Überwachung der städtischen Kommunikation durch Geheimdienste
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Bericht des Magistrats vom 20.12.2013, B 595
Betreff: Überwachung der städtischen Kommunikation durch Geheimdienste Vorgang: A 419/13 Piraten Der Magistrat kann weder die Aktivitäten ausländischer Geheimdienste noch die Rechtmäßigkeit von etwaigen nachrichtendienstlichen Maßnahmen auf deutschem Boden im Detail beurteilen. Auch ist der Magistrat nicht in der Position, die hiesigen Vertretungen anderer Staaten zu Stellungnahmen aufzufordern. Der Magistrat begrüßt die zentralen Aussagen des Berichts des Bundesdatenschutzbeauftragten, wonach Grundrechtsschutz und Sicherheit insbesondere im Bereich der Nachrichtendienste in einem ausgewogenen Verhältnis stehen müssen, dies eine effektive und unabhängige Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten voraussetzt, das Ausmaß der Überwachung umfassend aufzuklären ist und entsprechende regelungstechnische Defizite auf nationaler wie internationaler Ebene schnell zu beseitigen sind. Der Magistrat begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Bundesregierung die jüngsten Spionagevorwürfe gegen amerikanische Nachrichtendienste zum Anlass genommen hat, bei der amerikanischen Regierung auf die Überprüfung der Arbeit der US-Geheimdienste hinzuwirken. Des Weiteren erachtet der Magistrat den angestrebten Abschluss eines bilateralen Anti-Spionage-Abkommens für sinnvoll, da nur auf diese Weise verbindliche Regelungen über die zukünftige Zusammenarbeit der jeweiligen Nachrichtendienste getroffen werden können. Zum Schutz der eigenen Kommunikationseinrichtungen und der bei den städtischen Ämtern vorhandenen Daten können die Fragen zu den einzelnen Sicherheitsmaßnahmen vom Magistrat nicht detailliert beantwortet werden. Grundsätzlich ist die Sicherheit der Daten der Frankfurter Stadtverwaltung im Innenverhältnis als hoch anzusehen. Die Stadtverwaltung betreibt sowohl ein eigenes geschlossenes Datennetz als auch zwei zentrale Rechenzentren. Es ist unter anderem aus Sicherheitsgründen vorgesehen, die Server der Ämter sukzessive in die zentralen Rechenzentren aufzunehmen. Der Magistrat wird auch weiterhin alle technischen Möglichkeiten ausschöpfen, um die vorhandenen Kommunikationseinrichtungen möglichst gut zu sichern. Im Außenverhältnis, das heißt wenn die Daten an externe Kommunikationspartner gesendet werden, kann ein Zugriff durch Geheimdienste nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund ist nach der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main die Übermittlung personenbezogener und insbesondere vertraulicher Daten wie medizinischer Befunde oder Gutachten per E-Mail nicht zulässig. Demgegenüber gilt die Übermittlung per Post und Fax nach den rechtlichen Vorgaben des Brief- bzw. Fernmeldegeheimnisses als gesicherte Übertragung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2013AA 419Überwachung der städtischen Kommunikation durch GeheimdiensteSTVV-Anfrage · Piraten
- 20. Dezember 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 595Überwachung der städtischen Kommunikation durch GeheimdiensteMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und RÖMER (= Kenntnis) Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)