Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung
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Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 460
Betreff: Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2013, § 2691 - NR 296/12 CDU/GRÜNE, NR 471/12 und NR 472/12 SPD, l. B 590/13 - Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung Inhalt:
- Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Jahr 2013 / Auswirkungen von Hartz IV auf den Arbeitsmarkt
- Fördermaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main 2.1 Beschäftigungsförderung durch das Jugend- und Sozialamt / Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) 2.1.1 Beschäftigungsförderung aus Mitteln des Arbeitsmarkt- und Ausbildungs-budgets des Landes Hessen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2.1.2 Beschäftigungsförderung für Jugendliche und junge Erwachsene 2.1.2.1 Jugendjobcenter Frankfurt 2.1.2.2 Kommunal finanzierte Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene 2.1.3 Maßnahmen der Beschäftigungsförderung für Erwachsene 2.1.3.1 Kommunal finanzierte Angebote für Personen über 25 Jahre 2.2 Beschäftigungsförderung des Frauenreferats 2.3 Berufswegeplanung und Sozialpädagogische Förderangebote in beruflichen Schulen 2.4 Beschäftigungsförderung der städtischen Wirtschaftsförderung
- Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB X II) in Frankfurt am Main Anlagen 1) Übersicht über die Maßnahmen des Jugend- und Sozialamtes 2) Übersicht über die Maßnahmen des Frauenreferats 3) Übersicht über die Maßnahmen des Stadtschulamtes Vorbemerkung Der hier vorliegende Bericht "Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung" fasst verschiedene Themen zusammen, über die bislang getrennt berichtet wurde. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012 (§ 1746). Demnach sollen die Teilberichte - Bericht zur kommunalen Beschäftigungsförderung Beschluss der Stv.-V. vom 16.11.1995, § 5245 Beschluss der Stv.-V. vom 22.02.1996, § 5717 - Vergleichbarkeit der Zahlen herstellen Beschluss der Stv.-V. vom 17.11.2005, § 10299 Beschluss der Stv.-V. vom 13.07.2006, § 570 - Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt Beschluss der Stv.-V. vom 17.03.2005, § 8925 Beschluss der Stv.-V. vom 29.05.2008, § 4032 und - Bericht über die aktuelle Wohnsituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellen Beschluss der Stv.-V. vom 29.03.2007; § 1690 in einem Bericht zusammengefasst werden. In Umsetzung des Beschlusses der STVV vom 31.1.2013, §2691, hat der Magistrat beginnend mit dem Jahr 2013 das für das Fachcontrolling grundlegende Berichtswesen verändert, so dass ab den kommenden Berichtsjahren vollumfänglich Angaben zur Zielsetzung der Projekte, zur Zielerreichung und zur erfolgreichen Beendigung bzw. den Abbrüchen möglich sein werden. Angaben zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse finden sich in Kapitel 2.1.3.1.
- Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Ende 2012 bis Ende 2013 Die Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt hat sich wie in den Vorjahren auch im Jahr 2013 positiv entwickelt. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist seit Dezember 2012 um 1,6 % auf 522.310 gestiegen und die Zahl der registrierten Arbeitslosen hat sich am Jahresende 2013 mit 25.190 im Vergleich zu 2012 kaum erhöht. Betrug die Zunahme gegenüber dem Vorjahresmonat im Dezember 2012 noch 1.172 (+4,9 %) Personen, liegt sie im Berichtsjahr bei 155 (+0,6 %) Personen. Die Arbeitslosenquote -bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen- ging im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Prozentpunkte zurück und lag im Dezember 2013 bei 7,0 %. Wie auch schon in den Vorjahren lag dagegen die Arbeitslosenquote bei den ausländischen Mitbürgern (11,5 %) und bei den Älteren (50 bis unter 65 Jahre: 8,5 %; 55 bis unter 65 Jahre: 9,1 %) sehr viel höher. Von allen Arbeitslosen waren im Dezember 2013 insgesamt 9.152 Personen länger als ein Jahr arbeitslos. Das ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 414 Personen bzw. 4,7 %. Von den im Dezember 2013 gemeldeten Arbeitslosen gehörten 18.149 Personen (72,0 %) dem Rechtskreis SGB II und 7.041 Personen (28,0 %) dem Rechtskreis SGB III an. Im Bereich des SGB III entspricht dies im Vergleich zum Jahr 2012 einer Zunahme um 5,5 %; im SGB II einer Abnahme um 1,1 %. Im Vergleich zum Vorjahr liegen die höchsten Zunahmen seit 2012 im Bereich der arbeitslos gemeldeten Personen im SGB III (+5.5%), bei den Langzeitarbeitslosen (+4,7 %) und die Altersgruppe 55 Jahre und älter (+4,2 %). Ob sich hier eine Verfestigung der Arbeitslosigkeit bei bestimmten Problemgruppen abzeichnet, bleibt abzuwarten. Neben den Arbeitslosen weist die Statistik 2013 zusätzlich 11.178 Unterbeschäftigte aus; das sind 158 (1,4 %) Personen weniger als im Vorjahr. Zu den Unterbeschäftigten zählen 4.002 Personen, "die im weiteren Sinne arbeitslos" sind -darunter 3.445 in "Aktivierung und beruflicher Eingliederung"-, 4.384 Personen, die "nahe am Arbeitslosenstatus sind" -darunter 514 in Arbeitsgelegenheiten und 758 kurzfristig Arbeitsunfähige- und 2.792 Personen, die "fern vom Arbeitslosenstatus sind und in Maßnahmen, die gesamtwirtschaftlich entlasten" -darunter 2.395 Personen in Altersteilzeit. Insgesamt waren im Dezember 2013 9,9 % der Frankfurter Erwerbspersonen arbeitslos gemeldet oder im oben beschriebenen Sinne unterbeschäftigt. Arbeitslose im Dezember 2013 und Veränderung gegenüber Dezember 2012 nach verschiedenen Merkmalen in Frankfurt am Main absolut und in % Merkmal Bestand im Dezember 2013 Veränderung gegenüber Dez. 2012 absolut in % insgesamt 25.190 +155 +0,6 Männer 13.992 +2 0,0 Frauen 11.198 +153 +1,4 15 bis unter 25 Jahren 1.813 -11 -0,6 darunter: unter 20 J. 365 -5 -1,4 50 Jahre und älter 7.188 +267 +3,9 darunter: 55 J. und älter 4.318 +175 +4,2 Langzeitarbeitslose 9.152 +414 +4,7 Schwerbehinderte 1.610 +21 +1,3 Ausländer(-innen) 10.546 +286 +2,8 Arbeitslose SGB II 18.149 -210 -1,1 darunter: Frauen 8.160 +62 +0,8 Arbeitslose SGB III 7.041 +365 +5,5 darunter: Frauen 3.038 +91 +3,1 Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Arbeitsmarkt in Zahlen. Berichtsmonat Dezember
