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Bei Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes Griesheim Jugendclub mit einbeziehen!

Vorlagentyp: B
23 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 17.10.2005, B 743

Betreff:

Bei Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes Griesheim Jugendclub mit einbeziehen!

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 14.07.2005, § 9690

- OA 1989 OBR 6 -

Der Magistrat hat mit der DB Imm vereinbart, dass bis zur Bezugsfertigkeit eines Ersatzstandortes der Getränkemarkt und damit auch der Club über kurzfristige Verträge am derzeitigen Standort verbleiben können.

Der Internationale Bund als Betreiber des Clubs steht in Gesprächen mit dem Eigentümer des Bunkers. Es gibt hier schon erste Entwürfe über eine Nutzung von zwei Geschossen des Bunkers für diese Zwecke. Der Aufwand kleinerer Umbauten des Bunkers wurde allerdings noch nicht kalkuliert.

Eine weitere Option für Getränkemarkt und Jugendclub könnte der Penny-Markt nördlich des Bahnhofs sein, der voraussichtlich dann schließen wird, wenn der LIDL-Markt an der Ecke Lärchenstraße / Elektronstraße eröffnet. Die Bauarbeiten für den LIDL-Markt haben begonnen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 12. Mai 2005OFOF 1282/6Bei Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes Griesheim Jugendclub mit einbeziehen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 31. Mai 2005OAOA 1989Bei Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes Griesheim Jugendclub mit einbeziehen!Anregung
  3. 17. Oktober 2005Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    BB 743Bei Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes Griesheim Jugendclub mit einbeziehen!
    Magistratsbericht
  4. 24. August 2007MM 165Fahrradroute Ostparallele - Eschersheimer Landstraße Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 6
Sitzung 45 · 01.11.2005
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 743 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 41 · 29.11.2005
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 743 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 47 · 05.12.2005
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 743 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)

Ausschusses für Jugend, Soziales, Seniorinnen und Senioren
Sitzung 46 · 06.12.2005
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 743 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

Mitdiskutieren

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