Effiziente Parkraumbewirtschaftung, weniger Verkehr
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 14.06.2013, B 323
Betreff: Effiziente Parkraumbewirtschaftung, weniger Verkehr Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2369 - NR 378/12 Piraten - Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt bereits seit Jahren eine ambitionierte Parkraumbewirtschaftungs-Strategie im Rahmen der rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten. Alle Maßnahmen stehen dabei in dem Spannungsfeld, einerseits die Erreichbarkeit aller relevanten verkehrlichen Ziele sicherzustellen und andererseits den Kraftfahrzeugverkehr auf ein stadtverträgliches Maß zu begrenzen. Der Magistrat beobachtet dabei die Entwicklungen in anderen deutschen Städten und im Ausland und nimmt bei Bedarf Anpassungen der Parkraumbewirtschaftungs-Strategie vor. Vor diesem Hintergrund können die Fragen wie folgt beantwortet werden: Zu
- Anwohnerparken:
- a)Der Begriff Anwohnerparken musste im Zuge einer rechtlichen Klärung durch den Begriff Bewohnerparken ersetzt werden. Zurzeit ist es leider nur möglich, das Formular zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises per E-Mail an das Ordnungsamt zu senden. Das komplette Verfahren online abzuwickeln, scheitert an den gegenwärtigen technischen Möglichkeiten. Bei den Planungen für ein zukünftiges Fachverfahren für das Bewohnerparken wird die Realisierbarkeit dieser Anregung jedoch mit dem Ziel der Umsetzung geprüft werden.
- b)Aufgrund der rechtlichen Vorgaben zum Bewohnerparken können berechtigte Bürgerinnen und Bürger bei Vorliegen aller Voraussetzungen nur eine Sonderparkberechtigung für ein auf sie zugelassenes Fahrzeug erhalten. Diese ist weder teilbar oder übertragbar. Die Erteilung einer weiteren Sonderparkberechtigung, z.B. für einen Zweitwagen, ist daher nicht möglich.
- c)Zur Wahrung des rechtlich vorgegebenen Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Anspruchsberechtigten ist eine Ausgabe von Sonderparkberechtigungen in Abhängigkeit zur Anzahl der verfügbaren Parkplätze nicht möglich.
- d)Der Magistrat sieht bei Umsetzung dieses Vorschlags ein hohes Missbrauchspotenzial, das durch Kontrollmaßnahmen nicht abgewendet werden kann. Der Vorschlag wird daher nicht weiterverfolgt.
- e)Bewohnerparkregelungen können entweder durch die Reservierung eines Teils des Parkraumangebots für Bewohner oder durch die Freistellung der Bewohner von angeordneten Bewirtschaftungsmaßnahmen (monetär und nicht-monetä
- r)realisiert werden. In Frankfurt am Main wird weit überwiegend der erste Weg beschritten, da damit ein echtes Parkraumprivileg und nicht nur ein Bewirtschaftungsprivileg eingeräumt wird. Je nach örtlicher Situation ist aber auch vorstellbar, verstärkt den zweiten Weg zu beschreiten. Bei dem im Antrag genannten Beispiel aus Amsterdam müssen berechtigte Bewohner bei jedem Parkvorgang ihr Privileg am Parkscheinautomaten verifizieren. In Frankfurt muss lediglich einmalig der für zwei Jahre gültige Bewohnerparkausweis beantragt werden. Das erscheint dem Magistrat deutlich nutzungsfreundlicher zu sein, als der jeweilige Gang zu einem Parkscheinautomaten. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass alle Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main anforderungsgerecht sind und funktionsfähig gehalten werden. Die Erneuerung erfolgt sukzessive. Alle Parkscheinautomaten bieten bereits heute die Möglichkeit per GeldKarte zu zahlen. Dabei handelt es sich um die für alle Beteiligten kostengünstigste Alternative der bargeldlosen Zahlung.