- Arbeitsmarktreport für Kreise u. kreisfreie Städte. Frankfurt am Main, Stadt. Dezember 2013 Auch wenn die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert geblieben ist, hat es im Laufe des Jahres 2013 in erheblichem Umfang Übergänge in bzw. aus der Arbeitslosigkeit gegeben. Im Berichtsjahr gab es insgesamt 73.077 Zugänge in Arbeitslosigkeit, darunter kamen knapp 32 % aus einer Beschäftigung auf dem Ersten Arbeitsmarkt, ca. 26 % kamen aus Ausbildung oder einer Maßnahme der Beschäftigungsförderung, knapp 36% waren vor der Arbeitslosigkeit nicht erwerbstätig.[1] Den 73.077 Zugängen in Arbeitslosigkeit standen im Jahr 2013 insgesamt 72.946 Abgänge aus Arbeitslosigkeit gegenüber, darunter knapp 23 % Abgänge in eine Beschäftigung auf den ersten Arbeitsmarkt, ca. 25 % Abgänge in Ausbildung bzw. eine Fördermaßnahme und ca. 25 % waren Abgänge wegen Arbeitsunfähigkeit. Von den 25.190 Arbeitslosen des Monats Dezember 2013 standen 72,0% im SGB II-Leistungsbezug und erhielten Arbeitslosengeld II. Zum gleichen Zeitpunkt gab es 48.696 erwerbsfähige SGB II-Leistungsempfänger, von denen somit 62,7 % nicht als arbeitslos nach den Kriterien des SGB III galten. Zusammen mit den 21.462 nicht erwerbsfähigen Leistungsempfängern bildeten die erwerbsfähigen Leistungsempfänger im Dezember 2013 36.859 Bedarfsgemeinschaften. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsempfänger ist seit Ende 2012 um 1.150 (+2,4 %), die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsempfänger um 399 (+1,9 %) und die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 716 (+2,0 %) angestiegen. Diese Zunahmen sind vor dem Hintergrund der gestiegenen Einwohnerzahl Frankfurts zu sehen. Die Zahl der Personen, die mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main gemeldet waren, stieg von Ende Dezember 2012 bis Ende Dezember 2013 um 3,0 % und die der Personen im Erwerbsalter (15 bis unter 65 Jahre) um 2,3 %.
- Fördermaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main Im Bereich der kommunalen Beschäftigungsförderung der Stadt Frankfurt am Main engagieren sich die folgenden vier Ämter bzw. städtische Gesellschaft: - das Jugend- und Sozialamt - das Frauenreferat - das Stadtschulamt und - die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH. Diese Vielgliedrigkeit geht zum Teil auf gesetzliche Vorgaben zurück, zum Teil aber auch auf politische Entscheidungen in der Kommune. So ist beispielsweise die Jugendberufshilfe nach § 13 Abs. 2 SGB VIII eine originäre Aufgabe der Stadt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Nach dem Aufgabenverteilungsplan der Stadt nehmen in Frankfurt am Main sowohl das Stadtschulamt als auch das Jugend- und Sozialamt Aufgaben der Jugendberufshilfe wahr. Die Beschäftigungsförderung für Erwachsene ist eine freiwillige Leistung der Kommune und wird vom Jugend- und Sozialamt verwaltet. Die Angebote und Maßnahmen der kommunalen Beschäftigungsförderung sind gegenüber den Maßnahmen und Angeboten der vorrangigen Kostenträger, der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter, nachrangig. Die Tabelle am Ende des Kapitels gibt einen Überblick über Anzahl und Kostenvolumen der im Jahr 2013 aus kommunalen Mitteln geförderten Projekte bzw. Maßnahmen. Im Folgenden werden die Aktivitäten der vier genannten Akteure differenziert dargestellt. Die Daten der einzelnen Maßnahmen können den Anlagen 1 - 3 entnommen werden. Der Magistrat hat das Jugend- und Sozialamt beauftragt, das Berichtswesen weiter zu entwickeln und dabei die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen stärker zu berücksichtigen, um Aussagen über Wirkung und Erfolg der einzelnen Projekte treffen zu können. In der tabellarischen Auflistung im Anhang wurden diese Angaben daher mit aufgenommen. Es ist hierbei jedoch zu beachten, dass Aussagen zum "Erfolg" nicht für jede Maßnahmeart gleichermaßen getroffen werden können. Einfach ist dies z.B. im Bereich Ausbildung, da das Bestehen der Prüfungen eine klare Messgröße darstellt. Bei Maßnahmen der Tagesstrukturierung oder der (Wieder-)Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit orientieren sich die Ziele in der Regel jedoch an jeweils individuellen Vereinbarungen und an den unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen der einzelnen Teilnehmenden. Die Entwicklung der Teilnehmer/innen ist dabei insbesondere in den sehr niedrigschwelligen Angeboten häufig äußerst kleinschrittig; der Maßstab für eine "erfolgreiche Teilnahme" hat sich daran auszurichten. Übersicht über das Kostenvolumen im Rahmen der kommunalen Beschäftigungsförderung Verantwortliche Organisation Kostenvolumen in 2013 in Euro Jugend- und Sozialamt[2] 18.981.334,00 Frauenreferat 508.651,00 Stadtschulamt 2.836.054,00 Wirtschaftsförderung Frankfurt 130.000,00 Gesamt 22.456.039,00 In den Anlagen sind die einzelnen Maßnahmen und Projekte für jede Organisation aufgeführt und in den entsprechenden Kapiteln des Berichts detailliert beschrieben. 2.1 Beschäftigungsförderung durch das Jugend- und Sozialamt/ Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) Die kommunale Beschäftigungsförderung hat in Frankfurt eine lange Tradition. Sie sah und sieht sich in ihrer Ausgestaltung als Ergänzung zur vom Bund verantworteten Arbeitsmarktförderung im Bereich des SGB II und SGB III. 2012 wurde das Konzept der Beschäftigungsförderung mit dem Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) neu ausgerichtet (siehe Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 204). Gleichzeitig wurden die zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Bereich von 11 auf 16 Millionen Euro erhöht. Nach der Genehmigung des städtischen Haushaltes im Oktober 2012 begann der überwiegende Teil der neuen Maßnahmen im Jahr
