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Gesellschaftsvertrag der RTW Planungsgesellschaft mbH

Vorlagentyp: B
20 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 12.01.2009, B 20

Betreff: Gesellschaftsvertrag der RTW Planungsgesellschaft mbH Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2008, § 4666 (M 153) Es dient zur Kenntnis, dass der im Rahmen der Gründungsveranstaltung am 27.11.2008 notariell beglaubigte Gesellschaftsvertrag (Anlage) der RTW Planungsgesellschaft mbH nicht mehr mit dem von der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2008 beschlossenen Exemplar übereinstimmt. Wesentliche Abweichungen gibt es im § 6 Abs. 3 und Abs. 5 (Anlage 1):

  1. Der vom POA geforderten und der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Formulierung des § 6 Abs. 3 wurde nicht entsprochen. Die Gesellschafter haben sich auf den ursprünglichen Wortlaut geeinigt. Aktueller Wortlaut: § 6 Abs. 3 Um Personalkosten einzusparen, werden die Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer Möglichkeiten fachlich qualifizierte Mitarbeiter der Gesellschaft zur Verfügung stellen. Die Zurverfügungstellung soll für die Gesellschaft grundsätzlich kostenlos sein. Mögliche Vergütungen der Gesellschaft für die Mitarbeiter der Gebietskörperschaften erfolgen bis zu den Höchstsätzen nach der Hessischen Nebentätigkeitsverordnung (NVO § 2); die Vergütung für die Geschäftsführer ist davon unberührt und wird gem. § 14 (8) dieses Vertrags behandelt. Mitarbeiter, die vom freien Markt eingestellt werden, erhalten grundsätzlich Zeitverträge über maximal 2 Jahre.
  2. In der Diskussion zur Vorbereitung der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main wurde angeregt, den Begriff "Nachschusspflicht“ in die Anlage 1 (§ 6 Abs. 5) mit aufzunehmen und diese Nachschusspflicht von dem einstimmigen Votum der Gesellschaftsversammlung abhängig zu machen. Daraufhin wurde die Anlage 1 (§ 6 Abs. 5) konkretisiert und die Nachschusspflicht an den einstimmigen Beschluss der Gesellschafterversammlung geknüpft. Eine gesonderte Vereinbarung außerhalb der Satzung wurde von den Gesellschaftern abgelehnt. Aktueller Wortlaut: § 6 Abs. 5 (Anlage 1) Anlage 1: Finanzierung möglicher Kosten der Gesellschaft (§ 6 Abs. 5) 18 Monate nach Beginn der operativen Tätigkeit der Gesellschaft wird die Geschäftsführung über den Abfluss der in § 6 Abs. 1 aufgeführten Budgetmittel den Gesellschaftern Bericht erstatten, insbesondere darüber, inwieweit die vorhandenen Mittel voraussichtlich noch ausreichen, die Kosten der Gesellschaft (einschließlich der Eigenkosten) für weitere 18 Monate abzudecken. Reichen die von den Gesellschaftern und Dritten der Gesellschaft gem. § 6 Abs. 1 zur Verfügung gestellten Budgetmittel nicht mehr aus, den Gesellschaftszweck (§ 2) zu erreichen, werden die Gesellschafter entsprechend ihrem Anteil am Stammkapital (§ 3) der Gesellschaft zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen (Nachschusspflicht). Mögliche Nachschusspflichten der Gesellschafter setzen den einstimmigen Beschluss der Gesellschafterversammlung voraus. Alle weiteren Änderungen sind redaktioneller Art. Anlage 1 (ca. 635 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. August 2008MM 153Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main an der RTW Planungsgesellschaft mbHMagistratsvortrag
  2. 12. Januar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    BB 20Gesellschaftsvertrag der RTW Planungsgesellschaft mbH
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 28 · 16.02.2009
TO I, TOP 92
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFF
Sonstige:
FAG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF; FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Verkehrsausschusses
Sitzung 28 · 17.02.2009
TO I, TOP 117
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGBFF
Sonstige:
Linke (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 30 · 20.02.2009
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 20 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

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