- f)Alle Regelungen zum Bewohnerparken und deren Änderungen werden mit den betroffenen Ortsbeiräten und den Bürgerinnen und Bürgern kommuniziert. Zu
- Parken auf der Straße:
- a)Der planungstheoretisch anerkannte Grundsatz, dass das Parken auf der Straße teurer sein solle, als im Parkhaus, kann in der verkehrsplanerischen Praxis nicht buchstabengetreu umgesetzt werden, da das Parkraumangebot nicht vollständig in kommunaler Hand liegt und stark nachgefragte Zielbereiche (z.B. Einkaufsstandorte) auch untereinander im interkommunalen Wettbewerb stehen. In Frankfurt am Main besteht im Innenstadtbereich ein überwiegend ausgewogenes Verhältnis zwischen den Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum und den Gebühren in den öffentlich zugänglichen Parkhäusern. Hierbei wird das Ziel verfolgt, ein längeres Parken auf der Straße unattraktiv zu machen. Die Parkraumbewirtschaftungsstrategie für die Innenstadt zielt im Ergebnis darauf ab, einen möglichst großen Anteil des Parkraumangebots in Parkhäuser zu verlagern und im öffentlichen Straßenraum nur wenige Parkmöglichkeiten für Kurzparker anzubieten.
- b)Aus Gründen der Begreifbarkeit und Akzeptanz finden überwiegend lineare Gebühren- und Tarifmodelle Anwendung. Im öffentlichen Straßenraum erfolgt die Taktung aus Gründen der Rechtssicherheit auf Empfehlung des Deutschen Städtetages im 30-Minuten-Raster. Aufgrund der ohnehin geringen Parkhöchstdauern im öffentlichen Straßenraum besteht kaum Spielraum oder Notwendigkeit für eine progressive Gebührenstaffelung. Auch der Einsatz der sogenannten "Brötchentaste" (Einführung einer unentgeltlichen Parkzeit) hat sich nicht bewährt (vgl. Bericht des Magistrats vom 08.09.2006, B 355). Nachts ist das Parken in der Regel kostenlos. In den Parkhäusern erfolgt die Taktung je nach Betreiber und Standort im 30-Minuten-Raster oder im 60-Minuten-Raster. Durch günstige Nachttarife ergibt sich für Langzeitparker eine degressive Tarifstaffelung.
- c)Die Regelung des Kurzzeitparkens durch Parkscheinautomaten - meist mit einer maximalen Parkzeit von einer Stunde - sorgt für den gewünschten Umschlag und hat sich bewährt.
- d)Die geltende Parkgebührensatzung der Stadt Frankfurt am Main beinhaltet eine räumliche Staffelung mit höheren Gebühren im Innenstadtbereich und niedrigeren Gebühren im Außenbereich. Eine sehr feinteilige Staffelung nach Wohnblöcken wird aus Gründen der Begreifbarkeit und zur Vermeidung von Suchverkehr nicht für sinnvoll erachtet.
- e)Der Magistrat beobachtet aufmerksam die technologische Entwicklung im Bereich des Parkraummanagements. Die automatische Detektion und Information werfen aber nach wie vor sehr viele technische und rechtliche Fragen auf, sodass derzeit keine entsprechenden Investitionen geplant sind.
- f)Das bargeldlose Bezahlen ist bereits heute an allen Parkscheinautomaten per GeldKarte möglich. Es handelt sich hierbei um die für alle Beteiligten kostengünstigste Alternative der bargeldlosen Zahlung. Die Möglichkeit, mit Bargeld zahlen zu können, muss aber weiterhin vorgehalten werden.
- g)Eine Abrechnung der Parkgebühren via "Handy-Parken" ist intensiv beraten worden und derzeit für Frankfurt nicht vorgesehen (vgl. Bericht des Magistrats vom 10.02.2012, B 76).
- h)Der Innenstadtbereich ist in insgesamt acht Streifengebiete aufgeteilt. Diese wurden im Jahr 2012 durch insgesamt 4474 Kontrollmaßnahmen bzw. Einsätze der Mitarbeiter/innen des Straßenverkehrsamtes-Verkehrssicherheit überwacht. Die Kontrollen finden montags bis samstags, bei Sonderveranstaltungen (z.B. Weihnachtsmarkt) auch sonntags, statt. Insgesamt wurden dabei über 207.000 Verwarnungen, davon fast 119.000 für Parkverstöße im Parkscheinautomatenbereich, ausgestellt. Eine Erhöhung der Kontrolldichte ist weder möglich noch notwendig. Das Hauptaugenmerk des Straßenverkehrsamtes-Verkehrssicherheit liegt bereits heute auf der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Innenstadtbereich.
- i)Eine bereichsspezifische Rechtsnorm, die es gestattet, wie in Amsterdam Scan-Fahrzeuge einzusetzen, ist im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) nicht enthalten. Insofern ist es auch nicht erforderlich, ein anhängiges Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht abzuwarten. Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine solche Form der Datenerhebung rechtlich nicht zulässig ist.
