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Schuleingangsuntersuchungen für alle Kinder sicherstellen

Vorlagentyp: B
18 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats schlägt vor, die Schuleingangsuntersuchungen für alle Kinder sicherzustellen, um eine altersgerechte Entwicklung und individuelle Förderung zu gewährleisten. Aufgrund personeller Engpässe im Gesundheitsdienst können die Untersuchungen jedoch nicht vollständig durchgeführt werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Bericht

Die Einschulungsuntersuchung (ESU) durch Ärztinnen und Ärzte des Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes (KJGD) ist ein Teil des Schulaufnahmeverfahrens nach Hessischem Schulgesetz (HSchG) §§ 71,

149. Sie ist geregelt in der Verordnung über die Zulassung und die Ausgestaltung von Untersuchungen und Maßnahmen der Schulgesundheitspflege, dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) § 10 und dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 34 Abs.11 unter Beachtung des Hessischen Datenschutzgesetzes. Auch Beratungen nach den Sozialgesetzbüchern SGB V, SGB VIII und SGB IX fallen in den Aufgabenbereich des KJGD im Rahmen der Einschulungsuntersuchung.

Aufgabenstellung und Zielsetzung der ESU sind

- die vorschulische Erfassung einer altersabweichenden Entwicklung, chronischen Erkrankung oder Behinderung mit dem Ziel der Empfehlung einer individuellen Förderung,

- die Beratung der Sorgeberechtigten zu Präventionsthematiken (Bewegungs- und Sportförderung, Ernährung, Medienkonsum, Sprachförderung und Erziehungsberatung), impfpräventable Erkrankungen und Gesundheitsschutz,

- die individuelle und einrichtungsbezogene Beratung zur Gesundheitsförderung, welche den Beitrag zur gesundheitlichen und schulischen Chancengerechtigkeit leistet. Beispielsweise ergeben sich aus den Ergebnissen der ESU Empfehlungen zur Gestaltung eines lern- und gesundheitsfördernden Umfeldes, besonders im Hinblick auf die inklusive Beschulung.

Schließlich bietet die EDV-gestützte Dokumentation und anonymisierte Datenerfassung eines kompletten Jahrgangs evidenzbasierte Bedingungen für die Gesundheitsberichterstattung und Identifizierung gesundheitlicher Bedarfe auf kommunaler Ebene, welche wiederum in die kommunale Gesundheitsförderung einfließen.

Die aktuelle personelle Aufstellung des Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes im Gesundheitsamt Frankfurt lässt leider keine positive Prognose zur Finalisierung der aktuell laufenden Einschulungsperiode 2022/2023 zu. Die knapp 7000 Untersuchungen bei den Einschüler:innen und mehr als 1.500 Untersuchungen bei den Seiteneinsteigenden (gesetzlich verpflichtende Einschulungsuntersuchungen im laufenden Schuljahr) können nicht sichergestellt werden. Mitarbeitende haben sich nach der Pandemie umorientiert oder sind altersbedingt ausgeschieden, die Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren laufen jedoch.

Die Anregung, bereits eingeschulten Kindern einen Nachholtermin anzubieten, lässt sich ebenfalls nicht realisieren. Das Entwicklungsscreening, welches für die Einschulungsuntersuchung eingesetzt wird, ist für bestimmte Altersgrenzen validiert und in seiner Aussagekraft darin eingeschränkt. Eingeschulte Kinder haben diese Altersgrenzen zum überwiegenden Teil überschritten.

Das Gesundheitsamt steht jedoch in engem Kontakt mit den Schulen, um schulrelevante gesundheitliche, sozialpädiatrische und entwicklungsneurologische Bedarfe im Einzelfall stets zu überprüfen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. September 2022NRNR 495Schuleingangsuntersuchungen für alle Kinder sicherstellenSTVV-Antrag · CDU
  2. 27. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    BB 49Schuleingangsuntersuchungen für alle Kinder sicherstellen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 15 · 13.02.2023
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 49 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 15 · 16.02.2023
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 49 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIG
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis)

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