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Hortplatzversorgung an der Fried-Lübbecke-Schule

Vorlagentyp: B
82 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 08.08.2011, B 313

Betreff: Hortplatzversorgung an der Fried-Lübbecke-Schule Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2011, § 117 - A 1137 SPD, B 43/11 - Zum Schuljahr 2011/2012 wird die Erweiterte Schulische Betreuung an der Fried-Lübbecke-Schule mit 40 Plätzen ihren Betrieb aufnehmen. Ab dem Schuljahr 2012/2013 soll die Erweiterte Schulische Betreuung um 10 Plätze aufgestockt werden, so dass dann 50 Betreuungsplätze für die Schülerinnen und Schüler der Fried-Lübbecke-Schule zur Verfügung stehen. Die Trägerschaft dieses Betreuungsangebotes hat der Evangelische Verein für Jugendsozialarbeit übernommen. Allerdings werden die Pavillons für die Erweiterte Schulische Betreuung nicht zum Schuljahresbeginn 2011/2012 zur Verfügung stehen. An einer zeitnahen Umsetzung wird weiterhin gearbeitet. Bis zur Fertigstellung der Pavillonanlage für die Erweiterte Schulische Betreuung stehen als Übergangslösung Räumlichkeiten in der Einrichtung "Hort im Uhrig" zur Verfügung, die sich in direkter Nachbarschaft der Schule befinden. Zusätzlich können die Räumlichkeiten der Schule mitgenutzt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Januar 2010AA 1137Hortplatzversorgung an der Fried-Lübbecke-SchuleSTVV-Anfrage · SPD
  2. 16. April 2010BB 221Hortplatzversorgung an der Fried-Lübbecke-SchuleMagistratsbericht
  3. 16. August 2010BB 518Hortplatzversorgung an der Fried-Lübbecke-SchuleMagistratsbericht
  4. 14. Januar 2011BB 43Hortplatzversorgung an der Fried-Lübbecke-SchuleMagistratsbericht
  5. 8. August 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 82 Wochen
    BB 313Hortplatzversorgung an der Fried-Lübbecke-Schule
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 8 · 12.09.2011
TO II, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 313 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 9
Sitzung 4 · 22.09.2011
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 313 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie Wähler
Sonstige:
Linke (Kenntnis als Zwischenbericht)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER; LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 4 · 31.10.2011
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 313 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerPiraten
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht)

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