Drogenreferat
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 20.12.2002, B 1448
Betreff:
Drogenreferat
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 12.03.1990, § 3002
- NR 338 CDU, l. B 632/00 -
Zwischenbericht:
In Form von gesonderten Einzelberichten und durch Vorträge im Gesundheitsausschuß informiert der Magistrat zeitnah und fortlaufend bereits über den Stand der Entwicklungen. Da Arbeitskapazitäten für die Erstellung eines umfassenden rückblickenden Jahresberichts derzeit infolge von arbeitszeitintensiven Projektaufgaben nicht verfügbar sind, wird sobald als möglich eine zusammenfassende Darstellung mit Zeitreihenvergleichen angestrebt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Dezember 2002 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)