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Sanierung und Umbau der Kleinmarkthalle

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort2 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Sanierung und der Umbau der Kleinmarkthalle sollen innerhalb der bestehenden Gebäudehülle erfolgen, um die Haustechnik zu erneuern und die Belüftung zu verbessern. Die Arbeiten sollen den laufenden Verkaufsbetrieb nicht beeinträchtigen und die Planung wird in der zweiten Jahreshälfte 2021 fortgeführt.

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Bericht

Dem Beschluss der Betriebskommission folgend soll die Kleinmarkthalle innerhalb der bestehenden Gebäudehülle saniert und umgebaut werden. Die Haustechnik ist zu erneuern, rechtliche Auflagen sind zu erfüllen und die Belüftung der Halle ist substanziell zu verbessern. Der Beschluss umfasst auch die Auflage, den laufenden Verkaufsbetrieb während der Arbeiten weiter zu führen. Für das denkmalgeschützte Gebäude wurde eine grundlegende Planung der Sanierung ausgearbeitet. Für diese wurde zunächst der Zustand der Haustechnik und des Gebäudes detailliert erfasst und es wurde eine Vorplanung erarbeitet. Auf Basis der von der Betriebskommission festgelegten Sanierungsvariante wurde der Auftrag zur Planung der weiteren Leistungsphasen vergeben. Anschließend wurde die Entwurfsplanung begonnen, im Jahr 2019 der Betriebskommission vorgestellt und dem Revisionsamt zur Prüfung vorgelegt. Für die Erstellung der Gremienvorlagen zur Sanierung der Gebäudetechnik der Kleinmarkthalle sind - wie berichtet - technische, wirtschaftliche und steuerliche Bewertungen erforderlich. In diesem Zusammenhang notwendige Gutachten befinden sich aktuell weiterhin in Bearbeitung. Aufgrund der derzeitigen und weiter andauernden Situation um die COVID-19-Pandemie können weitere zeitliche Verzögerungen bei der Fortführung der Planung und der Beschlussfassung nicht ausgeschlossen werden. Nachdem die notwendigen Gutachten sowie die abgestimmten Finanzdaten vorliegen, wird sich die Betriebskommission mit dem Bau- und Finanzierungsverfahren befassen. Ausgehend vom aktuellen Sachstand kann dies in der zweiten Jahreshälfte 2021 erfolgen. Sachstandsberichte werden weiter folgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. Mai 2021 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1139 zurück — STVV-Antrag von GRÜNE, beschlossen am 23. Oktober 2008. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 3 · 29.06.2021
TO I, TOP 67
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 223 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 1 · 07.09.2021
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 223 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

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