- j)Derzeit sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Reservierung von Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum für Carsharing nicht gegeben. Zu
- Parkhäuser
- a)Diese Forderung entspricht der verkehrspolitischen Zielsetzung des Magistrats und ist auch durch den Beschluss zum Gesamtverkehrsplan (§ 10477 vom 15.12.2005) im Grundsatz so bestätigt.
- b)Die in der Stellplatzeinschränkungssatzung festgeschriebenen Höchstgrenzen für Parkplätze sind bereits an die Nähe zur nächsten ÖV-Station (und deren Bedienungsqualitä
- t)gekoppelt.
- c)Die Erfahrung zeigt, dass private Eigentümer/innen von Garagen und Parkhäusern, die ein Interesse an deren Vermietung haben, diese auch entsprechend vermarkten lassen. Ein Überblick über die jeweils verfügbaren Plätze in den von der Parkhaus-Betriebsgesellschaft betriebenen Parkhäusern findet sich auf deren Homepage (www.parkhaus-frankfurt.de). Über die entsprechende App können aktuelle Informationen über die Verfügbarkeit von Parkplätzen in den Parkhäusern bezogen werden.
- d)Solche Musterverträge sind bereits im Internet vorhanden.
- e)Private Parkhausbetreiber sind berechtigt, Tarife nach eigenem Ermessen für die Nutzung ihrer Parkraumangebots festzusetzen. Eine Konzessionierung ist hierzu nicht erforderlich.
- f)In Frankfurt gibt es das "Subventionierte Anwohnerparken" für die Bewohner der Altstadt, des erweiterten Innenstadtbereiches und weitere festgelegte Bereiche innerhalb des Stadtgebietes. Die Kosten für Anwohner/innen liegen bei max. 60,- € zzgl. MwSt, Pendler bezahlen die reguläre Monatsmiete in den Parkhäusern und Quartiersgaragen.
- g)Der Magistrat hat leider keinen Einfluss darauf, ob und wie das Land Hessen die entfallene Stellplatzablöse kompensiert. Für die angeregte Steuer besteht keine Rechtsgrundlage. Zu
- Park-and-ride Die P+R-Plätze auf dem Frankfurter Stadtgebiet sind in der Regel kostenlos. Eine Ausnahme ist beispielsweise das P+R-Haus "Borsigallee": Die Nutzung kostet pro Tag 1,50 €, 5,00 € in der Woche und 15,00 € im Monat. Die Nutzung des P+R-Hauses ist an die Bedingung geknüpft, dass die Nutzer/innen bereits einen gültigen RMV-Fahrausweis besitzen bzw. unmittelbar nach Einstellen des Fahrzeugs einen RMV-Fahrausweis erwerben. Da die Frankfurter P+R-Plätze überwiegend von Berufspendler/innen genutzt werden, ist kein nennenswerter Effekt durch die vorgeschlagene Koppelung mit einer 24-Stunden-Gruppenkarte zu erwarten. Die Einführung einer solchen Gruppenkarte für den Gelegenheitsverkehr von Kunden/innen und Besucher/innen wäre zwar denkbar, der Verwaltungsaufwand erscheint aber zu hoch im Vergleich zur Anzahl der Nutzer/innen. Zu
- Verwendung der Gewinne Die kommunale Parkraumbewirtschaftung in Frankfurt am Main ist nicht in erster Linie gewinnorientiert, sondern dient der Umsetzung stadt- und verkehrsplanerischer Zielsetzungen. Erzielte Einnahmen dienen in erster Linie der Aufwandsdeckung, z.B. bei der Verkehrsüberwachung und dem Betrieb und der Unterhaltung von Parkbauten. Die unmittelbare Koppelung der Durchführung von verkehrsplanerischen Maßnahmen und Programmen an mögliche Gewinne aus der Parkraumbewirtschaftung (und deren Schwankungen) wäre nicht praktikabel, da sachfremde Abhängigkeiten geschaffen würden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. September 2012NRNR 378Effiziente Parkraumbewirtschaftung, weniger VerkehrSTVV-Antrag · Piraten
- 14. Juni 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 39 WochenBB 323Effiziente Parkraumbewirtschaftung, weniger VerkehrMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf20 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen FAG und LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Piraten (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung)