Einrichtung eines „Ständigen Sicherheitsbeirats“ und eines Arbeitskreises „Sicherheit und Ordnung im ÖPNV“ für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr
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Bericht des Magistrats vom 05.05.2014, B 147
Betreff: Einrichtung eines "Ständigen Sicherheitsbeirats" und eines Arbeitskreises "Sicherheit und Ordnung im ÖPNV" für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2012, § 1301 Ziffer 2 - NR 210/12 CDU, B 299/13 - Der "Ständige Sicherheitsbeirat" wird voraussichtlich im Juni 2014 tagen und sich mit aktuellen Themen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr befassen und sodann der Stadtverordnetenversammlung berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Mai 2014 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 210 zurück — STVV-Antrag von CDU, beschlossen am 25. Januar 2012. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und ELF Piraten (= Kenntnis)