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Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Einrichtung eines Informations- und Beratungszentrums

Vorlagentyp: B
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 30.09.2013, B 471

Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Einrichtung eines Informations- und Beratungszentrums Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.07.2013, § 3306 - OA 378/13 OBR 6 - Das am 09. April 2013 im Ortsbeirat 6 vorgestellte städtebauliche Entwicklungskonzept - bestehend aus "Entwicklungskonzept", "Planungskonzept Erweiterung Buchenstraße" und "Planungskonzept Nördlich Ahornstraße"- befindet sich zurzeit als Beschlussvorlage an die Stadtverordnetenversammlung im Geschäftsgang. Es ist beabsichtigt, ein externes Büro damit zu beauftragen, städtische Liegenschaften im Sinne des Entwicklungskonzeptes zu mobilisieren, die Verlagerung von Gewerbebetrieben zu unterstützen, Planungen für öffentliche Verkehrs-, Grün- und Sportflächen zu erarbeiten sowie private Bauherrn zu beraten. Eine solche Bündelung von unterschiedlichen Aufgaben in einer Hand entspricht dem in Stadterneuerungsgebieten geübten Verfahren. Das externe Büro wird jedoch keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen. Angesichts des jetzt schon bekannten, hohen Entwicklungsinteresses vieler Eigentümer sog. Problemgrundstücke wird dies für die effizienteste Lösung gehalten, zu schnellen Erfolgen bei der Gebietsumstrukturierung zu kommen. Ob die Einrichtung eines Informations- und Bera tungszentrums notwendig sein wird, muss im weiteren Verfahren geprüft werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. April 2013OFOF 702/6Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Einrichtung eines Informations- und BeratungszentrumsOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  2. 16. Mai 2013OAOA 378Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Einrichtung eines Informations- und BeratungszentrumsAnregung
  3. 30. September 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    BB 471Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Einrichtung eines Informations- und Beratungszentrums
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 25 · 29.10.2013
TO I, TOP 43
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 471 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 25 · 02.12.2013
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 471 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkePiratenRömer
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Freie Wähler (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis)

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