dem Magistratsvortrag (M 7) vom 18.01.2008 beschlossen wurden.
  3. Planung der flächendeckenden Umsetzung 2.1 Zeitplan 06.02.2007 Schulleiterdienstversammlung des Staatlichen Schulamtes für die Förderschulen an denen über die anstehenden Änderungen informiert wurde 31.05.2007 Informationstag für Schulleitungen und Träger (Amt 40/ Staatl. Schulamt) 30.08.2007 Schulleiterversammlung mit Amt 40/ Staatl. Schulamt Sept- Nov 07 Planung und Umsetzung der Kooperationstreffen vor Ort Nov 2007 Informationsschreiben an die Förderschulen Nov 2007 Informationsschreiben an alle Grundschulen (Elternbrief) Nov 2007 Informationsschreiben an alle Träger und Dachverbände Nov 2007 Informationsschreiben an alle Horte und Schülerläden 2.2 Moderation/ Vereinbarung In der Zeit von September bis November 2007 fanden unter der Leitung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des Stadtschulamtes in allen Schulbezirken Moderationstermine statt, zu denen alle Kinderbetreuungseinrichtungen und die entsprechende Grundschule eingeladen wurde. Es wurden Verabredungen getroffen, die eine ganztägige Öffnungszeit der Horte zur Folge hat, über Tage mit verkürztem Unterricht, wie z.B. letzter Schultag vor den Ferien, über außergewöhnliche Schließtage, wie z.B. pädagogischer Tag, sowie über eine weitere ggf. regelmäßige Kooperation im Schulbezirk. Diese Kooperationsvereinbarung wurde von allen Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen unterschrieben. Eine Ausnahme bildete die Schulleiterin einer Grundschule, die es ablehnte zu unterschreiben. Allerdings wurde durch das Staatliche Schulamt auch dort die Verlässlichkeit eingefordert. 2.3 Prozessbegleitung: Steuerungsgruppe Die Steuerungsgruppe, die schon vor der Pilotphase eingerichtet wurde, begleitete die flächendeckende Einführung der neuen Hortöffnungszeiten. Die Gruppe setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Staatlichen Schulamtes, des Stadtschulamtes, der Grundschulen und der Dachverbände sowie größeren Trägern von Hortangeboten in Frankfurt am Main zusammen. Hier konnten die Ziele und Schritte der Umstrukturierung sowie einzelne Problemfälle besprochen werden.
  4. Voraussetzungen für die flächendeckende Einführung der neuen Hortzeiten 3.1 Einrichtungen noch fehlender Frühbetreuungen Anfang 2007 gab es noch insgesamt 8 Grundschulen, an denen keine Frühbetreuung angeboten wurde. Die Gründe waren überwiegend, dass die Hortabdeckung in diesen Schulbezirken ausreichend und der Bedarf am Morgen bis 09.00 Uhr nicht gegeben war. Mit vielen Beratungsterminen und kleineren Baumaßnahmen konnten jedoch bis Ende 2007 an allen Grundschulen, an denen die Zeit vor dem Unterricht nicht durch die Schule selbst abgedeckt wird, Frühbetreuungen über Fördervereine oder freie Träger eingerichtet werden. 3.2 Besonderheiten der Förderschulen Im Februar 2007 wurde auf einer Schulleiterdienstversammlung der Förderschulen über die Umstellung informiert. Die Nachfrage nach der Einrichtung einer Frühbetreuung für die Grundstufe war jedoch gering, da sich diese Schulen im Bezug auf die Unterrichtsorganisation von den Regelschulen unterscheiden. Auch werden Kinder an vielen Schulen durch einen Schulbus direkt zum Unterricht gebracht. Die Kinder kommen aus einem größeren Einzugsgebiet und besuchen nach Schulschluss viele verschiedene Horte, sodass keine Kooperationsverträge zwischen diesen Schulen und den umliegenden Einrichtungen möglich waren. 3.3 Einrichtung eines Kooperationsbudgets Ziel der Einrichtung eines Kooperationsbudgets (siehe M 7, Punkt 2) ist eine Förderung und Verzahnung der Kooperation zwischen Grundschule und den umliegenden Kinderbetreuungseinrichtungen im Schulbezirk. Jede Schule kann im Jahr 2008 für eine Maßnahme, die diese Zielsetzung erfüllt, max. 1.000,-- € beim Stadtschulamt beantragen. Dies kann z.B. die externe Begleitung von Workshops oder Fachtagen mit einem Themenschwerpunkt, wie: Hausaufgabenbetreuung, Individuelle Förderung o.ä. sein. Diese Mittel wurden bis zum 15.10.2008 von 42 Schulen gemeinsam mit den benachbarten Einrichtungen beantragt, 34 Anträge wurden davon bewilligt. Eine Rückmeldung aus den Schulbezirken ergab, dass es wünschenswert wäre, das Kooperationsbudget in den nächsten Jahren weiterhin zur Verfügung zu haben.
