Riederwaldtunnel: Lärmschutz für die Pestalozzischule während der Bauzeit
Zusammenfassung
Im Bericht wird vorgeschlagen, während der Bauzeit des Riederwaldtunnels Lärmschutzmaßnahmen für die Pestalozzischule umzusetzen. Dies umfasst den Einbau von Lüftungsanlagen und Lärmschutzfenstern, um einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb zu gewährleisten. Die Maßnahmen sollen vor Baubeginn des Riederwaldtunnels abgeschlossen sein.
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Thema Wohnen verfolgenBericht
Aktuell gibt es zum Projekt Riederwaldtunnel einen Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2019. Dieser, inklusive aller Anlagen und Bestandteile, ist unter folgendem Link abrufbar: https://service.hessen.de/html/Veroeffentlichungen_Jahr_2019.htm Der Riederwaldtunnel ist im Korridor der Straße Am Erlenbruch geplant und verläuft zwischen der nördlich und südlich angrenzenden Bebauung. Zur Untersuchung der Auswirkungen während der Bauzeit sowie zur Festlegung von geeigneten Schutzmaßnahmen wurde ein Immissionsschutzkonzept im Auftrag von HessenMobil erarbeitet. Ergänzend zu den bereits im Immissionsschutzkonzept beschriebenen aktiven und passiven Schutzmaßnahmen hat die Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss (Abschnitt 2.2.1, Seite 78) zusätzliche Schutzmaßnahmen für die Pestalozzischule angeordnet. Diese müssen von Hessen Mobil umgesetzt werden. • Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage in den 14 Klassenzimmern oder sonstigen Unterrichtsräumen an der Süd- und Westfassade. • Die dezentralen Lüftungsanlagen bzw. auch die Lärmschutzfenster sind im Gebäude bzw. an der sichtbaren Hauswand so einzubauen, dass sie dem Erscheinungsbild nicht zuwiderlaufen. Infolge dessen entfallen etwaige weitere Schadensersatzansprüche dem Grunde nach. • Anordnung eines mindestens 2,25 Meter hohen temporären dichten Zaunes zum Schutz der Frei- und Spielbereiche der Kindertageseinrichtung in der Pestalozzischule. Im Zuge des Immissionsschutzkonzeptes wurden auch verschiedene Schutzkonzepte geprüft. Die Auswahl zwischen den verschiedenen Schutzmaßnahmen ist Bestandteil der nach § 41 Abs. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung. Im Ergebnis dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass die geforderte 10 Meter hohe Lärmschutzwand vor der Schule als unverhältnismäßig angesehen wird, da trotz einer Höhe von 10 Metern die Beurteilungspegel im 3. Obergeschoss mit aktiven Schutzmaßnahmen nicht gesenkt werden können. Dies ist nur möglich mit passivem Schallschutz, also Schallschutzfenstern. Mit dem vorgesehenen Schutzkonzept - temporäre Lärmschutzwände und Schallschutzfenstern - werden die Innenraumpegel von 35 dB(A) bei geschlossenen Fenstern vollständig erreicht. Durch die aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen in Ergänzung einer dezentralen Lüftungsanlage wird davon ausgegangen, dass ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb sowie ein störungsfreier Unterricht während den Bauarbeiten des Riederwaldtunnels möglich ist. Für die Außenbereiche des Kindergartens und des Schulgartens wirken die vorgesehenen Schutzmaßnahmen nördlich der bauzeitlichen Umfahrung. Ergänzend hat die Planfeststellungsbehörde einen mindestens 2,25 Meter hohen temporären dichten Zaun zum Schutz der Freibereiche/Spielbereiche der Kindertageseinrichtung in der Pestalozzischule angeordnet. Details werden von HessenMobil noch festgelegt. Das Amt für Bau und Immobilien hat bereits mit den Planungen zum Austausch der Fenster und dem Einbau der Lüftungsanlage begonnen und auch schon erste Sondierungsgespräche mit dem Denkmalamt geführt. Die Umsetzung der passiven Schallschutzmaßnahmen und der dezentralen Lüftungsanlage an der Pestalozzischule bleibt dem weiteren Abstimmungs- und Planungsprozess vorbehalten. Die Maßnahmen müssen spätestens vor Baubeginn des Riederwaldtunnels umgesetzt sein. Das ABI und auch Hessen Mobil streben eine zeitnahe und zügige Realisierung der passiven Schallschutzmaßnahmen an.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Juni 2020 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf A 730 zurück — STVV-Anfrage von SPD, beschlossen am 19. November 2014. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER