Digitale Gerechtigkeit für alle Altersgruppen
Zusammenfassung
Der Bericht thematisiert die digitale Gerechtigkeit für ältere Menschen in Frankfurt am Main. Es wird aufgezeigt, dass die Stadt bereits seit vielen Jahren Angebote zur Unterstützung älterer Menschen im Bereich Digitalisierung fördert. Ziel ist es, die Teilhabe älterer Menschen an digitalen Angeboten zu gewährleisten und die Nutzung von W-LAN in Pflegeeinrichtungen zu fördern.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBericht
Gefördert wurde im Rahmen des "DigitalPakt Alter" lediglich ein Angebot des Café Anschluss und dies auch nur im Jahr 2021. Für 2022 ist bisher keine Förderung avisiert. Der Gesamtumfang der Förderung betrug lediglich 3.000 Euro. Das damit finanzierte Angebot war selbstverständlich entsprechend der Förderbedingungen kostenfrei für die Nutzer:innen. Alle anderen Angebote des Café Anschluss werden von der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen freiwilliger Leistungen gefördert. Der Zuschuss beträgt ca. 60% der insgesamt anfallenden Kosten. Zur Deckung der Gesamtkosten werden daher vom Träger zum einen in nicht unerheblichem Umfang Eigenmittel eingebracht und zum anderen werden Teilnehmergebühren erhoben. Die Teilnehmergebühren sind entsprechend gering und für Inhaber des Frankfurt-Passes nochmals um 50% ermäßigt. Der Träger kann zusätzliche Eigenmittel lediglich im Rahmen seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einbringen. Die Stadt Frankfurt am Main verlangt bereits grundsätzlich bei der Förderung, dass Eigenmittel eingebracht werden. Eine zusätzliche Belastung der Träger würde in diesem Kontext ggf. dazu führen, dass Angebote ganz eingestellt werden, weil Träger diese nicht mehr finanzieren können. Die Stadt Frankfurt am Main ist seit vielen Jahren Vorreiter im Bereich der Unterstützung älterer Menschen beim Thema Digitalisierung. Das in der Anfrage benannte Café Anschluss wurde bereits 1999 gegründet. Die Angebote in diesem Bereich sind nicht nur auf das Café Anschluss beschränkt. Allein der Frankfurter Verband betreibt drei weitere Internetcafés für ältere Menschen. Hinzu kommen zahlreiche Angebote anderer Träger. Darüber hinaus werden in allen Begegnungs- und Servicezentren entsprechende Angebote vorgehalten. Dies umfasst selbstverständlich auch zugehende Angebote. Angebote für ältere Menschen zum Thema Digitalisierung gibt es in Frankfurt am Main in nahezu jedem Stadtteil. All diese Angebote werden von der Stadt Frankfurt am Main gefördert und sind kostengünstig oder sogar kostenfrei. Getragen werden Sie darüber hinaus von gemeinnützigen Trägern, die in nicht unerheblichem Umfang Eigenmittel in diesem Bereich einbringen und von Freiwilligen, die sich hier umfassend engagieren. Dieses Angebot gibt es bereits. Es ist aktuell nicht geplant, die Förderungen zu kürzen. Im zweiten Quartal 2020 wurden vom Land Hessen insgesamt 716 Tablets zur Verfügung gestellt, davon wurden 575 Tablets von den stationären Pflegeeinrichtungen und von den Einrichtungen in besonderen Wohnformen (für Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderungen) abgerufen und ausgegeben. Bei den Pflegeeinrichtungen haben 35 von 47 Einrichtungen das Angebot angenommen. 12 Pflegeeinrichtungen haben die Tablets abgelehnt bzw. nicht abgefragt. Hier waren zum Teil eigene Tablets bereits im Bestand vorhanden bzw. wurden Tablets durch Dritte gespendet, d.h. ein Bedarf war daher nicht gegeben. Bei den Einrichtungen in besonderen Wohnformen haben alle Einrichtungen (insgesamt 21) das Angebot abgerufen. In Folge mussten 141 Tablets an das Land Hessen zurückgegeben werden. Die Finanzierung von stationären Pflegeeinrichtungen ist allein Sache des Bundes und des Landes. Die Stadt Frankfurt am Main kann und darf hier keine finanziellen Mittel bereitstellen. Diese würden ansonsten von den Mitteln des Bundes- und des