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Belegung von Seniorenwohnanlagen

Vorlagentyp: B
16 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren21 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 439

Betreff: Belegung von Seniorenwohnanlagen Vorgang: A 362/13 SPD Zu Frage 1: Im Stadtgebiet Frankfurt stehen ca. 75 öffentlich geförderte Seniorenwohnanlagen mit 5.526 Wohnungen (plus 491 in Förderprogrammen für höhere Einkommen) - überwiegend im betreuten Wohnen - in fast allen Stadtteilen, außer Altstadt, Bahnhofsviertel, Hausen, Berkersheim, Eschersheim, Harheim, Niederursel und Höchst zur Verfügung. Davon befinden sich ca. 4.000 Seniorenwohnungen im Bestand der ABG Frankfurt Holding. Weiter werden frei finanzierte Seniorenwohnanlagen angeboten, für die es keine Mietpreisbindung gibt. Über diese Bestände liegen keine verlässlichen Zahlen vor. In der vom Rathaus für Senioren im Internet hinterlegten Datenbank "Seniorenwohnanlagen" (http://www.aelterwerden-in-frankfurt.de/wohnungssuche) sind, soweit verfügbar, Informationen enthalten. Ein Verzeichnis der Wohnlagen steht im Internet unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Aufstellung%20von%20Seniorenwohnanl agen_4-2012.pdf. Die öffentlich geförderten Wohnungen werden mit älteren Menschen (d. h. über 60 Jahre alt), deren Einkommen in der vom Hessischen Wohnraumförderungsgesetz vorgegebenen Grenze liegt und die eine Bindung an Frankfurt haben, belegt. Im Ausnahmefall werden über 50 jährige Bürger, die einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können und einen Hausnotruf benötigen, oder schwer behinderte pflegebedürftige jüngere Bewerber, die von Familienangehörigen oder Freunden in der Nähe versorgt werden, eingemietet. Auch, wenn gerade für Senioren die zentrale Lage eine große Bedeutung hat, sind signifikante Leerstände über den Fluktuationsleerstand hinaus nicht zu verzeichnen. Im Rahmen einer Sondervereinbarung können bis zu 145 Einzimmerappartements (die von Senioren wegen zu geringer Größe nicht mehr in diesem Umfang nachgefragt werden) in einigen Seniorenwohnanlagen an Studenten oder Auszubildende vermietet werden, die im elterlichen Haushalt aufgrund von zu großer Entfernung oder räumlicher Enge nicht mehr wohnen können. Dies betrifft im Wesentlichen jedoch nur folgende drei Seniorenwohnanlagen, mit denen bereits ein Großteil der 145 Sonderbelegungen ausgeschöpft ist: Im Mainfeld, 55 von 217 Wohneinheiten; Dunantring, 31 von 60 Wohneinheiten; Lettigkautweg/Wendelsweg, 35 von 86 Wohneinheiten. Zu Frage 2 und 3: Öffentlich geförderte Seniorenwohnungen in Frankfurt werden auch zukünftig, bedingt durch sinkende Einkommen im Alter, verstärkt nachgefragt werden. Wegen der zentralen Lage, der günstigen Infrastruktur und persönlichen Bindungen (z. B. Kinder) wollen zahlreiche Senioren nach Frankfurt zuziehen. Die Ausstattung der Wohnungen ist zum Teil veraltet, entspricht nicht mehr den Ausstattungswünschen der Wohnungssuchenden und den derzeit gültigen DIN-Normen. Sie sind für eine "selbstständige Lebensführung im Alter" nur bedingt geeignet. Erwähnenswert sind z. B. nicht selbsttätige Eingangstüren, Zimmertüren mit weniger als 80 cm Breite und Badewannen bzw. Sitzbadewannen. Diese Ausstattungen sind nicht mehr zeitgemäß und für ältere Mieter mit Behinderungen, die häufig auf die Nutzung von Rollatoren oder Rollstühlen angewiesen sind, gar nicht geeignet. Hinzu kommt, dass manche Häuser ungünstig gelegen sind, Besorgungen des täglichen Bedarfs bzw. Arztbesuche ohne fremde Hilfe nicht bewältigt werden können. Aus Sicht des Magistrats ist es erforderlich, den veralteten Bestand zumindest teilweise an geänderte Wohnbedürfnisse anzupassen und neuen barrierefreien Wohnraum bereit zu stellen. Mit dem "Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege" wird die Modernisierung von Wohnraum sowie die Verbesserung der Barrierefreiheit von der Stadt Frankfurt gefördert. Die Fördermittel werden von den Eigentümern beantragt. Beispielsweise wurden für die Verbesserung der Barrierefreiheit einer Seniorenwohnanlage im Westend Zuschüsse in Höhe von 89.000 € bewilligt. In diesem Zusammenhang wird auf den Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 15.03.2013, B 135, zum Thema "Seniorengerechtes Wohnen in Frankfurt am Main" hingewiesen. Hierin wird die Tendenz - weg von Seniorenwohnanlagen und hin zu "altersgerechten Wohnungen", die gewisse Mindeststandards, wie barrierefreie Erreichbarkeit des Wohnumfeldes, ausreichend Bewegungsflächen und Türbreiten sowie das Vorhandensein einer bodengleichen Dusche erfüllen, - sichtbar. Die ABG Frankfurt Holding saniert derzeit die Seniorenwohnanlage Alexanderstraße 98. Nach Abschluss der Sanierung liegen keine konkreten Planungen für einzelne Seniorenwohnanlagen vor, es befinden sich aber verschiedene Maßnahmen aktuell in der Prüfung und werden entsprechend der Entscheidung der Geschäftsführung in die kommenden Planungen integriert. Zu Frage 4: Neben der Förderung nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz wird Wohnraum für die Bezieher