- Vorrangiges Ziel der Maßnahmen im FRAP ist es, Menschen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen, für die die vorrangigen Fördermaßnahmen des SGB II und SGB III bisher nicht zielführend waren, eine Perspektive zu geben. Dies geschieht in der Regel durch niedrigschwellige Angebote zur Stabilisierung, Aktivierung und Qualifizierung. Die für den Arbeitsmarkt erforderlichen Kompetenzen können bei diesem Personenkreis in der Regel nur durch längerfristige Maßnahmen mit einem höheren pädagogischen Betreuungsanteil erworben werden. Wie in den Vorjahren sind die Maßnahmen so ausgerichtet, dass sie die Teilhabechancen von Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern am Arbeitsmarkt verbessern, zur Stabilisierung der Wohnquartiere beitragen und den wachsenden Fachkräftebedarf der Wirtschaft berücksichtigen. Bei der Gestaltung der Maßnahmen werden insbesondere Berufsfelder berücksichtigt, in denen sich ein Fachkräftemangel abzeichnet und die zugleich im Sinne der Daseinsvorsorge für die Stadt Frankfurt von besonderer Bedeutung sind. Beispiele hierfür sind die Alten- und Krankenpflege sowie die Kinderbetreuung. Ein weiteres erklärtes Ziel des FRAP ist die Öffnung der Maßnahmen für neue Zielgruppen. Dies erfolgt auch im Sinne der Armutsprävention und mit Blick auf den demographischen Wandel. So werden beispielsweise Bürgerinnen und Bürger mit befristeter Erwerbsminderung Angebote zur Beschäftigung und Qualifizierung unterbreitet, mit dem Ziel deren Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. Zur Verbesserung der Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe erhalten dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen entsprechend konzipierte Beschäftigungsangebote. Zwei 2013 neu begonnene Maßnahmen, die sich an (ehemalige) drogenabhängige Menschen mit befristeter bzw. dauerhafter Erwerbsminderung richten, konnten trotz Problemen bei der Teilnehmergewinnung im Jahresverlauf eine zunehmende Auslastung erreichen. Eine weitere Zielgruppe des FRAP ist die sogenannte "Stille Reserve". Dabei handelt es sich um Menschen, die nicht arbeitslos und zum Teil nicht einmal arbeitssuchend gemeldet sind, die sich jedoch grundsätzlich vorstellen könnten, wieder berufstätig zu werden. Diese benötigen oftmals eine Auffrischung von fachlichen Kenntnissen oder eine berufliche Teilqualifizierung, da sie z.B. auf Grund von Erziehungszeiten über Jahre nicht berufstätig waren. In manchen Fällen liegen bei dieser Zielgruppe Erfahrungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten vor, an denen Qualifizierungsangebote anknüpfen können. 2.1.1 Beschäftigungsförderung aus Mitteln des Arbeitsmarkt- und Ausbildungsbudgets des Landes Hessen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) Neben den kommunalen Mitteln des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms stehen der Stadt im Rahmen des Arbeitsmarkt- und Ausbildungsbudgets Mittel des Landes Hessens und des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Maßnahmen der Beschäftigungsförderung zur Verfügung. Im Rahmen des Ausbildungsbudgets wurden der Stadt Frankfurt am Main vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) für das Haushaltsjahr 2013 Finanzmittel in Höhe von 951.670,42 Euro für Maßnahmen zur Ausbildungsvorbereitung und zur Ausbildung für benachteiligte junge Menschen mit besonderem Förderbedarf ausgezahlt. Im Ausbildungsbudget werden folgende Schwerpunkte gesetzt:
- Umsetzung von Ausbildungsvorbereitungs-Maßnahmen, damit schulmüde oder schulverweigernde Jugendliche eine duale Ausbildung beginnen oder den Schulabschluss nachholen können
- Berücksichtigung des regionalen Fachkräftemangels bei dem Angebot von zusätzlichen Ausbildungsplätzen, Förderung auch von Ausbildungen in Teilzeit und ausbildungsbegleitendem Coaching
- Beteiligung an der hessenweiten Strategie zur "Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule - Beruf" (OloV) und Optimierung der Schnittstellen zu allen regionalen Akteuren der Rechtskreise SGB II, III und VIII sowie eine verstärkte Einbindung von Akteuren der Wirtschaft Die Stadt stimmte mit dem HSMI entsprechende Angebote ab. Einige Angebote wurden kommunal oder vom Jobcenter Frankfurt kofinanziert (siehe Anlage/tabellarische Übersicht). Gefördert wurden zum Beispiel die Schul- und Ausbildungsberatung für straffällig gewordene oder strafauffällige Jugendliche und ihre Wiedereingliederung in schulische und berufliche Tagesabläufe. Über das Arbeitsmarktbudget des Landes Hessen standen 2013 Mittel in Höhe von 1.282.147,51 Euro zur Verfügung. Mit dem Arbeitsmarktbudget verfolgt das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) folgende Kernziele:
- Kompetenzen fördern - Integration plus: Es sollen Maßnahmen gefördert werden, die eine Verbesserung des Verbleibs in Arbeit, des Zugangs und der Integration von arbeitslosen Frauen und Männern in den ersten Arbeitsmarkt zum Ziel haben. Besonderen Handlungsbedarf sieht das HMSI in der Stärkung der Qualifizierung von Fachkräften in den Sozialberufen, der Pflege- und Gesundheitsbranche sowie bei spezifischen Angeboten für erziehende Mütter und Väter.
- Förderung der sozialen Leistungen zur Eingliederung: Es sollen "individuelle", am Einzelfall orientierte Angebote zur Verbesserung der Eingliederungsleistungen in Ergänzung zu den kommunalen Regelleistungen gefördert werden.
