Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Alter Flugplatz Bonames/ Kalbach - Bericht und Ausblick (2026)
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das Entwicklungskonzept für den Alten Flugplatz Bonames/Kalbach umzusetzen, um die Naherholung, den Naturschutz und die Umweltbildung langfristig zu sichern. Die Maßnahmen sollen bis Ende 2027 realisiert werden und die Lebensqualität der Menschen sowie die Erlebbarkeit der Natur verbessern.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
Im Auftrag des Magistrats wurde bis Sommer 2023 für das Gelände des Alten Flugplatzes Frankfurt (Bonames/Kalbach) ein Entwicklungskonzept erstellt, um die Bedeutung dieses besonderen Ortes im Frankfurter GrünGürtel langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln. Zentrale Inhalte des Entwicklungskonzeptes Ziel des Konzeptes ist die langfristige Sicherung der drei Kernfunktionen des Alten Flugplatzes als Ort der Naherholung im Frankfurter GrünGürtel, des beispielhaften Schutzes von Natur und Landschaft wie auch als bedeutsamer Lernort der Umweltbildung. Zentrale Aussagen des Konzeptes betreffen einerseits die zeitgemäße und multifunktionale Gestaltung der Außenbereiche. Andererseits wird herausgestellt, welchen Sanierungsbedarf die Gebäude im Bestand haben, wenn die Stadt Frankfurt die essenzielle und regionale Bedeutung dieses besonderen Ortes im Frankfurter GrünGürtel als Bildungsraum, Ausflugsziel und Ort der Naturerfahrung behalten und ausbauen möchte. Das Entwicklungskonzept unterstreicht, wie die genannten Kernfunktionen am Alten Flugplatz miteinander harmonieren und sich gegenseitig bedingen. Naherholung, Naturschutz und Umweltbildung bilden Schnittflächen, deren Erhalt und Weiterentwicklung eine stete Anpassung an sich wechselnde Rahmenbedingungen und Anforderungen notwendig machen. Durch den praktizierten Schutz der Natur und Landschaft werden Lebensräume für Tiere und Pflanzen bewahrt und Biotope können sich weiterentwickeln. Dies trägt in vielerlei Hinsicht zur Steigerung der Lebensqualität der Menschen bei und bietet zugleich Räume der Naturerfahrung für Naherholung und Umweltbildung. Hierfür ist weitere Gestaltung der Außenbereiche, das Engagement der NaturLotsInnen, aber auch die Sanierung der Gebäude im Bestand essentiell und unerlässlich. Das Entwicklungskonzept wurde unter Federführung der Ämter 25 und 79 sowie mit Beteiligung der zuständigen Ortsbeiräte, Dezernate und weiterer Ämter bis Juni 2023 erarbeitet (vgl. Anlage 1). Die Finanzierung des Konzeptes erfolgte durch den Regionalpark RheinMain. Es wurde am 25. Nov. 2023 den Ortsbeiräten 10 und 12 in öffentlicher Sitzung vorgestellt. Im Jan. 2025 wurden beide Ortsbeiräte über den Stand der Umsetzung des Konzeptes informiert. Welche Maßnahmen konnten in den Jahren 2024 und 2025 umgesetzt und eingeleitet werden Für die Laufzeit vom
- Dez. 2023 bis zum
- Nov. 2025 finanzierte der Regionalpark RheinMain eine Projektstelle für die startende Umsetzung erster Maßnahmen des Entwicklungskonzeptes. Diese Stelle war beim Umweltamt angesiedelt. Für die Laufzeit 2024 bis 2026 haben die Regionalparkgesellschaften zusätzliche Mittel für die Umsetzung erster Maßnahmen im Außenbereich in Höhe von 390.000 € bereitgestellt. Dieses finanzielle Engagement von außen wurden von Seiten der Stadt Frankfurt am Main ergänzt durch finanzielle Mittel, die die Projektgruppe GrünGürtel beigesteuert hat, z. B. im Rahmen der Mittelfreigabe zum Magistrats-Beschluss aus
- Die mit dem Etat-Beschluss E 194 bereitgestellten Mittel für ökologische Aufwertungen im GrünGürtel sind weitere städtische Mittel, die am Alten Flugplatz eingesetzt worden sind. Mit den genannten Mitteln sind im Außenbereich des Alten Flugplatzes bisher folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. eingeleitet worden:
- Entsiegelung mehrerer Baumstandorte auf den Vorplätzen des Feuerwehrmuseums und des TowerCafés (insgesamt rund 445 m²).
