Grundschule im Europaviertel nach Clara Schumann benennen
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Bericht des Magistrats vom 21.09.2018, B 315
Betreff: Grundschule im Europaviertel nach Clara Schumann benennen Vorgang: OI 18/18 OBR 1 Die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte regelt unter § 3 auch das Initiativrecht der Ortsbeiräte zur Benennung oder Umbenennung u.a. von öffentlichen Schulen. Nach § 142 Hessisches Schulgesetz ist vor der Namensgebung die Schulkonferenz anzuhören. Die Schulkonferenz besteht im Regelfall aus mindestens elf Mitgliedern, fünf Lehrkräften, fünf Eltern und der Schulleitung als Vorsitz. Diese Mindestzahl wird dann unterschritten, wenn weniger als fünf Lehrkräfte an der Schule tätig sind. Dies war im zurückliegenden Schuljahr mit zwei gebildeten Klassen an der neuen Grundschule im Europaviertel noch der Fall. Der Magistrat begrüßt die Initiative des Ortsbeirates zur Namensnennung der Schule. Er wird voraussichtlich im Oktober 2018 die Anhörung der Schulkonferenz veranlassen. Nach der Erörterung des Namensvorschlags in der Schulgemeinde kann der Ortsbeirat im Benehmen mit der Schulgemeinde über die Namensgebung abstimmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. März 2018OFOF 552/1Grundschule im Europaviertel nach Clara Schumann benennenOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, FDP
- 10. April 2018OIOI 18Grundschule im Europaviertel nach Clara Schumann benennenInitiative
- 21. September 2018Sie sind hierBB 315Grundschule im Europaviertel nach Clara Schumann benennenMagistratsbericht
- 25. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 44 WochenBB 14Grundschule im Europaviertel nach Clara Schumann benennenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme