Abschließende Gesundheitsuntersuchung zum Störfall Höchst von 1993
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Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 469
Betreff: Abschließende Gesundheitsuntersuchung zum Störfall Höchst von 1993 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2013, § 3968 (M 40) - l. B 461/13 - In Vorbereitung zu dem im Jahr 1997 (B 712 vom 21.11.1997) zugesagten Abgleich zwischen dem Expositionsregister des Bremer Instituts für Prävention und Sozialmedizin (heute Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie - BIPS GmbH) und dem Krebsregister des Landes Hessen wurden Gespräche zwischen Vertretern beider Institutionen geführt. Das BIPS teilt mit, dass es nach der Beratung mit dem hessischen Krebsregister (HKR) einen Abgleich des Höchststörfall-Expositionsregisters am BIPS mit dem HKR für wissenschaftlich nicht sinnvoll hält, mit folgender
Begründung: - "Die flächendeckende Krebsregistrierung wurde im Land Hessen erst 2007 aufgenommen. Zwar erfolgte in der unmittelbaren Region des Höchst-Störfalls, dem Regierungsbezirk Darmstadt die Registrierung im Rahmen eines Pilotprojektes schon früher, aber nach Mitteilung des HKR können auch in dieser Region erst Daten ab 2005 zur Verfügung gestellt werden. - Damit liegt eine Lücke des Follow-Up von mindestens 12 Jahren vor. Bei Annahme einer Risikoerhöhung für Krebserkrankungen durch die Schadstoffexpositionen im Rahmen des Störfalls würden Fälle, die in dem Zeitraum bis zu Beginn der Krebsregistrierung in Hessen aufgetreten sind, nicht erfasst, da in der epidemiologischen Krebsregistrierung ausschließlich die Neuerkrankungen eines Diagnosejahres erfasst werden. - Hinzu kommt, dass auch nach dem Start der Krebsregistrierung in Hessen die Vollzähligkeit erwartungsgemäß noch deutlich unter den für aussagekräftige Analysen geforderten 90% liegt." Insgesamt wird nach Einschätzung des BIPS durch diese infrastrukturellen Einschränkungen die Aussagefähigkeit eines solchen Abgleichs derart abgeschwächt, dass die Gefahr, eine tatsächliche Risikoerhöhung nicht zu erfassen, nicht übersehen werden darf. Unter wissenschaftsethischen Gesichtspunkten hält das BIPS daher die Durchführung der Studie für nicht vertretbar. Der Magistrat schließt sich dieser Auffassung an. Der Magistrat bedauert die schlechte Datenlage auf Grund der späten flächendeckenden Krebsregistrierung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. Dezember 2014 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und RÖMER (= Kenntnis)