  5. Erfahrungen bei der flächendeckenden Umsetzung 4.1 Erfahrungen aus Sicht der freien Träger Die Mehrheit der Rückmeldungen seitens der freien Träger sind grundsätzlich positiv. Als problematisch wird die Umstellung der Arbeitszeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die neuen reduzierten Öffnungszeiten bzw. Jahresarbeitszeit in den Einrichtungen gesehen. Die Personalfindung wird durch diese versetzten und eher unattraktiven Arbeitszeiten erschwert. Des Weiteren wurde angemerkt, dass sich immer noch die Kooperation in einigen wenigen Schulbezirken schwierig gestaltet. Einige Schulleitungen erkennen noch nicht die Notwendigkeiten von Kooperationstreffen für eine zukunftsträchtige gemeinsame Entwicklung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen. Grundsätzlich wurde von Seiten der Träger begrüßt, dass in der Stadt Frankfurt mit dieser Umstellung nun wieder ein einheitliches System für die Hortöffnungszeiten eingeführt wurde. Auch die dadurch verstärkte Verantwortung der Schulen für den Vormittag wurde als positiv hervorgehoben. 4.2 Erfahrungen aus Sicht des städtischen Trägers Nach anfänglichen Schwierigkeiten verläuft die Umsetzung der neuen Hortöffnungszeiten mittlerweile relativ reibungslos. Einige Schwierigkeiten ergeben sich noch in Einrichtungen, in denen Kinder aus mehreren Schulbezirken betreut werden, hinsichtlich der unterschiedlichen Terminierung der pädagogischen Tage und ähnlichem. Soweit es möglich ist werden die Kinder in anderen Einrichtungen mitbetreut. Insgesamt ist festzustellen, dass für etliche Grundschulen die Kitas als Kooperationspartner noch keine Selbstverständlichkeit sind. So werden aktuelle Informationen und Veränderungen nicht überall automatisch auch an die Kitas weiter gegeben. Manches erfahren die Einrichtungen dann doch eher über Elternbriefe oder durch die Kinder. Ein Wunsch der Einrichtungen ist, extern moderierte Treffen mit den Schulen zu haben bei denen es um Kooperationstechniken, Optimierung von Abstimmungsprozessen u.ä. gehen sollte, bis die Kooperation zur Selbstverständlichkeit geworden ist. Für das Jahr 2008 stehen im Rahmen des schon angesprochenen Kooperationsbudgets hierfür Mittel zur Verfügung, wünschenswert ist eine Fortführung dieser Möglichkeit. Dem städtischen Träger sind keine Elternbeschwerden und keine weiteren Forderungen nach Hortöffnung am Vormittag bekannt. 4.3 Erfahrungen aus Sicht des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main Am 30.08.2007 fand eine Sitzung gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt und allen Schulleitungen, der von der Umstellung betroffenen Schulen, statt. Schon im Vorfeld war das Staatliche Schulamt in die Steuerungsgruppe mit den Trägervertreterinnen und Trägervertretern eingebunden. Zeitliche Probleme wurden in dem begrenzten Umfang der Frühbetreuung gesehen, da einige Schulen das Unterrichtsmodell "Deutsch und PC“ haben. Dies sieht einen Unterricht nur mit der Hälfte der Klasse vor. Durch eine Verlagerung auf die ersten beiden Unterrichtsstunden und zusätzliche Lehrerstunden konnte an einer Grundschule dieses Problem gelöst werden. Des Weiteren gibt es einige Schulen die über weniger Lehrkräfte als Klassen verfügen und somit doppelte Klassenführungen haben. D.h. eine Klasse beginnt mit dem Unterricht mit ihrer Klassenlehrerin oder ihrem Klassenlehrer zur ersten Stunde und die nächste Klasse beginnt mit der gleichen Klassenlehrerin oder dem gleichen Klassenlehrer nach Unterrichtsschluss der ersten Klasse. Hier haben die Schulen die Möglichkeit, das festgelegte Stundenkontingent der Frühbetreuung flexibel auf die Woche zu verteilen. 4.4 Mehrbedarf Frühbetreuungen Aus insgesamt 10 Schulen wurde nach der Umstellung im Januar 2008 ein personeller Mehrbedarf gemeldet. Hier musste auf Grund erhöhter Teilnehmerzahlen in den einzelnen Frühbetreuungen die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht werden. Dafür wurden den Trägern zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.