Landes schlicht abgezogen und stünden damit nicht zusätzlich zur Verfügung. Insofern wurden die Tablets zwar über das Jugend- und Sozialamt verteilt, jedoch vom Land Hessen zur Verfügung gestellt. Mittel der Stadt Frankfurt am Main wurden nicht aufgewendet. Grundsätzlich ist die Ausstattung mit W-LAN nicht Teil der Investitionskostenfinanzierung von stationären Pflegeeinrichtungen. Über das SGB XI gibt es jedoch die Möglichkeit, Aufwendungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung fördern zu lassen. Dies umfasst auch die Möglichkeit, ein W-LAN zu realisieren. Auskünfte darüber, ob und in welchem Umfang die Träger von Pflegeheimen diese Möglichkeit nutzen oder genutzt haben, müssen die Träger der Stadt Frankfurt am Main nicht erteilen. Insofern können diese Informationen nicht flächendeckend für die stationären Einrichtungen in Frankfurt am Main vorliegen. In den Einrichtungen der gemeinnützigen Träger steht in der Regel W-LAN kostenfrei zur Verfügung. Darüber hinaus haben alle Bewohner:innen von stationären Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, über einen entsprechenden Anbieter einen privaten, kostenpflichtigen Anschluss zu realisieren. Altenwohnanlagen sind Gebäude mit normalen Mietwohnungen, lediglich die Zielgruppe der Mieter:innen ist älter als 60 Jahre. In Mietwohnungen sind die Mieter:innen selbst für den Abschluss eines Vertrages mit einem Internetprovider zuständig. In Frankfurt ist flächendeckend der Abschluss eines entsprechenden Vertrages möglich. 24 von 47 der aktuell angefragten Pflegeeinrichtungen haben auf freiwilliger Basis zurückgemeldet, dass freies W-LAN angeboten wird. Bei den Einrichtungen in besonderen Wohnformen haben 11 von 21 der Träger eine Rückmeldung erteilt, 10 Einrichtungen bieten freies W-LAN an. Eine Einrichtung gab an, aufgrund technischer Gründe kein W-LAN anbieten zu können. Die Betreiber einer stationären Pflegeeinrichtung haben gemäß § 1 Nr. 4 Hessisches Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) die Bewohner bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie bei der Mitwirkung in den Einrichtungen zu unterstützen. Allerdings bleibt die Selbstständigkeit der Betreiber bei der Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben unberührt. Insofern muss der Magistrat diese Selbstständigkeit respektieren. Das bedeutet, dass der Magistrat zwar für die Ausstattung der Einrichtungen mit W-LAN bei den Einrichtungsträgern werben kann, darüberhinausgehende Aktivitäten, wie z.B. die angeregten Verhandlungen mit Internetprovidern sowohl an den Eigentumsrechten/-verhältnissen wie auch den unterschiedlichen Bedingungen vor Ort scheitern. Bei den Einrichtungsträgern gibt es durchaus auch unterschiedliche Wahrnehmungen über die (derzeitige) Nachfrage. Die zunehmende Digitalisierung aller Bereiche des Lebens wird aber unausweichlich auch eine steigende Nachfrage nach W-LAN Angeboten in den Einrichtungen auslösen, denn es nutzen künftig digital-affine Menschen die Pflegeinrichtungen und Einrichtungen in besonderen Wohnformen. Aus Sicht des Magistrats sind die Betreiber gut beraten, dieser Nachfrage mit entsprechenden Angeboten zu begegnen. Zukünftig wird das Vorhandensein von W-LAN für die Betroffenen (resp. Angehörigen) mit Sicherheit ein Auswahlkriterium bei einer Entscheidung für oder gegen eine Einrichtung abbilden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Dezember 2021AA 73Digitale Gerechtigkeit für alle AltersgruppenSTVV-Anfrage · CDU
- 21. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenBB 131Digitale Gerechtigkeit für alle AltersgruppenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf17 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
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Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und FDP gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)