Welche Wohnungsbaupotenziale bzw. Nachverdichtungen hat der Magistrat für die Auslastung nach dem geplanten Lückenschluss der U-Bahn zwischen Ginnheim und der…
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Welche Wohnungsbaupotenziale bzw. Nachverdichtungen hat der Magistrat für die Auslastung nach dem geplanten Lückenschluss der U-Bahn zwischen Ginnheim und der Bockenheimer Warte zugrunde gelegt?
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Anfrage vom 09.09.2015, A 915
Betreff: Welche Wohnungsbaupotenziale bzw. Nachverdichtungen hat der Magistrat für die Auslastung nach dem geplanten Lückenschluss der U-Bahn zwischen Ginnheim und der Bockenheimer Warte zugrunde gelegt? Nach der Untersuchung "Lückenschluss der Stadtbahn Ginnheim-Bockenheimer Warte, Ergebnisbericht 2015" hat der Magistrat die "Konzeption einer städtebaulichen Neuordnung der östlichen Bereiche Ginnheims" berücksichtigt. In dem zugehörigen Übersichtplan sind 9 Baufelder (Nr. 1 bis Nr. 9) ausgewiesen. Dies vorausgeschickt, fragen wir den Magistrat:
- Welche Einwohner- und Beschäftigtenzahlen wurden den Plangebieten Nr. 1 bis Nr. 9 zugrunde gelegt? Bitte Angaben für jedes Plangebiet im Einzelnen.
- Welche Einwohner- und Beschäftigtenzahlen wurden im Rahmen der verkehrlichen Untersuchung den Verkehrszellen im Bereich Ginnheim bzw. nördliches Bockenheim jeweils zugrunde gelegt und wie hoch sind jeweils die Zuwächse zum Ist?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2015Sie sind hierAA 915Welche Wohnungsbaupotenziale bzw. Nachverdichtungen hat der Magistrat für die Auslastung nach dem geplanten Lückenschluss der U-Bahn zwischen Ginnheim und der Bockenheimer Warte zugrunde gelegt?STVV-Anfrage · SPD
- 23. November 2015Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 418Welche Wohnungsbaupotenziale bzw. Nachverdichtungen hat der Magistrat der Auslastung nach dem geplanten Lückenschluss der U-Bahn zwischen Ginnheim und der Bockenheimer Warte zugrunde gelegt?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate