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Elternentgelte für die Betreuung von Kleinkindern in altersstufenübergreifenden Kindergartengruppen hier: Harmonisierung der Festsetzungsverfahren und…

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Elternentgelte für die Betreuung von Kleinkindern in altersstufenübergreifenden Kindergartengruppen hier: Harmonisierung der Festsetzungsverfahren und Entgelthöhen für die verschiedenen Angebotsformen im Bereich Kinderbetreuung

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 08.07.2005, B 503

Betreff:

Elternentgelte für die Betreuung von Kleinkindern in altersstufenübergreifenden Kindergartengruppen hier: Harmonisierung der Festsetzungsverfahren und Entgelthöhen für die verschiedenen Angebotsformen im Bereich Kinderbetreuung

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2001, § 8001

- B 10/04 -

Ein Gesamtkonzept zur Harmonisierung der Elternentgelte für die verschiedenen Angebotsformen im Bereich Kinderbetreuung (Kinderkrippen, Krabbelstuben, altersstufenübergreifende Kindergartengruppen, Kindergärten, Horte und andere Betreuungsangebote für Schulkinder) liegt bislang nicht vor. Ein bereits weitgehend abgestimmtes Konzept wurde wegen der damit verbundenen städtischen Mehraufwendungen im Jahr 2002 wieder zurückgezogen (siehe B 1334 vom 02.12.2002).

Die Entwicklung eines ausgewogenen Gesamtkonzepts, das die Vorgaben der Haushaltskonsolidierung umsetzt, ist nur mit einer über die bereits beschlossene Erhöhung der Kita-Elternentgelte hinausgehende weitere Erhöhung möglich. Dies ist seitens des Magistrats nicht geplant.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. Juli 2005 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Schulausschusses
Sitzung 43 · 12.09.2005
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 503 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneFDPE.l
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
FAG (Kenntnis)REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und E.L. gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Kenntnis)

Ausschusses für Jugend, Soziales, Seniorinnen und Senioren
Sitzung 43 · 13.09.2005
TO I, TOP 25
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage B 503 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 20.09.2005
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 503 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneFDPFAG
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
REP (Kenntnis)Die Linke (Kenntnis)E.l (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, Die Linke. und E.L. (= Kenntnis)

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 39 · 20.09.2005
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 503 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 9854,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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