- Förderung von Aktivierungsstrategien, Organisationentwicklung und interne Weiterbildung: Gefördert werden innovative arbeitsmarktpolitische Konzepte. Die mit der Beschäftigungsförderung betrauten Organisationen sollen zum effektiveren Handeln angeleitet werden und ihre Mitarbeiter zielgerichtet weiterbilden, um die Integration in Arbeit zu fördern. Da die Verteilung der Landesmittel sowie die Auswahl und Abwicklung der zu fördernden Maßnahmen durch die Stadt Frankfurt eigenverantwortlich erfolgt, wurden die Projekte des Arbeitsmarktbudgets in die tabellarische Übersicht in der Anlage zum Bericht mit aufgenommen. 2.1.2 Beschäftigungsförderung für Jugendliche und junge Erwachsene 2.1.2.1 Jugendjobcenter Frankfurt Im Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Agentur für Arbeit Frankfurt über die Zusammenarbeit im Rahmen einer gemeinsamen Einrichtung (gE) vom November 2010 wurde festgelegt, dass in Frankfurt ein Jugendjobcenter als gemeinsame Anlaufstelle für die Zielgruppe der unter 25-Jährigen eingerichtet werden soll. Übergeordnetes Ziel der Kooperation ist es, alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Zuständigkeitsbereich der Kooperationspartner beruflich, sozial und gesellschaftlich zu integrieren. Das Jugendjobcenter startete am 01.02.2012 am Standort Hainer Weg 44 in Frankfurt-Sachsenhausen zunächst als Pilotprojekt für den Einzugsbereich der Jobcenter Ost und Süd. Die beteiligten drei Partner Jobcenter Frankfurt, Agentur für Arbeit Frankfurt und das Jugend- und Sozialamt bieten dort ihre Beratungs- und Integrationsangebote an einem Standort an. Durch eine enge Zusammenarbeit vor Ort werden Ressourcen gebündelt und bei Bedarf ergänzt. Gleichzeitig sollen Doppel- und Schickstrukturen vermieden werden. Die Zusammenarbeit der drei Partner im Jugendjobcenter hat sich im Jahr 2013 weiter gut entwickelt. Es erfolgten eine enge Abstimmung in der Vorgehensweise und ein regelmäßiger Austausch. Ein Teil der jungen Menschen verfügt über erhebliche und vielfältige Vermittlungshemmnisse. Hierzu zählen insbesondere soziale, familiäre und immer häufiger auch psychische Probleme. Dies hat zumeist zur Folge, dass ein direkter Übergang in Ausbildung oder Arbeit nicht gelingt. Vielmehr sind in diesen Fällen zur persönlichen Stabilisierung eine längerfristige Betreuung und häufig auch die Einbindung weiterer sozialer Dienste notwendig. 2013 nahm die JBH 107 Jugendliche neu in die Betreuung auf. Der überwiegende Teil der betreuten Jugendlichen wurde von den persönlichen Ansprechpartnern des Jobcenters an die JBH übergeben, ein kleinerer Teil war nicht im Leistungsbezug des SGB II. Der Zugang dieser Personen erfolgte über Dritte (z.B. Sozialdienste der Sozialrathäuser, Jugendgerichtshilfe oder andere soziale Träger). Die Betreuung der Jugendlichen durch die JBH ist im Regelfall auf einen Zeitraum von maximal 6 Monaten angelegt. Für 82 von 109 der Jugendlichen, die 2013 aus der Betreuung der JBH ausschieden, konnte während der Betreuungszeit eine weitergehende Perspektive entwickelt werden [3] : - Betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung 13 - Beschäftigung Vollzeit 4 - Beschäftigung Teilzeit 22 - berufliche Fördermaßnahme 19 - weiterführende Schule 6 - sonstiges (z.B. Praktikum Einstiegsqualifizierung (EQ), BuFD, FSJ, Therapie) 18 Die Erfahrungen zeigen aber auch, dass sich einige junge Menschen der Beratung und Betreuung durch die JBH entziehen. So brachen 27 Personen die Beratung ab oder waren für die JBH nicht mehr erreichbar (s. Tabelle U25 Beratung). Diese werden im Anschluss wieder durch den persönlichen Ansprechpartner betreut. Die Ausweitung des Jugendjobcenters auf das gesamte Stadtgebiet erfolgte im Frühjahr 2014. 2.1.2.2 Kommunal finanzierte Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene Die Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene umfassen Beratungsangebote, die Vorbereitung auf den Schulabschluss mit Berufsorientierung, Einzelmaßnahmen zur beruflichen Orientierung, zur Ausbildungsvorbereitung, zur Ausbildungsbegleitung sowie begleitete betriebliche und außerbetriebliche Ausbildungen. Ziel aller Angebote ist es, benachteiligte junge Menschen zu fördern, sie auf das Berufsleben vorzubereiten und in ihren Kompetenzen und ihrer Persönlichkeit so zu stärken, dass sie auf dem ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt eine Beschäftigungschance haben. Die individuellen Bedarfe sind dabei sehr unterschiedlich. In nicht wenigen Fällen fehlen Schlüsselkompetenzen (wie bspw. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit o.ä.), die für die Ausbildungs- und Berufsreife unerlässlich sind. In zahlreichen der geförderten Maßnahmen sind neben der Vermittlung von beruflichem Wissen auch Unterstützungsangebote bei der Bewältigung von persönlichen Problemen (Sucht, Schulden, psychische Auffälligkeiten, fehlende Alltagsstruktur etc.) und damit eine intensive sozialpädagogische Begleitung erforderlich. Im Folgenden werden die städtisch finanzierten Angebote der Jugendberufshilfe nach Aktionsfeldern geordnet dargestellt. Angaben zu Inhalt, Fördervolumen sowie Teilnehmerplätzen können der tabellarischen Aufstellung in Anlage 1 entnommen werden. Die Beratungsstellen sind im Stadtgebiet verteilt und sind eng mit Schulen, Trägern der Jugendberufshilfe und der Jugendhilfe vernetzt. Sie unterstützen junge Menschen auf dem Weg in Ausbildung oder Arbeit, zu weiterführenden Schulen oder bei der beruflichen Orientierung oder der Kompetenzfeststellung und -entwicklung. Falls junge Menschen weitergehende Hilfe brauchen, werden sie an entsprechende Fachstellen vermittelt. Für Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Unterstützungs- und Förderbedarf ist häufig ein längerfristiger Beratungsprozess erforderlich, damit ein Einstieg in Ausbildung oder Arbeit gelingen kann. Es gibt Beratungsangebote speziell für Mädchen und junge Frauen (IB Technikzentrum, VbFF), für Menschen aus bestimmten Stadtteilen (Fechenheim, Am Bügel) oder für Menschen mit psychischen Auffälligkeiten (gjb). Darüber hinaus gibt es mit www.projektberuf.de des VbFF ein digitales Beratungsangebot, das immer stärker genutzt wird, wie die Steigerung der Seitenzugriffe von 11.483 im Jahr 2012 auf 22.313 im Jahr 2013 zeigt. Die kommunalen Beratungsangebote zeichnen sich durch einen niedrigschwelligen Zugang und individuelle Beratung und Unterstützung aus. Sie sind eine sinnvolle und notwendige Ergänzung zum vorrangigen gesetzlichen Auftrag