- Gestartete Grunderneuerung des Gabionenbandes am Übergang der Vorplätze zur Liegewiese und auf der Landebahn auf einer Länge von rund 260 m.
- Erstellung eines Gestaltungsleitfadens für die Schaffung eines einheitlichen, charakteristischen Erscheinungsbildes des gesamten Ortes: Orientierungsschilder, Informationstafeln, Gelände- und Gebäudedesign; die Umsetzung hierzu wird im ersten Halbjahr 2026 umfassend gestartet.
- Erstellung eines Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes (RWBK) mit der Identifizierung von Maßnahmen für den Schutz der Gebäude vor Hochwasser.
- Besucherlenkung in den Wildnisbereichen des sogenannten Schollenfeldes über begrenzende Taue und Hinweisschilder. Bis Jahresende 2025 sind folgende Arbeiten zur kurzfristigen Wieder- und Weiternutzung der Gebäude im Bestand angelaufen wie z. B.:
- Wiederherstellung der Zugänglichkeit und vereinfachten Nutzung des TowerCafés (Elektrosicherheit, Heizung).
- Gestartete Schadstoffsanierung im Großen Hangar als Grundlage für weitere Arbeiten wie statische Ertüchtigung des Gebäudes, Schaffung der Zugänglichkeit (Elektrosicherheit, Heizung in Nebenräumen).
- Abschluss eines Nutzungsvertrags für das TowerCafé mit Übergangscharakter mit derzeitiger Laufzeit bis Ende 2026.
- Erstellung eines Raumkonzeptes/ Nutzungskonzeptes für den Alten Flugplatz als Grundlage für politische Beschlüsse zur Sanierung der Gebäude im Bestand. Welche Maßnahmen im Außenbereich stehen 2026/2027 an Aus Mitteln der flexiblen Stellenbewirtschaftung konnte das Umweltamt die Projektstelle für die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes vom
- Dez. 2025 bis zum
- Jan. 2027 verlängern. Für die Jahre 2026/2027 sind folgende zentrale Maßnahmen zur Gestaltung des Außenbereichs geplant, die sich weitgehend auf die genannten finanziellen Mittel gründen:
- Startende Gestaltung der Vorplätze der Hangars und der Hauptgebäude TowerCafé und Feuerwehrmuseum im Sinne der Naherholung und Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung; zunächst Ausschreibung und Vergabe der Ausführungsplanung.
- Artenmonitoring in schützenswerten Abschnitten des Geländes für die Umsetzung einer auf Naturschutz und Naturerfahrung zielenden Besucherlenkung.
- Besucherlenkung über erweiterte Formate der Kommunikation (NaturLots:innen, Beschilderung, Informationsveranstaltungen...).
- Startende Umsetzung der Maßnahmen des Gestaltungsleitfadens zur Schaffung einer Corporate Identity für diesen besonderen Ort: Eingangsbereich, Beschilderung.
- Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (aus dem RWBK).
- Pflanzung weiterer Gehölzstrukturen in der Niddaaue.
- Entflechtung der Wegeführung für Rad- und Fußverkehr.
- Fortführung der Funktionen des Grünen Klassenzimmers, von Veranstaltungen (GrünGürtelTier-Fest am
- Mai u. a.), Angebote der Umweltbildung, Tätigkeit der NaturLots:innen uvm. Die finanziellen Grundlagen für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind bis Jahresende 2027:
- Investive Mittel der Projektgruppe GrünGürtel (städtische Mittel)
- Fördergelder von Seiten der Regionalparkgesellschaften - derzeit 390.000 € bis Jahresende
- Maßnahmen für die notwendige Sanierung der Gebäude im Bestand Die Sanierung der Gebäude im Bestand ist essentielle Grundlage für die langfristige Sicherung der Multifunktionalität des Alten Flugplatzes als besonderer Ort im GrünGürtel. Der Wert für die Naherholung (einschließlich eines gastronomischen Angebotes) und die Bedeutung als außerschulischer Lernort werden nur durch eine entsprechende Sanierung der Gebäude gewährleistet werden können. Dafür muss die Stadt Frankfurt die notwendigen finanziellen und personellen Mittel bereitstellen. Für die anstehenden Sanierungsmaßnahmen sind in einem ersten technischen Schritt die planerischen Grundlagen zu schaffen. Anlage 1_Endbericht (ca. 14,4 MB) Anlage 2_Massnahmenkatalog (ca. 824 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. April 2026 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis)