Digitalisierungsgrad der Ämter und Dezernate
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats beschreibt den aktuellen Stand der Digitalisierung in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main. Es wird festgestellt, dass Verbesserungspotential vorhanden ist und die Digitalisierung in den kommenden Jahren einen hohen Stellenwert einnehmen wird. Ziel ist eine ganzheitliche und nachhaltige Transformation der Prozesse und Arbeitsweisen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBericht
Die Stadtverwaltung Frankfurt am Main befindet sich hinsichtlich der Digitalisierung insgesamt auf dem Stand der Technik im bundesweiten Vergleich. Dank der Vernetzung in den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundes- und Landesebene, aber auch in fachspezifischen interkommunalen Arbeitsgruppen hat man stets die Weiterentwicklung und damit die Optimierung der Digitalisierungsprojekte im Blick. Hier ist festzustellen, dass Verbesserungspotential im Hinblick auf Modernisierung und Prozessoptimierung vorhanden ist, welchem in der Praxis noch nachzugehen ist. Der Magistrat orientiert sich selbstverständlich an Best Practice-Beispielen. Wie bereits unter Ziffer 1 erwähnt, trägt dazu auch die Mitarbeit in interkommunalen Arbeitsgruppen und die Mitgliedschaft in den kommunalen Spitzenverbänden bei. Doch auch jenseits Deutschlands pflegt der Magistrat stets Austausch mit anderen europäischen Vorreitern der Digitalisierung. Andererseits orientieren sich andere Kommunen auch an Frankfurt. Beispielhaft seien hier die einheitliche Behördenrufnummer 115 und die komplett digitalisierte Beantragung des Bewohnerparkausweises genannt. Der Magistrat sieht alle Ämter hinsichtlich des Digitalisierungsgrades in einem angemessenen Zustand aufgestellt. Den Schwerpunkt bildeten dabei bislang Aktivitäten, die auch aus der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ergaben. Ein wesentlicher Faktor wird weiterhin auch einen Stärkere Zentralisierung der IT-Basisdienste sein, so dass in den Ämtern der Fokus stärker auf die Weiterentwicklung der Digitalisierung in den jeweiligen Fachbereichen gelegt werden kann. Darüber hinaus ist grundsätzlich die Begleitung der gesamten Stadtverwaltung im Rahmen der digitalen Transformation notwendig, damit nicht lediglich die Übersetzung vom Analogen ins Digitale, sondern eine ganzheitliche, nachhaltige und wirksame Transformation der Prozesse und Arbeitsweisen stattfinden kann. Deshalb finden Workshops mit Magistrat und Verwaltung statt, um verbindliche nächste Schritte ausarbeiten und ankündigen zu können. Die Beantwortung der Frage 3 gilt analog auch für die Eigenbetriebe. Dem Magistrat ist kein gesicherter und sinnvoll einheitlich anwendbarer Kriterienkatalog bekannt, der die vielfältigen Aufgaben in einer Kommunalverwaltung objektiv vergleichbar in einem Katalog auswertbar macht. Der Magistrat wird der Digitalisierung in den nächsten Jahren einen hohen Stellenwert einräumen, so dass auch die Erarbeitung eines Kriterienkatalogs im Wandel der Zeit neu betrachtet werden wird. Der Magistrat sieht sich in der besonderen Verpflichtung, unter Ausnutzung aller bestehenden Ressourcen in den zuständigen Ämtern sowie unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die Weiterentwicklung der Digitalisierung voranzutreiben. Allerdings stehen nicht immer ausreichend interne Kapazitäten zur Verfügung und/oder es ist eine spezielle Expertise erforderlich, so dass externe Beratungsleistungen und Betriebsunterstützungen beauftragt werden müssen. Eine spezielle Auswertung für den Anteil der städtischen Arbeitszeit im Vergleich mit der externen Beratungsleistung wird nicht vorgenommen, da der hierfür erforderliche Aufwand den Nutzen deutlich übersteigen wird. Wir können im Durchschnitt von einer Verdreifachung der Kosten für die fehlenden internen Stellen für den Zeitraum 2017 bis 2021 ausgehen, die wir durch externe Leistungen ersetzen müssen. Die zur Beantwortung der Anfrage erforderlichen Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst und liegen auch nicht zentral vor. Sie können somit auch nicht automatisiert abgefragt werden. Aufgrund der dezentralen IT-Struktur können die Kosten für den Zeitraum 2017 bis 2021 nur für die Ämter aus dem Bereich Dezernat V dargestellt werden. Diese belaufen sich auf ca. 7,0 Mio. Euro für den genannten Zeitraum. Wir weisen jedoch darauf hin, dass eine strukturierte Abfrage unter allen Ämtern und Eigenbetrieben, die unter den Geltungsbereich der gültigen Vergabe- und Beschaffungsordnung der Stadt Frankfurt am Main (VBO) fallen, nur unter erheblichem Aufwand möglich ist. Dazu sind eine Vielzahl von Vergabeakten nicht vorlagepflichtiger sowie vorlagepflichtiger dezentraler und zentraler Vergabeverfahren teilweise manuell auszuwerten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2022AA 101Digitalisierungsgrad der Ämter und DezernateSTVV-Anfrage · CDU
- 30. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenBB 382Digitalisierungsgrad der Ämter und DezernateMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Zurückweisung)