der Berufsberatung der Arbeitsagentur Frankfurt für junge Menschen, deren Angebote nicht für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen passgenau sind. In den Beratungsstellen wurden mehr als 2.000 junge Menschen in über 4.000 Gesprächen beraten. Das Fördervolumen betrug insgesamt 1.664.753,35 Euro davon 1.455.201,35 Euro aus kommunalen Mitteln und 209.552 Euro aus dem Ausbildungsbudget des Landes Hessen. Die Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Schulabschluss bieten jungen Menschen, die eine allgemeinbildende Schule ohne Abschluss verlassen haben, die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss (HASA) nachzuholen. Die Nachfrage nach diesen Angeboten ist nach wie vor groß, da ein Teil der jungen Menschen, die die Regelschule ohne Abschluss verließen, teilweise erst nach Jahren bemerken, dass sie ohne Schulabschluss kaum Chancen auf einen dauerhaften Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz haben. Die berufsvorbereitenden Angebote der Arbeitsagentur umfassen zwar grundsätzlich die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachzuholen. Erfahrungsgemäß erweisen sich diese Angebote für einige Jugendliche jedoch immer als noch zu anspruchsvoll. Dies führt in diesen Fällen dazu, dass die Maßnahme nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann und vorzeitig beendet wird. In den kommunalen Angeboten zur Erlangung des Hauptschulabschlusses werden Jugendliche eng sozialpädagogisch begleitet, sodass gezielt mit ihnen auch an persönlichen und sozialen Problemen gearbeitet werden kann. Die Angebote sind immer mit konkreten beruflichen Orientierungsangeboten verbunden, Unterricht und Wissensvermittlung sind bspw. über betriebliche Praktika praxisorientiert ausgerichtet. Hierdurch sind erste Berufserfahrungen möglich und eine Eignung für einen Beruf kann direkt erprobt werden. Die Jugendlichen werden in den Maßnahmen zudem bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche unterstützt. In den 9 Maßnahmen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses wurden 346 Teilnehmende gefördert. 158 beendeten die Maßnahme erfolgreich, 82 brachen vorzeitig ab. Die restlichen 106 Teilnehmer/innen befinden sich noch in laufenden Maßnahmen. Das Fördervolumen betrug insgesamt 854.979,30 Euro davon 732.365,30 Euro aus kommunalen Mitteln und 122.614 Euro aus dem Ausbildungsbudget. Die berufsorientierenden Maßnahmen richten sich an junge Menschen, die noch keinen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz gefunden haben. Sie verbinden zu unterschiedlichen Anteilen Angebote beruflicher Orientierung, Qualifizierung und Ausbildungsvorbereitung. Hier werden berufliches Wissen und soziale Kompetenzen vermittelt oder gestärkt, Alltagsstruktur und Lebensperspektiven entwickelt und die Ausbildungs- und Berufsreife verbessert. Durch eine enge sozialpädagogische Begleitung ist dabei gewährleistet, dass die jungen Menschen auch Unterstützung bei begleitenden persönlichen Problemen (z.B. Schulden, familiäre Konflikte) erhalten. In den 14 Maßnahmen zur beruflichen Orientierung wurden 364 Teilnehmende gefördert. 151 beendeten die Maßnahme erfolgreich, 105 brachen vorzeitig ab. Die restlichen 108 Teilnehmer/innen sind weiter in den laufenden Maßnahmen. Das Fördervolumen betrug insgesamt 1.572.909,52 Euro davon 1.479.848,52 Euro aus kommunalen Mitteln und 93.061 Euro aus dem Ausbildungsbudget. In den ausbildungsbegleitenden Maßnahmen werden junge Menschen unterstützt, die sich bereits in einer betrieblichen Ausbildung befinden, die jedoch noch nicht stabil genug sind, um allen Anforderungen einer Ausbildung gerecht zu werden. Maßnahmeinhalte sind beispielsweise die Sprachförderung, der Aufbau fachlicher Qualifikation durch zusätzlichen Unterricht, die Entwicklung von Kompetenzen oder auch die Unterstützung und Vermittlung bei Konflikten am Ausbildungsplatz. Ziel der ausbildungsbegleitenden Hilfen ist es, Ausbildungsabbrüche auf Grund von fehlenden Fachkenntnissen oder auf Grund von Konflikten zwischen dem Auszubildenden und dem Betrieb zu vermeiden. In den 5 ausbildungsbegleitenden Maßnahmen wurden 323 Teilnehmende gefördert. 115 beendeten die Maßnahme erfolgreich, 81 brachen vorzeitig ab. Die restlichen 127 Teilnehmer/innen sind weiter in den laufenden Maßnahmen. Das Fördervolumen erfolgte ausschließlich über kommunale Mittel und betrug 293.205 Euro. Die Ausbildungsförderung umfasst die begleitete betriebliche Berufsausbildung und die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE). Zielgruppe sind junge Menschen, die weder den Anforderungen einer regulären betrieblichen Ausbildung, noch den Anforderungen einer BaE der Arbeitsagentur Frankfurt oder des Jobcenters Frankfurt gewachsen sind bzw. keinen Anspruch auf eine Förderung nach dem SGB III oder dem SGB II haben. Die kommunal geförderten BaE zeichnen sich durch eine verstärkte pädagogische Betreuung aus. Sie finden in trägereigenen Betrieben (z. B. Werkstatt Frankfurt, IB, FaPrik, VbFF) mit individueller berufsfachlicher und sozialpädagogischer Unterstützung für Jugendliche mit hohem Förderbedarf statt. Die begleitete betriebliche Ausbildung ist für Jugendliche mit geringerem Förderbedarf geschaffen worden, steht aber auch Betrieben offen, die zwar ausbilden möchten, aber nicht alle Ausbildungsinhalte im eigenen Betrieb anbieten können. Diese werden dann z. B. durch die Ausbildungsverbünde (BWHW, zfw) unterstützt, die zum einen fehlende fachliche Inhalte der Ausbildung zentral beim Träger abdecken und gleichzeitig die Auszubildenden in der Ausbildung begleiten und pädagogisch unterstützen. Ein weiterer Schwerpunkt in der Ausbildungsförderung ist die Teilzeitausbildung für junge Mütter, insbesondere für Alleinerziehende. Die betroffenen jungen Frauen sind auf Grund der Kinderbetreuung oft nicht in der Lage, eine Vollzeitausbildung zu absolvieren. Die Rahmenbedingungen der Teilzeitausbildung bieten die erforderlichen Voraussetzungen, um eine Ausbildung mit reduzierten Wochenstunden absolvieren zu können und dies mit der Kinderbetreuung in Einklang zu bringen. In den insgesamt 16 Ausbildungsmaßnahmen wurden 497 Teilnehmende gefördert. 71 Teilnehmer/innen beendeten die Ausbildung erfolgreich, 64 brachen vorzeitig ab. Die verbleibenden 362 Auszubildenden verbleiben weiter in den laufenden Maßnahmen. Diese hohe Zahl ergibt sich daraus, dass Ausbildungen über 2 bzw. 3 Jahre laufen. Das Fördervolumen betrug insgesamt 2.921.144,52 Euro davon 2.394.701,10 Euro aus kommunalen Mitteln und 526.443,42 Euro aus dem Ausbildungsbudget. 