100 Jahre Goethe-Universität im Zeichen der Erinnerungskultur - Ein Platz für Norbert Wollheim
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Bericht des Magistrats vom 18.07.2014, B 270
Betreff: 100 Jahre Goethe-Universität im Zeichen der Erinnerungskultur - Ein Platz für Norbert Wollheim Vorgang: OI 44/14 OBR 2 Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die Initiative den ehemaligen Zwangsarbeiter der I.G. Farben Norbert Wollheim zu ehren und seine besonderen Verdienste zu würdigen. Der Aufforderung des Ortsbeirats, den Grüneburgplatz umzubenennen, kann zunächst nicht nachgekommen werden, da die Umbenennung des Platzes zu einer Änderung der Adresse des Anliegers führen würde und die umzubenennende Fläche nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main steht. Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main sind Umbenennungen zu vermeiden und nur dann vorzunehmen, wenn dies aus Gründen der besseren Orientierung geboten ist. Eine Benennung von privaten Straßen soll im Einvernehmen mit dem Eigentümer erfolgen. Insofern ist zunächst eine Anhörung der von der beabsichtigten Maßnahme Betroffenen durchzuführen. Der Magistrat wird über das Ergebnis der Anhörung unaufgefordert berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2014OFOF 473/2100 Jahre Goethe-Universität im Zeichen der Erinnerungskultur - Ein Platz für Norbert WollheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. März 2014OIOI 44100 Jahre Goethe-Universität im Zeichen der Erinnerungskultur - Ein Platz für Norbert WollheimInitiative
- 18. Juli 2014Sie sind hierBB 270100 Jahre Goethe-Universität im Zeichen der Erinnerungskultur - Ein Platz für Norbert WollheimMagistratsbericht
- 30. März 2015Antwort des Magistrats · nach 56 WochenBB 142100 Jahre Goethe-Universität im Zeichen der Erinnerungskultur - Ein Platz für Norbert WollheimMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.