Paradieshof
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Bericht des Magistrats vom 21.09.2018, B 318
Betreff: Paradieshof Vorgang: A 365/18 FRAKTION Zu 1.: Im Ergebnis des 2016 durchgeführten zweistufigen Nutzerauswahlverfahrens wurde das Konzept der ESOD als aus stadtplanerischer Sicht wünschenswertestes Modell ausgewählt und Mietvertragsverhandlungen aufgenommen. Es hat sich gezeigt, dass das Konzept einen Umbau durch die Stadt Frankfurt entsprechend der Planung der ESOD und eine anschließende Anmietung der sanierten Liegenschaft durch die ESOD vorsieht. Auch wenn für den geplanten Umbau aufgrund des vordringlichen städtischen Interesses an einer Aufwertung des Standorts Mittel grundsätzlich bereitstehen, wären diese durch die angebotene Miete nicht annähernd zu refinanzieren. Es bestünde damit für die Stadt Frankfurt die Gefahr, bei Beendigung des Mietverhältnisses eine für mehrere Millionen auf eigene Kosten umgebaute Spezialimmobilie zu besitzen, die für eine Anschlussnutzung erneut umgebaut werden müsste. Aus diesem Grund wurde alternativ die Vergabe eines Erbbaurechts in Betracht gezogen, für das die ESOD als Vertragspartner aufgrund der langfristigen und eigentümerähnlichen Stellung eines Erbbauberechtigten mit allen Verpflichtungen nicht als Vertragspartner zur Verfügung steht. Aus diesem Grund wird derzeit das Modell der Vergabe eines Erbbaurechts an einen Investor mit anschließender Vermietung durch den Investor intensiv geprüft.
Zu 2.: Die Revitalisierung des Paradieshofs durch eine wirksam und positiv in den Stadtteil ausstrahlende Nutzung ist ein wesentlicher Bestandteil der Aufwertungsbestrebungen im Rahmen des Förderprogramms Alt-Sachsenhausen. Auch in den Ausschreibungsunterlagen zum Nutzerauswahlverfahren wurde die Bedeutung dieser Maßnahme nochmals besonders herausgestellt. Der anhaltende Leerstand der Liegenschaft wirkt sich kontraproduktiv auf die Entwicklung im Stadtteil und die Ziele der Stadterneuerung sowie die Investitionsbereitschaft einzelner Eigentümer in Alt-Sachsenhausen aus.
Zu 3.: Das Gebäude wird laufend in seiner Substanz erhalten, Schäden behoben. Der Leerstand hat daher bislang keine negativen Auswirkungen.
Zu 4. bis 6.: Zunächst wurden die Gespräche mit dem Erstplatzierten geführt, da dieser im Ergebnis des Wettbewerbs der wünschenswerte Nutzer war. Nur wenn beispielsweise starke und nicht überwindbare wirtschaftliche Gründe gegen die Umsetzung des Konzepts sprechen, kämen Alternativkonzepte zum Tragen. Sollte also die Vergabe des derzeit in Rede stehenden Erbbaurechtsmodells ebenfalls scheitern, werden selbstverständlich auch Gespräche mit den Zweit- und ggf. Drittplatzierten geführt, um zu prüfen, ob diese Konzepte tragfähig sind.
Zu 7.: Sollte sich keines der ausgewählten Konzepte als umsetzungsfähig erweisen, muss eine erneute Vergabe geprüft werden. Ein erneutes Nutzerauswahlverfahren in der gleichen Form wird dabei als wenig zielführend erachtet. Die Qualität der vorliegenden Nutzungsvorstellungen aus dem vorangegangenen Verfahren ist sehr hoch und auch die beabsichtigte positive Wirkung in den Stadtteil hinein kann von den drei erstplatzierten Bewerbern gewährleistet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Juni 2018AA 365ParadieshofSTVV-Anfrage · FRAKTION
- 21. September 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 318ParadieshofMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Zurückweisung)