mittlerer Einkommen über das "Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau" zur Verfügung gestellt. Das Jahreseinkommen der Berechtigten für diese Wohnungen kann bis zu 70 % über der Einkommensgrenze für den ersten Förderweg liegen, die Mieten werden einkommensabhängig festgesetzt. Barrierefreier Wohnraum für Senioren ist in diesen Häusern eingestreut. Damit wird dem Gedanken Rechnung getragen, eine selbstständige Lebensführung im gewohnten Umfeld zu ermöglichen. Seit dem Jahr 1995 werden auf der Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses § 4877 Senioren mit mittleren Einkommen für die nachrangige Vermittlung in Seniorenwohnungen vom Amt für Wohnungswesen erfasst. Im Jahr 2012 betrug die Zahl der erfassten alleinstehenden Senioren 94 (549 registrierte) und Paare 39 (148 registrierte). In Anlehnung an die Einkommensgrenzen des § 88 d II. WoBauG dürfen die Einkommen bis zu 40 % über der zulässigen Grenze liegen (früher § 9 Wohnraumförderungsgesetz i. V. mit § 1 Hessische Verordnung zur Durchführung des Wohnraumförderungsgesetzes; jetzt § 5 Hessisches Wohnraumförderungsgesetz vom 13.12.2012). Eine soziale Mischung ist daher im Seniorenbereich in allen Förderprogrammen gewährleistet. Zu Frage 5: Siehe Ausführungen unter Frage 4. Die Auswahl von Bewerbern erfolgt seitens des Amtes für Wohnungswesen im Rahmen der Vorgaben des Frankfurter Vertrags sorgfältig und ist darauf ausgerichtet, einseitige Bewohnerstrukturen zu vermeiden. Die Verantwortung für ausgewogene Bewohnerstrukturen liegt in erster Linie aber bei den Eigentümern, denn diese müssen das soziale Gefüge stets im Blick haben. Zu Frage 6: In Frankfurt beträgt der Anteil der älteren Migrantinnen und Migranten 18,4 %. Diese Zahl setzt sich aus über 65 jährigen Personen ohne deutschen Pass (Anteil 14,3 %) und Personen über 65 Jahre mit Migrationshintergrund (Anteil 4,1 %) zusammen (Statistisches Jahrbuch 2012). Das Thema Alter und Migration wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Durch den Alterungsprozess der ersten Generation von (Arbeits-)Migranten wächst die Zahl älterer Menschen mit Migrationserfahrung. Spezielle Wohnangebote für Senioren und Seniorinnen mit Migrationshintergrund sind nicht vorhanden. Um der wachsenden Nachfrage im Bereich der Altenhilfe für Menschen mit Migrationserfahrung gerecht zu werden, müssen daher weiterhin neue und kreative Ansätze entwickelt werden, die alle Bevölkerungsschichten ansprechen. Hindernisse, die älteren Migrantinnen und Migranten den Zugang zu bestehenden Seniorenwohnanlagen und anderen Wohnformen erschweren, gilt es zu identifizieren und abzubauen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Mai 2013AA 362Belegung von SeniorenwohnanlagenSTVV-Anfrage · SPD
  2. 6. September 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    BB 439Belegung von Seniorenwohnanlagen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf21 Beratungen
OBR 2
Sitzung 26 · 23.09.2013
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 27 · 24.09.2013
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 24 · 24.09.2013
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 23 · 24.09.2013
TO I, TOP 20
Beraten
a) Die Vorlage B 439 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 24 · 26.09.2013
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerFraktionslos
Sonstige:
Linke (Kenntnis als Zwischenbericht)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos; LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)

OBR 8
Sitzung 23 · 26.09.2013
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 25 · 26.09.2013
TO II, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 12
Sitzung 24 · 27.09.2013
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 26 · 27.09.2013
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 24 · 27.09.2013
TO I, TOP 51
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 24 · 30.09.2013
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 25 · 28.10.2013
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 24 · 29.10.2013
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 439 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 25 · 29.10.2013
TO II, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 26 · 29.10.2013
TO II, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 25 · 29.10.2013
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 25 · 29.10.2013
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 25 · 02.12.2013
TO I, TOP 72
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Sonstige:
Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 25 · 02.12.2013
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkePiratenRömer
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Freie Wähler (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 25 · 05.12.2013
TO I, TOP 44
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 439 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 26 · 23.01.2014
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

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