2.1.3 Maßnahmen der Beschäftigungsförderung für Erwachsene Maßnahmen der Beschäftigungsförderung für Erwachsene werden sowohl aus kommunalen Mitteln als auch aus dem Arbeitsmarktbudget finanziert, das vom Land Hessen sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitgestellt wird. Das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) hat für die Zielgruppe der über 25-Jährigen die Weiterführung bereits bestehender Fördersegmente festgeschrieben. Hier ist insbesondere die Förderung von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten für Langzeitarbeitslose zu nennen, die gleichzeitig der Verbesserung von Angeboten und Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger dienen. Die Förderung von Projekten für Langzeitarbeitslose mit besonderen Unterstützungsbedarfen auf dem sozialen Arbeitsmarkt konnte weiter ausgebaut werden. So wurden 2013 drei Ausbildungsvorbereitungsmaßnahmen neu initiiert, drei Projekte aus dem Bereich Tagesstruktur neu begonnen, sechs Beschäftigungsmaßnahmen neu in die Förderung aufgenommen sowie vier Maßnahmen aus dem Aktionsfeld Qualifizierung neu bewilligt. Darüber hinaus wird seit März 2013 eine mit Berufswegeplanung kombinierte Anerkennungsberatung für Frankfurter Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt. Im Folgenden werden die städtisch finanzierten Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote nach Aktionsfeldern geordnet kurz dargestellt. Projekte, die über das Arbeitsmarktbudget gefördert werden, sind ebenfalls umfasst. Angaben zu Inhalt, Fördervolumen sowie Platzzahlen können aus der tabellarischen Aufstellung im Anhang entnommen werden. 2.1.3.1 Kommunal finanzierte Angebote für Erwachsene Die Maßnahmen der Beschäftigungsförderung für über 25-Jährige sind wie die Angebote der Jugendberufshilfe unterschiedlichen Aktionsfeldern zugeordnet. Neben Beratungsangeboten werden insbesondere Ausbildungsvorbereitungen, Berufsausbildungen, Qualifizierungsmaßnahmen, sowie Beschäftigungsangebote und Maßnahmen zur Tagesstrukturierung finanziell gefördert. Die bereits im Vorjahr geförderten Beratungsangebote für Erwachsene "Hilfe im Nordend", "INterRat" sowie die Schuldner- und Suchtberatung der Transferwerkstatt wurden 2013 weitergeführt. Das "Beratungszentrum Frankfurt" in Trägerschaft der Werkstatt Frankfurt e.V. bot allen Bürgerinnen und Bürgern Beratung zu den Themenbereichen Arbeit und Beschäftigung, berufliche Qualifizierung und Weiterbildung sowie zu den diesbezüglichen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten an. Insgesamt nahmen 1.040 Personen eine Erstberatung im Beratungszentrum wahr, davon 683 Personen im offenen Zugang. 428 Personen wurden in mehreren Beratungsterminen beraten. Inhaltliche Schwerpunkte der Beratung waren dabei Arbeitssuche, Ausbildung, Qualifizierung, Umschulung, Weiterbildung, Anerkennung von Berufsabschlüssen, Externenprüfung, Sprachkurse und Bildungsangebote der Stadt. Im Bereich der Beratung von Leistungsbeziehern nach dem SGB II arbeitete das Beratungszentrum Frankfurt eng mit dem Jobcenter Frankfurt zusammen. Über diesen Zugang kamen 357 Personen in die Erstberatung. Diese sind im Jobcenter den sogenannten "komplexen" Profillagen "Stabilisierungs- und Entwicklungsprofil" zugeordnet. Eine kurzfristige Integration in Arbeit ist bei diesem Personenkreis in der Regel nicht zu erwarten. Auf Grund vielfältiger begleitender Problemlagen (z.B. Gesundheit, Schulden, Sucht) ist eine intensivere Beratung und Unterstützung dieser Personen notwendig. Das Beratungszentrum entlastet hier mit seiner Arbeit die persönlichen Ansprechpartner des Jobcenters. Für den Bereich der Leistungsbezieher nach dem SGB XII ist geplant, verstärkt Projekte zur Tagesstrukturierung und Unterstützung bei der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit anzubieten. In diesem Bereich kooperiert das Beratungszentrum eng mit den Sozialrathäusern und berät Hilfesuchende über entsprechende Angebote. Seit Anfang 2013 berät der Träger berami e.V. in den Räumen des Beratungszentrums zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse. Die Nachfrage an dem Angebot stieg im Verlauf des Jahres kontinuierlich an, hatte jedoch erst etwa zur Jahresmitte den heutigen Stand erreicht. Diese Entwicklung ist bei der Anzahl der gemeldeten Beratungen zu berücksichtigen. Das Angebot umfasst bei Bedarf auch eine Berufswegeplanung für die Ratsuchenden. Insgesamt wurden 339 Beratungen durchgeführt, die in 136 Anträgen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen mündeten. Dabei handelt es sich um einen langwierigen Prozess, so dass es im Berichtszeitraum noch keine Anerkennung erfolgt ist. Die Projekte im Aktionsfeld "Beratung" wurden von 1810 Personen (inkl. Beratungszentrum) genutzt. Die Fördersumme betrug insgesamt 549.047,50 Euro (ohne Beratungszentrum - vgl. "sonstige Maßnahmen"), davon 394.047,50 Euro aus kommunaler Finanzierung und 155.000 Euro aus dem Arbeitsmarktbudget. Das Beratungszentrum wird im Anhang 1 unter "sonstiger Förderung" dargestellt, da es eine Leistung der Werkstatt Frankfurt ist, die im Rahmen einer Zuwendungsvereinbarung finanziert wird (s. Anlage 1, S. 25). In den Vorjahren wurden für Erwachsene nur vergleichsweise wenige über das Jugend- und Sozialamt geförderte Angebote vorgehalten, die den Abschluss einer Ausbildung zum Ziel hatten. Vor dem Hintergrund der zunehmend längeren Erwerbsbiographien und dem steigenden Fachkräftebedarf wurden 2013 neben der seit Jahren geförderten Vorschaltmaßnahme zur Ausbildung für über 25-Jährige des VbFF drei neue Maßnahmen in das FRAP aufgenommen, in denen die Teilnehmenden auf eine Ausbildung vorbereitet werden. Zwei der neuen Angebote werden von berami e.V. durchgeführt und haben Menschen mit Migrationshintergrund als Zielgruppe. Die Teilnehmenden werden auf Ausbildungsberufe mit hohem Fachkräftebedarf vorbereitet, nämlich auf die Ausbildung zur Erzieherin bzw. Erzieher sowie zur examinierten Altenpflegerin bzw. Altenpfleger. Der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten (FVfsH) bietet für ehemalige Suchtkranke und Menschen mit komplexen psychosozialen Problemlagen die Möglichkeit, Ausbildungen in unterschiedlichen Fachrichtungen aufzunehmen. Orientiert am Frankfurter Weg [4] ist die Ausbildung modular gestaltet und beginnt mit einer einjährigen Vorbereitungsmaßnahme. Die darin abgeschlossenen Bausteine werden zertifiziert und erhöhen die Chancen der Teilnehmenden, auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Stelle zu finden. Bei Eignung können die Absolventen der Vorschaltmaßnahme in das zweite Ausbildungsjahr des entsprechenden Ausbildungsganges einmünden, der 2014 zum ersten Mal in dieser Form angeboten wird. Die Maßnahme wird in Kooperation zwischen dem Jobcenter Frankfurt und dem Jugend- und Sozialamt durchgeführt. In den 4 Angeboten zur Ausbildungsvorbereitung wurden 108 Personen gefördert. 94 beendeten die Maßnahme erfolgreich, 14 brachen vorzeitig ab. Das Fördervolumen betrug insgesamt 163.516,20 Euro, davon 119.410 Euro aus kommunalen Mitteln und 44.106,20 Euro aus dem Arbeitsmarktbudget. Zwei kommunal geförderte Maßnahmen eröffnen Menschen über 25 Jahren die Möglichkeit, eine Ausbildung zu absolvieren. Während beim Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e.V. (VbFF) Frauen bis zum vollendeten
