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Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2022 sowie zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe…

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Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2022 sowie zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2022

Vorlagentyp: B
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Zusammenfassung

Der Bericht informiert über die Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2022 durch die Aufsichtsbehörde. Es wird erwartet, dass Maßnahmen ergriffen werden, um eine geordnete Haushaltsentwicklung zu sichern und ausgeglichene Ergebnisse in den kommenden Jahren zu erzielen.

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Bericht

Die beiliegenden Haushaltserlasse des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport sind am 10.11.2022 beim Magistrat der Stadt Frankfurt am Main (am 07.11.2022 per Mail) eingegangen. Die Genehmigung (Anlagen 1 und 2) wurde am 07.11.2022 antragsgemäß ohne konkrete Auflagen erteilt. Sie wurde vonseiten der Aufsichtsbehörde mit der Erwartung verbunden, dass rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um "eine möglichst geordnete Haushaltsentwicklung unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Leistungsfähigkeit im Planungsjahr zu sichern" und "im Haushaltsvollzug 2023 sowie in den weiteren Ergebnis- und Finanzplanungsjahren 2024 und 2025 möglichst jahresbezogene ausgeglichene Ergebnisse zu erzielen." Neben der "Beibehaltung der Standards und der vorgehaltenen Leistungsangebote" sind den aufsichtlichen Hinweisen zum Haushaltsvollzug 2022/2023 der Aufsichtsbehörde zufolge "auch (. ) die wiederholt auftretende(n) Übertragungen von Haushaltsmitteln in erheblichem Umfang" und "weitere Ausweitungen der Planstellen im Stellenplan" kritisch zu hinterfragen. Den Ausführungen der Aufsichtsbehörde nach sollte "in Anbetracht (der) hohen Finanzkraft (...) jahresbezogen der Haushaltsausgleich in Planung und Rechnung" erreicht und "die zu leistenden Verlustausgleiche an Eigenbetriebe" deutlich reduziert werden können. Die mit der Genehmigung verbundenen Ausführungen und deren Begründung im Einzelnen bitten wir, dem als Anlage beiliegenden Haushaltserlass vom 07.11.2022 zu entnehmen. Der Haushaltsplan 2022 wurde - einschließlich des Genehmigungstextes zu der Haushaltssatzung für 2022 gemäß Gliederungsziffern I. und II. des Erlasses - in der Zeit vom 23.11.2022 bis 01.12.2022 öffentlich ausgelegt und ist ab dem 02.12.2022 rechtskräftig. Nach aktuellen Erkenntnissen wird eine zahlungswirksame Entlastung des Ergebnisses und damit eine Verbesserung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit aus Haushaltsverbesserungen im Bereich der Zentralen Finanzwirtschaft (insbesondere aus Steuererträgen) erwartet. Die von der Aufsichtsbehörde erbetene Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Abs. 3 HGO erfolgt mit diesem Bericht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Dezember 2022 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 17 · 31.01.2023
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 487 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)

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