Gesundheitsvorsorge bei Kindern
Zusammenfassung
Der Bericht thematisiert die Gesundheitsvorsorge bei Kindern, insbesondere die Impfungen gegen Polio und Masern sowie die Durchführung von Einschulungsuntersuchungen. Es wird festgestellt, dass die Impfquote in den letzten Jahren zufriedenstellend war, jedoch Rückstände bei den Untersuchungen aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen. Zukünftige Maßnahmen zur Aufholung dieser Rückstände werden skizziert.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBericht
Die Impfungen gegen Polio und Masern in den oben genannten Jahrgängen waren: Tabelle 2 Jahr Einschüler:innen vorgelegte Impfbücher Impfung gegen Polio Impfung gegen Masern 2018 6808 6414 6327 (98,7%) 6309 (98,4%) 2019 6796 6427 6362 (99,0%) 6346 (98,7%) 2020 4792 4609 4573 (99,2%) 4557 (98,9%) 2021 527 511 503 (98,4%) 507 (99,2%) Bei den Angaben des Impfstatus handelt es sich um Angaben aus vorgelegten Impfbüchern im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung. Wie der Tabelle 2 zu entnehmen ist, bringen nicht alle Einschüler:innen ihre Impfbücher mit. Dementsprechend kann der Status nicht komplett (zu 100% aller Untersuchten) erfasst werden. Es werden nur dokumentiert nachgewiesene Impfungen erfasst. Die erfasste Bilanz ist durchaus zufriedenstellend. Zu c) Die Einschulungsuntersuchung (ESU), realisiert durch den Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienst (KJGD) der Gesundheitsämter, ist ein Teil des Schulaufnahmeverfahrens gemäß Hessisches Schulgesetz (§§ 71, 149). Sie ist geregelt in der Verordnung über die Zulassung und die Ausgestaltung von Untersuchungen und Maßnahmen der Schulgesundheitspflege, dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD, § 10) und dem IfSG (§ 34 Abs.11) unter Beachtung des Hessischen Datenschutzgesetzes. Auch Beratungen nach SGB V (§§ 20 und 40 ff), SGBVIII (§§ 35a ff), SGB IX (§§ 26 ff, §§ 55 ff) und SGB XII (§§ 53 ff) fallen in den Aufgabenbereich des KJGD im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung. Im Gesundheitsamt Frankfurt wurden Einschulungsuntersuchungen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 (zum 30.06.2021) wie folgt durchgeführt: Tabelle 1 Jahr Einschüler:innen 2018 6808 kompletter Jahrgang 2019 6796 kompletter Jahrgang 2020 4792 inkompletter Jahrgang 2021 527 inkompletter Jahrgang Zu d) Die zahnmedizinischen Reihenuntersuchungen, realisiert durch den Jugendzahnärztlichen Dienst der Gesundheitsämter, ist ein Teil der Aufgaben, welche im Hessischen Gesetz über den öffentlichen Dienst (HGöGD §11) und im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V §21) verankert sind. Darunter fallen auch die Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe). Auch die Beratung von Kindern, Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr sowie deren Sorgeberechtigten und Pädagogen fallen in den Aufgabenbereich des Jugendzahnärztlichen Dienstes. Die in den Kindertageseinrichtungen, Schulen und Fördereinrichtungen durchgeführten zahnärztlichen Untersuchungen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 (bis zum 30.06.2021) waren wie folgt: Jahr Kinder/Jugendliche 2018 23.305 2019 18.283 2020 6.620 2021 0 Welche Planungen hat die Stadt zum Aufholen des entstandenen Rückstands? Ein komplettes Aufholen nicht durchgeführter Einschulungsuntersuchungen in den Jahren 2020 und 2021 ist nicht realisierbar. Dies liegt nicht nur an den fehlenden personellen Ressourcen des KJGD sondern vielmehr an der zeitlich begrenzten Validität und Aussagefähigkeit des Entwicklungsscreenings SOPESS (standardisiertes Testverfahren im letzten Kindergartenjahr von 4,9 bis 5,9 Jahre). Relevante Schulempfehlungen und Beratungen (auch Impfberatungen) zu möglichen Fördermaßnahmen der untersuchten Einschüler:innen finden im Anschluss daran statt. Bei den jetzt bereits eingeschulten Kindern ist in Rücksprache mit dem Staatlichen Schulamt die Möglichkeit einer sogenannten "Untersuchung Schulkind" bei Bedarf vereinbart worden. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um nicht untersuchte Erstklässler, die Auffälligkeiten aufweisen und durch den KJGD inspiziert werden sollen. Allerdings wird dafür nicht das Entwicklungsscreening aus dem Jahr vor der Einschulung verwendet (SOPESS), sondern kommen andere Überprüfungsinstrumente der schulischen Fertigkeiten und weiterer Fragestellungen zum Tragen. Die nicht durchgeführten zahnmedizinischen Untersuchungen in den Jahren 2020 und 2021 können nur begrenzt nachgeholt werden. Kinder/Jugendliche, welche das 16. Lebensjahr erreicht haben, werden nicht mehr durch den zahnärztlichen Dienst untersucht. Alle anderen Kinder und Jugendlichen werden im Laufe ihrer Schulzeit noch untersucht. Kinder, die im Kindergarten durch den zahnärztlichen Dienst nicht gesehen wurden, werden dann in der Grundschule untersucht. Somit tritt eine Verschiebung der Untersuchungsintervalle auf. Um den Prophylaxe Impuls nicht ausfallen zu lassen, wurden während der Covid-19-Pandemie regelmäßig Informationen bezüglich Mund- und Zahnhygiene via E-Mail an die Kindertagesstätten, Schulen und Fördereinrichtungen verschickt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2021AA 37Gesundheitsvorsorge bei KindernSTVV-Anfrage · CDU
- 21. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 14Gesundheitsvorsorge bei KindernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)