- Lebensjahr in unterschiedlichen Ausbildungsgängen sozialpädagogisch und fachlich unterstützend begleitet werden, bildet Basis e.V. langzeitarbeitslose ehemalige drogenabhängige Menschen bis 45 Jahre im Bereich Garten- und Landschaftsbauer aus. Es handelt sich hierbei um einen modular aufgebauten Ausbildungsgang nach dem Frankfurter Weg. In diesen beiden Maßnahmen der Berufsausbildung von Erwachsenen wurden 48 Personen gefördert. 44 beendeten die Maßnahme erfolgreich, 4 brachen vorzeitig ab. Die Fördersumme betrug insgesamt 203.075,67 Euro, davon 158.075,67 Euro aus kommunalen Mitteln und 45.000 Euro aus dem Arbeitsmarktbudget. Im Aktionsfeld Qualifizierung sind kompetenzstärkende Maßnahmen und Angebote für unterschiedliche Zielgruppen zusammengefasst. Das gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung finanzierte Projekt "kompass-Mix" richtet sich beispielweise an Existenzgründerinnen und Existenzgründer. Ein Teil der Maßnahmen haben Migranten/innen als Zielgruppe, andere Angebote richten sich an Frauen, deren Erwerbs-biographien von Brüchen gekennzeichnet sind. Weitere Zielgruppe im Bereich der Qualifizierungsangebote sind Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen und besonderen sozialen Problemlagen wie (ehemalige) Suchtkranke und ausstiegswillige Sexarbeiterinnen. Bestehende Angebote aus den Vorjahren wurden 2013 weitergeführt. Darüber hinaus wurden im Jahr 2013 vier neue Maßnahmen begonnen, von denen zwei in Kooperation mit dem Jobcenter durchgeführt werden. Es handelt sich um eine Weiterbildungsmaßnahme zur/zum Pflegeassistent/in sowie ein Aktivcenter mit angeschlossener Kinderbetreuung. Zusätzlich zur Kofinanzierung des Aktivcenters übernahm die Stadt Frankfurt für 30 Plätze die alleinige Förderung. Von diesen Plätzen können sowohl Leistungsbezieher/innen des SGB II als auch Nichtleistungsbezieher/innen profitieren (also beispielsweise Angehörige der "Stillen Reserve" oder nicht dauerhaft erwerbsgeminderte Personen). Von den beiden allein über kommunale Mittel finanzierten neuen Angeboten richtet sich eines an ehemals drogenabhängige Menschen ("Green Team"), das andere Projekt an Migranten/innen. Die Maßnahme "integrative Sprachförderung" wurde an ein bestehendes Aktivcenter der GFFB angekoppelt (Bereich Hauswirtschaft) und über das Arbeitsmarktbudget als Pilotprojekt finanziert. Die für die Teilnehmerinnen erforderliche Deutschförderung wird hier nicht als separater Baustein angeboten, sondern erfolgt integrativ, d.h. während der Fachpraxis, die von Anleiterin und Sprachtrainerin gemeinsam im Teamteaching gestaltet wird. Da es sich hier um ein innovatives Pilotprojekt handelte, beinhaltet das Konzept auch die Ausarbeitung eines Curriculums mit Materialien und Arbeitsblättern sowie die damit verbundene Sensibilisierung und Fortbildung der Fachanleiterinnen. Das Pilotprojekt ist erfolgreich verlaufen und wurde 2014 auf einen weiteren Bereich des Aktivcenters (Handel und Logistik) ausgeweitet. Mit dem Jobcenter Frankfurt sowie der Arbeitsagentur Frankfurt ist aufgrund der positiven Erfahrungen darüber hinaus ein rechtskreisübergreifendes Projekt mit integrierter Sprachförderung in Planung, das Anfang 2015 starten soll. Aufgrund der schwierigen Akquise von Teilnehmerinnen kam ein weiteres, für 2013 geplantes Projekt nicht zustande. "Migration als Ressource" richtete sich an Berufsrückkehrerinnen und Frauen mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen, die durch in Betrieben erworbenen Qualifizierungsbausteinen die Voraussetzungen für die Zulassung zur Externenprüfung erlangen sollten. Im Aktionsfeld "Qualifizierung" wurden in 13 Maßnahmen insgesamt 1.282 Personen gefördert. 900 Teilnehmer/innen beendeten die Maßnahme erfolgreich, 382 brachen vorzeitig ab. Die restlichen Teilnehmer/innen verblieben in laufenden Maßnahmen. Die Fördersumme betrug insgesamt 1.458.650,80 Euro, davon 913.967.10 Euro aus kommunalen Mitteln und 544.683,70 Euro aus dem Arbeitsmarktbudget. Im Bereich der Förderung von Erwachsenen nahmen Angebote im Aktionsfeld Beschäftigung nach wie vor einen breiten Raum ein. Wie bereits in den Vorjahren wurden schwerpunktmäßig Angebote für Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen und besonderem Unterstützungsdarf gefördert. Gegenüber dem Vorjahr haben sich in diesem Bereich die größten Veränderungen in der Förderstruktur ergeben. Entfallen ist zum einen die sog. "AGH-Kompensation". 2012 wurde das weit verbreitete Förderinstrument der Arbeitsgelegenheiten (AGH) durch bundesgesetzliche Änderungen des Sozialgesetzbuches II deutlich eingeschränkt. So durften die Jobcenter beispielsweise keine Qualifizierungsanteile im Rahmen einer AGH mehr fördern. Um den Trägern die Möglichkeit zu geben, auf die gesetzlichen Änderungen reagieren zu können, trat die Stadt Frankfurt befristet in eine Finanzierung ein. Für das Berichtsjahr zeigt sich, dass die Beschäftigungsträger auf die Gesetzesänderungen reagiert und ihr Angebot in weiten Teilen angepasst haben. Demzufolge wurden 2013 nur noch wenige Projekte in Form von kofinanzierten Arbeitsgelegenheiten weitergeführt bzw. neu eingerichtet. Die Kofinanzierung beinhaltet in diesen Fällen insbesondere Qualifizierungsanteile, die durch die oben erwähnte gesetzliche Änderung des SGB II im Jahr 2012 nicht mehr als originärer Bestandteil einer AGH vom Jobcenter gefördert werden durfte. Sowohl das Jobcenter als auch die Stadt waren sich einig, dass eine AGH ohne begleitende Qualifizierungsanteile für die wenigsten Hilfesuchenden eine sinnvolle Förderung darstellt. Neu