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Neues von der unendlichen Geschichte der Berger Straße 224-228/Ringelstraße 51-55?

Vorlagentyp: B
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat berichtet über den aktuellen Stand des Bauprojekts an der Berger Straße. Der neue Investor zeigt sich bereit, das Projekt zügig umzusetzen und die Finanzierung sicherzustellen. Die Fertigstellung der Baumaßnahmen ist bis zum 21.12.2021 geplant.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Ringelstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 22.09.2026.

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Bericht

Der neue Investor hat in mehreren Gesprächen mit den zuständigen städtischen Fachämtern glaubhaft den Eindruck vermittelt, das Projekt zügig umsetzen zu wollen und vor allem auch finanzieren zu können. An der Finanzierung des Bauvorhabens war die Voreigentümerin gescheitert. Der Investor informiert den Magistrat regelmäßig über den Projektstand. Das Projekt wurde zudem am 16.06.2020 im Ortsbeirat 4 öffentlich vorgestellt. Der Magistrat kann die Aussagen des Projektleiters nicht nachvollziehen und vermag diese nicht zu erläutern. Nach den beim Magistrat vorliegenden Bauunterlagen gab es in der Vergangenheit auf dem Areal verschiedene Kraftwagenhallen sowie einen Benzinabscheider. Bauunterlagen zu einer Tankstelle sind nicht vorhanden. Nicht bekannt ist, ob unterirdische Altlasten bestanden und vollständig entsorgt sind. Die Frage stellt sich aus Sicht des Magistrats im Übrigen auch nicht. Denn der Umgang mit Kontaminationen ist Sache des Investors, der abfallbedingte Entsorgungsmehrkosten sowie die Sanierung bestehender Altlasten nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vornehmen muss. Nach dem vorgelegten aktuellen Bauzeitenplan ist ein Baubeginn, d.h. der Beginn der Erdaushubarbeiten und die Herstellung der Baugrube, im laufenden Jahres 2020 realistisch und wurde vom Investor Mitte Juni 2020 nochmals schriftlich bestätigt. Ob sich im Zuge der Corona-Pandemie hier jedoch möglicherweise unvorhergesehene Verzögerungen ergeben, ist bislang nicht absehbar. Das gesamte Areal Berger Straße 224-228/Ringelstraße 51-55 gehört einer privaten Projektgesellschaft. Eine ca. 1.600 m2 große Teilfläche an der Ringelstraße wurde 2010 von der Stadt Frankfurt am Main an den Vorgänger des derzeitigen Investors veräußert, um eine stadtplanerisch gewünschte Gesamtentwicklung mit dem Grundstück an der Berger Straße zu ermöglichen. Dieser sehr viel größere Grundstücksanteil an der Berger Straße stand zu keinem Zeitpunkt im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Es ist nach wie vor keine getrennte Entwicklung des ehemaligen städtischen Anteils vorgesehen, da die zugrundeliegenden Verträge nach wie vor wirksam sind. Der Investor beabsichtigt die Fertigstellung der Baumaßnahmen bis 21.12.2021.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Mai 2020AA 709Neues von der unendlichen Geschichte der Berger Straße 224-228/Ringelstraße 51-55?STVV-Anfrage · FRANKFURTER
  2. 17. August 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 365Neues von der unendlichen Geschichte der Berger Straße 224-228/Ringelstraße 51-55?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 4
Sitzung 43 · 15.09.2020
TO II, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 365 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 42 · 26.10.2020
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 365 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeBFFFRAKTION
Sonstige:
AfD (Kenntnis)FDP (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FDP und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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