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Sachstand zur Instandsetzung des Mainufers im Stadtteil Höchst

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 11.01.2016, B 6

Betreff: Sachstand zur Instandsetzung des Mainufers im Stadtteil Höchst Im Sommer 2014 wurden am Höchster Mainufer Schädigungen des Uferstreifens festgestellt. Der Magistrat hat sich seither mit der Schadensanalyse befasst und entsprechende Maßnahmen zur Wiederherstellung des Uferanlagen in die Wege geleitet. Über den Verlauf und den Sachstand der eingeleiteten Maßnahmen möchte der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung informieren. Vorangestellt sei, dass der Magistrat mit der Schadensaufklärung sowie der Umsetzung des Sanierungskonzeptes die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt (HFM) beauftragt hat. Die HFM betreut im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main die städtischen Uferbefestigungen und verfügt über zahlreiche grundlegende Erfahrungen im Bereich der Kaimauer- und Uferanlagen. Die Kaimaueranlagen wurden im Sommer 2014, nachdem am Höchster Mainufer im Bereich "Batterie" stellenweise der Boden weggesackt war, als mögliche Schwachstelle ins Visier genommen und einer näheren Kontrolle unterzogen. Insbesondere wurde die das Ufer befestigende Spundwand auf Schäden untersucht. Die Prüfung mittels Sonar hatte jedoch keine klaren Ergebnisse hervorgebracht. Es folgte eine Prüfung durch Taucher, die im Februar 2015 verschiedene Beschädigungen an der Spundwand nachwies. Die Mainsohle vor der Wand war so tief, dass die Spundwand nicht mehr ausreichend eingebunden war. An manchen Stellen war die Spundwand sogar vollständig unterspült. Da die Spundwand sehr alt ist - aus den 1920er Jahren - und weiteren Schaden hätte nehmen können, wurde direkt nach der Feststellung der Unterspülung eine detaillierte Untersuchung sowie eine Sanierungsplanung beauftragt. Zudem wurden die Bereiche des Mainufers, in denen die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet war, mit Bauzäunen gesichert. Die anschließenden Untersuchungen zeigten, dass die Spundwand auf einer Länge von ca. 100 Metern aufgrund der Unterspülung deformiert ist. Der Magistrat sowie die SÜWAG Energie AG, der knapp 20 % der Spundwand gehören, beauftragten anschließend die HFM mit der umgehend benötigten Sicherungsmaßnahme. Die HFM schrieb die Maßnahme aus und koordinierte den Bauablauf. Im Mai und Juni 2015 wurde die Spundwand auf einer Länge von 450 Metern mittels einer Vorschüttung gesichert. Insgesamt lagerte eine Wasserbaufirma rund 1.400 m3 Boden um und brachte 6.000 Tonnen Kornmaterial sowie 10.000 Tonnen Steinschüttung ein. Die Maßnahme hat insgesamt etwa 650.000 Euro netto gekostet, ist jedoch noch nicht schlussgerechnet. Mit Bekanntwerden des Schadens wurde befürchtet, das Höchster Schlossfest und die Kerb könnten durch die Absperrmaßnahmen am Mainufer gefährdet sein, falls die Flächen nicht wie üblich zur Verfügung stünden. Der Magistrat hat die Umsetzung der Maßnahme schnellstmöglich vorangetrieben, damit der abgesperrte Bereich auf ein Minimum reduziert werden konnte. Die Stabilisierung des Ufers mittels einer Vorschüttung wurde planmäßig beendet, wodurch das Höchster Schlossfest sowie die Kerb mit einer Anpassung der Standflächenaufteilung stattfinden konnten. Seit Beendigung der Stabilisierungsmaßnahme ist ein 12 Meter breiter Uferstreifen auf einer Länge von 150 Metern durch einen Bauzaun gesichert. In diesem Bereich ist die Spundwand deformiert. Es konnte an dieser Stelle durch die Vorschüttung keine ausreichende Standsicherheit erzielt werden. In diesem Bereich müssen Sanierungsmaßnahmen folgen, um das Ufer wieder langfristig in vollem Umfang nutzen zu können. Es ist möglich, dass die Absperrung für Fußgänger und Radfahrer im Frühjahr 2016 zurückgebaut wird, falls die Beobachtung der Spundwand eine ausreichende Stabilität für diese Nutzung zeigt. Gegen ein Befahren mit Kraftfahrzeugen oder ähnlichen Belastungen muss der Bereich bis zum Abschluss der Sanierung gesichert bleiben. Die eigentliche Sanierung des Ufers wird nach bisherigen Schätzungen mindestens zwischen 4.000.000,- Euro bis 7.000.000 ,- Euro kosten. An einer genauen Kostenkalkulation wird derzeit gearbeitet. Der Magistrat wird eine Bau- und Finanzierungsvorlage für die erforderlichen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen erstellen. Basis hierfür ist eine detaillierte Planung der Maßnahmen. Für die Ausarbeitung der Planungsunterlagen wurde im Oktober 2015 ein Ingenieurbüro beauftragt. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der Planung wird mit den zuständigen Behörden, dem Wasser- und Schifffahrtsamt Aschaffenburg und dem Regierungspräsidium Darmstadt abgestimmt, insbesondere im Hinblick auf Retentionsraum zum Hochwasserschutz. Es ist vorgesehen, die Bau- und Finanzierungsvorlage im ersten Quartal 2016 zur Beschlussfassung durch die Stadtverordentenversammlung in den parlamentarischen Geschäftsgang zu geben.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 13.01.2016

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. Januar 2016 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 48 · 16.02.2016
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 1 · 02.06.2016
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 1 · 07.06.2016
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 6 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
BFF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)

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