in die Förderung aufgenommen wurden die Beschäftigungsangebote der ModeKreativWerkstatt der Diakonie Frankfurt, das Projekt der GFFB "Stadtteil- und Kulturarbeit" sowie Angebote für (ehemalige) drogenabhängige Menschen. Hier wären z.B. die "Fegerflotte des Vereins für Arbeits- und Erziehungshilfen sowie das Projekt "Glanz und Gloria" der Integrativen Drogenhilfe zu nennen. Aufgrund der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen und der erheblichen Einschränkungen der Zugangsvoraussetzungen sind im Jahr 2013 die meisten der kofinanzierten Beschäftigungszuschüsse nach §16e SGB II ausgelaufen bzw. entfallen. Ausgeweitet wurde dagegen die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Siedlungshelfer oder als Hausmeisterassistent über den Träger "biwag". Im Palmengarten wurde von dem Träger als neues Angebot der "Besucherservice" eingerichtet, in dem ebenfalls Langzeitarbeitslose sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Die Angebote für Leistungsbezieher/innen aus dem Rechtskreis des Sozialgesetzbuchs XII, die befristet erwerbsgemindert sind, konnten im Berichtsjahr insbesondere für ehemalige suchtkranke Menschen ausgeweitet werden, denn die 17 städtisch geförderten Plätze der "Fegerflotte" sowie des "Café Fix" stehen sowohl Leistungsbezieher/innen nach dem SGB II als auch nach dem SGB XII offen. Mit dem neuen Projekt "Integrationsjobs Aktive Nachbarschaft" der Caritas sollen ganz besonders bisher nicht von der Beschäftigungsförderung angesprochene Zielgruppen erreicht werden. Aufbauend auf bestehenden Hilfenetzen in Quartieren der Aktiven Nachbarschaft soll der Soziale Betrieb Bedarfe von gemeinwohlorientierten Einrichtungen sowie Nachfragen von Privathaushalten in Form von haushaltsbezogenen Dienstleistungen, Unterstützung im Lebensalltag und haushaltstechnische Tätigkeiten decken. Personen aus der "Stillen Reserve" oder auch geringfügig Beschäftigte sollen schrittweise an eine existenzsichernde Tätigkeit im Rahmen eines Sozialen Betriebes herangeführt werden. Der Betrieb unterscheidet sich von gewinnorientierten Firmen durch die Beschäftigung ehemals erwerbsloser Personen, die vorwiegend selbst in den Quartieren wohnen, in denen sie beschäftigt werden und hat damit einen starken sozialräumlichen Ansatz. Flankierend erhalten die Teilnehmer/innen Qualifizierungsangebote und weitere Unterstützungsleistungen, die auf eine zukünftige Integration in existenzsichernde Beschäftigung zielen. Die Pilotphase begann im September
- Bis zum Jahresende wurden an zwei ausgewählten Standorten die ersten Aufträge und geringfügig Beschäftigte aus den Hilfenetzen in den Sozialen Betrieb überführt und der individuelle Qualifizierungs- und Anleitungsbedarf der Teilnehmenden ermittelt. In den 19 Maßnahmen im Aktionsfeld "Beschäftigung" wurden insgesamt 452 Personen gefördert. 382 beendeten die Maßnahmen erfolgreich, 70 brachen vorzeitig ab. Die Fördersumme betrug insgesamt 1.917.512,51 Euro, davon 1.864.912,51 Euro aus kommunalen Mitteln und 52.600 Euro aus dem Arbeitsmarktbudget. Zur Zielgruppe des Aktionsfeldes Tagesstruktur zählen Personen, die zwar grundsätzlich erwerbsfähig sind, jedoch zunächst und in erster Linie persönlichen Stabilisierungsbedarf haben. Die gewünschte Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit ist bei dieser Zielgruppe zumeist nur längerfristig möglich. Drei langjährig geförderte Maßnahmen wurden auch 2013 fortgeführt: "Teilhabe als Chance", "Initiative zur Beschäftigung" sowie der Bereich "Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten" der "Transferwerkstatt". Ergänzt wurden diese um vier weitere Angebote. Zwei davon richten sich insbesondere an (ehemalige) suchtkranke Menschen (Basis C-Fit sowie Basis Garten XII). Zwei weitere Maßnahmen haben Personen mit ausgeprägtem Unterstützungsbedarf als Zielgruppe und werden in Form von Kofinanzierungen unterstützt (Aktivcenter "Integra" sowie das Aktivcenter "Transferwerkstatt" des FVsH). In den 7 Maßnahmen im Aktionsfeld "Tagesstruktur" wurden insgesamt 452 Personen gefördert. 321 beendeten die Maßnahmen erfolgreich, 70 brachen vorzeitig ab. Die Fördersumme betrug insgesamt 656.639,39 Euro, davon 311.281,78 Euro aus kommunalen Mitteln und 345.357,61 Euro aus dem Arbeitsmarktbudget. Kommunale Förderleistungen, die sich keinem der Aktionsfelder eindeutig zuordnen lassen, werden im Anhang unter "sonstiger Förderung" dargestellt. Hierunter fallen die Angebote der Werkstatt Frankfurt, dem strategischen Partner der Stadt. Werkstatt Frankfurt wurde 2013 mit 6.500.000 Euro gefördert. Die Fördermittel dienten der Finanzierung der von Werkstatt Frankfurt durchgeführten Maßnahmen und Projekte der Beschäftigungsförderung sowie der Unterstützung des geplanten Umstrukturierungsprozesses. Sämtliche Maßnahmen der Werkstatt werden unabhängig vom eigentlichen Aktionsfeld in der tabellarischen Aufstellung aufgeführt und der Gesamtfördersumme zugeordnet. Die "sonstiger Förderung" umfasst weiterhin das "Integrierte Arbeits- und Beschäftigungsprojekt" des Frankfurter Vereins für soziale Heimstätten, die Randzeitenbetreuung der "Elbistrolche" beim Träger GFFB, sowie die Unterstützung des Projektes "AMiCo" ("AMiCo" - Assessment of Migrants Competences in the Elderly Care", Kompetenzfeststellung von Migranten im Bereich der Altenpflege). In den insgesamt 17 Angeboten im Bereich der "sonstigen Förderung" wurden 924 Personen gefördert (ohne Beratungszentrum von Werkstatt Frankfurt - vgl. Abschnitt "Beratungsangebote"). 696 Personen beendeten die Maßnahmen erfolgreich, 228 brachen vorzeitig ab. Die Fördersumme belief sich 2013 insgesamt auf 6.725.900 Euro. Davon entfielen 6.630.500 Euro auf kommunale Mittel sowie 95.400 Euro auf das Arbeitsmarktbudget. 2.2 Beschäftigungsförderung des Frauenreferats der Stadt Frankfurt Das Frauenreferat fördert seit seiner Gründung Angebote und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Frauen. Zielgruppen sind Wiedereinsteigerinnen aus der Familienphase, (langzeit-)arbeitslose Frauen, Mädchen und junge Frauen mit schwierigen Ausgangsbedingungen für eine Berufsausbildung oder Frauen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen.
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Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Dezember 2014 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Soziales und Gesundheit) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und RÖMER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.