  6. Fazit Insgesamt lässt sich auch nach dieser nun flächendeckenden Umsetzungsphase sagen, dass der Umstellungsprozess entgegen von einigen Seiten geäußerten Befürchtungen relativ reibungslos verlief. Alle Schulen und Träger waren vor der Umstellung umfassend informiert. Auftretende Probleme ließen sich in Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt kurzfristig beheben. Die Einführung und schrittweise Etablierung der so genannten "Unterrichtsgarantie Plus“ trug wesentlich dazu bei, den Vormittag in den Schulen verlässlich zu gestalten. Eine gute Kooperation zwischen den Grundschulen und den Hort- und Betreuungseinrichtungen im jeweiligen Bezirk wird in pädagogischer wie organisatorischer Hinsicht von großer Bedeutung sein. Die über die Kooperationstreffen und das Kooperationsbudget initiierten und erprobten Formen von Austausch und Zusammenarbeit leisten hier einen wichtigen Beitrag.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Januar 2008MM 7Flächendeckende Einführung von Zwei-Drittel-Hortangeboten in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen und Weiterentwicklung der Betreuungsangebote an den Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen unter Berücksichtigung der sog. "Unterrichtsgarantie PMagistratsvortrag
  2. 8. Dezember 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 46 Wochen
    BB 823Flächendeckende Einführung von Zwei-Drittel-Hortangeboten in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen und Weiterentwicklung der Betreuungsangebote an den Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen unter Berücksichtigung der sog. "Unterrichtsgarantie P
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf20 Beratungen
OBR 2
Sitzung 30 · 12.01.2009
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 823 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

KAV
Sitzung 32 · 12.01.2009
TO II, TOP 53
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 823 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 4
Sitzung 28 · 13.01.2009
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 823 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

OBR 7
Sitzung 29 · 13.01.2009
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 823 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 29 · 13.01.2009
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 823 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 28 · 13.01.2009
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 823 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 29 · 16.01.2009
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 823 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 28 · 16.01.2009
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 823 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 27 · 19.01.2009
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 823 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 28 · 19.01.2009
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 823 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 28 · 20.01.2009
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 823 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 30 · 20.01.2009
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 823 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 29 · 20.01.2009
TO I, TOP 31
Beraten
Die Vorlage B 823 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 29 · 22.01.2009
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 823 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 9
Sitzung 27 · 22.01.2009
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 823 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 28 · 22.01.2009
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 823 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 18 · 09.02.2009
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 823 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 10
Sitzung 30 · 10.02.2009
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 823 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 28 · 13.02.2009
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 823 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 28 · 16.02.2009
TO I, TOP 96
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 823 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

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